am 16-09-2020 10:47 - zuletzt bearbeitet am 16-09-2020 12:55 von pat
Hallo Community,
ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)
Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung
In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :
Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.
Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.
Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.
Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!
Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!
Gruß von
Hallo,
dazu nur zwei Worte:
LASS ES
Ist aber wie ein Konto auf den Bahamas. Google mal N26 und das B-Wort...
Der Verkäufer hat bei den Zahlungsmethoden nur "Barzahlung bei Abholung" im Angebot und bei den Versandarten steht außer dem Paketversand für 17,99 € auch "Abholung".
Er hat zwar in der Beschreibung drinstehen, dass er nur Überwisung und Versand akzeptiert - aber die anderen Angaben hat er auch gemacht.
Diese Angaben hat er beim Neueinstellen sogar extra hinzugefügt, die waren beim ersten Versuch nämlich ga nicht im Angebot:
https://www.ebay.de/itm/HAMMER-Yamaha-Tyros-5-76-Tasten-/353201635213?hash=item523c753f8d%3Ag%3AgJEA...
Den würde ich allein deswegen auf die Abholung festnageln - notfalls auch mit Anwalt, wenn es sich lohnt.
Der kann nicht die Angaben zur Abholung beim Wiedereinstellen extra einfügen und dann meinen, dass er das nicht wollte.