26-07-2021 16:26
Und bitte keine Hinweise, wie: das sind Ebay-Bestimmungen. Auch Ebay kann das BGB nicht aushebeln. Bevor Sie antworten denken Sie bitte über übliche und kulante Handelsgewohnheiten nach: Erst die Ware, dann das Geld.
Dieses jahrtausende alte europäische Handelsgebaren wird von Ebay auf den Kopf gestellt. Und schon nach vier Tagen des Nichtbezahlens werde ich von Ebay bedroht. Ich wäre dafür, das alle Verkäufer hinsichtlich eines kaufmännischen Mindestwissens geschult werden. Wer als Verkäufer keine DIN A4 -Seite Text lernen kann, sollte nicht verkaufen dürfen.
Gemäß meiner diversen Nachfragen bei Ebay zum Kaufvertrag redet sich Ebay heraus: Ich hätte zu Zahlen! Basta!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum pflege ich dann zu antworten: Das BGB gilt.
Tagchen @dk9jz
Dann nimm das BGB doch einfach her, schlage es bei § 271 auf und wirst erkennen, dass in Absatz 1 die Rede von "sofort" die Rede ist.
Und bitte keine Hinweise, wie: das sind Ebay-Bestimmungen.
Ja, ich dachte immer man muss den AGB zustimmen, wenn man mitspielen will und dann gelten die auch für jeden der die abgehakt hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste
Scheint wohl Ausnahme TE's zu geben;-)
@karalalz, ich habe noch einmal nachgefragt, es ist tatsächlich so, es greift die Einstellung für den nicht bezahlten Artikel. Heißt auch wenn Sammeln auf 30 Tage eingestellt eingestellt ist und der Kaufabbruch auf nach 14 ,wird der Kaufabbruch bei Nichtzahlung bevorzugt behandelt. Heißt für den Verkäufer gleiche Tage bei beiden Einstellungen.