11-03-2021 15:33
Ich habe einen Artikel um 1 € ersteigert.
Dafür habe ich 2,70 € Versand bezahlt.
Heute kam die Ware an. In einer normalen Versandtasche für Briefe und als Warensendung für 1,90€.
Darf er das? Darf man sich am Porto so bereichern?
Hallo @pann888
Du hast 2,70 Versand bezahlt. Der Posten nennt sich nämlich bei eBay Versandkosten.
Und da darf der Verkäufer dann ganz offiziell neben den Portokosten auch die Kosten für Verpackung, Polsterung, Klebeband, Druckertinte und sogar die Kosten für den Weg zur Post berechnen. Gewerbliche dürfen auch Arbeitskosten und die Kosten fürs Recyling mit einkalkulieren.
Ich berechne übrigens auch nur die reinen Portokosten. Aber nur weil wir beide es so machen, können wir es nicht von allen anderen auch erwarten.
Du hast ein Schnäppchen gemacht und wenn Dein Verkäufer an der neuen Zahlungsabwicklung teilnimmt, hat er von diesen 3,70 Euro ganze 2,94 Euro erhalten. Also gerade mal nach Abzug der reinen Portokosten 1,04 Euro für den Artikel bekommen.
Und das gönnst Du ihm nicht?
Ach ja, mit den reinen Portokosten und der neuen Zahlungsabwicklung hätte er ganze 0,33 Euro bekommen - da kann er ja schon mal seinen nächsten Ferrari mit anzahlen 😄