29-04-2021 15:16
Tagchen @suesser_wolff
Nehmen wir mal an, jemand möchte ein Kleiderpaket eigentlich mit einem Startpreis von 20 Euro zur Auktion einstellen und stellt das nun versehentlich als Sofortkauf ein, dann wäre das ein Irrtum einer Art, die ihn zur Anfechtung des Vertrags berechtigen kann.
Das Wiedereinstellen des Paketes nun eben mit einem entsprechenden Startpreis unterstreicht die Aussage der Verkäuferin.
Ein VK könnte trotzdem die Pflicht zum Schadensersatz haben, allerdings nicht, wenn der Fehler für einen Käufer erkennbar hätte sein müssen.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass man hier einen VK verklagen wollte. Wäre auch schwer zu beziffern.