26-07-2021 16:26
Und bitte keine Hinweise, wie: das sind Ebay-Bestimmungen. Auch Ebay kann das BGB nicht aushebeln. Bevor Sie antworten denken Sie bitte über übliche und kulante Handelsgewohnheiten nach: Erst die Ware, dann das Geld.
Dieses jahrtausende alte europäische Handelsgebaren wird von Ebay auf den Kopf gestellt. Und schon nach vier Tagen des Nichtbezahlens werde ich von Ebay bedroht. Ich wäre dafür, das alle Verkäufer hinsichtlich eines kaufmännischen Mindestwissens geschult werden. Wer als Verkäufer keine DIN A4 -Seite Text lernen kann, sollte nicht verkaufen dürfen.
Gemäß meiner diversen Nachfragen bei Ebay zum Kaufvertrag redet sich Ebay heraus: Ich hätte zu Zahlen! Basta!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum pflege ich dann zu antworten: Das BGB gilt.
Was sagt denn das BGB, @dk9jz ?
Warum hattes du nicht bezahlt, was du gekauft hattest ?
Ich schenk dir ein "t", @dk9jz. 😶
Warum hattest du nach dem Kauf nicht bezahlt ?
Doch, wir haben gelesen, aber die meisten privaten Vk wissen gar nicht, dass ebay die Kaufverträge einfach abbricht, wenn kein Geldeingang erfogt. ebay schreibt aber vorher, man solle bezahlen um sich den Artikel nicht entgehen zu lassen! Und wenn dann tatsächlich ein Abbruch über den voreingestellten ebay Mechanismus ohne das zutun des Vk passiert, hat man natürlich noch einen Kaufvertrag, aber der war ja von Anfang an mit dem Vk und nicht mit ebay:
Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?
Deshalb kan man den Artikel durchaus noch bekommen:
Übermittlung der Daten über ebay mail ist verboten, gibt aber noch google, facebook, klicktel und Co.
Also Grips einschalten, anstatt hier unendliche Diskussionen zu starten:
https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/8139258