26-07-2021 16:26
Und bitte keine Hinweise, wie: das sind Ebay-Bestimmungen. Auch Ebay kann das BGB nicht aushebeln. Bevor Sie antworten denken Sie bitte über übliche und kulante Handelsgewohnheiten nach: Erst die Ware, dann das Geld.
Dieses jahrtausende alte europäische Handelsgebaren wird von Ebay auf den Kopf gestellt. Und schon nach vier Tagen des Nichtbezahlens werde ich von Ebay bedroht. Ich wäre dafür, das alle Verkäufer hinsichtlich eines kaufmännischen Mindestwissens geschult werden. Wer als Verkäufer keine DIN A4 -Seite Text lernen kann, sollte nicht verkaufen dürfen.
Gemäß meiner diversen Nachfragen bei Ebay zum Kaufvertrag redet sich Ebay heraus: Ich hätte zu Zahlen! Basta!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum pflege ich dann zu antworten: Das BGB gilt.
wie haste denn seit 2003 als Käufer bei eBay überlebt? Das müsste schrecklig sein, dauernd diese Vorkasse.....
bei mir kannste dir die Vorkasse sparen, weil du ja auf meine Artikel nicht mehr bieten bzw. kaufen kannst.