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gewerbl. Verkäufer verweigert Gewährleistung

Hallo zusammen,

 

ich habe am 19.03.2024 bei einem gewerblichen Verkäufer ein neues Produkt gekauft. Das Produkt ging Anfang Oktober 2025 kaputt, ich habe umgehend den Verkäufer kontaktiert und wegen Gewährleistung angefragt. 

 

Laut meinem Kenntnisstand gilt in diesem Fall 24 Monate Gewährleistung. Der Verkäufer hat darauf verwiesen, dass er im Angebot die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt hat (m. E. ist eine Verkürzung nicht möglich). Wer hat hier Recht?

 

Es geht nur um 55 Euro, deshalb möchte ich nicht zum Anwalt. Gibt es eine Möglichkeit, dass ebay Druck auf den immer noch aktiven Verkäufer ausübt? 

 

Vielen Dank für jede Hilfe :-).

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gewerbl. Verkäufer verweigert Gewährleistung

Hallo @gebraucht-ist-gut ,

 

leider kann ich nicht beweisen, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand. Artikelnummer ist 226053439352.

 

Danke für den Tipp mit dem Hersteller. Da probiere ich es mal.

 

Gruß

 

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gewerbl. Verkäufer verweigert Gewährleistung

Hallo @flowtecs ,

 

es ist zwar richtig, dass es 24 Monate Mänelhaftung bei Neuware sind, aber:

 

In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer davon ausgehen, dass der Defekt schon bei Lieferung bestand.

 

Nach 12 Monaten gibt es aber eine Beweislastumkehr.

Du musst quasi beweisen, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand.

Kannst Du das?

 

Wende Dich doch an den Hersteller, wenn der Verkäufer Dir nicht helfen will.

 

Eigentlich kann die Gewährleistung auch nur bei gebrauchten Artikeln verkürzt werden.

Daher passt das jetzt auch nicht ganz zusammen.

Hast Du ggf. mal eine Artikelnummer?

 

 

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gewerbl. Verkäufer verweigert Gewährleistung


@flowtecs  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe am 19.03.2024 bei einem gewerblichen Verkäufer ein neues Produkt gekauft. Das Produkt ging Anfang Oktober 2025 kaputt, ich habe umgehend den Verkäufer kontaktiert und wegen Gewährleistung angefragt. 

 

Laut meinem Kenntnisstand gilt in diesem Fall 24 Monate Gewährleistung. Der Verkäufer hat darauf verwiesen, dass er im Angebot die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt hat (m. E. ist eine Verkürzung nicht möglich). Wer hat hier Recht?

 

Es geht nur um 55 Euro, deshalb möchte ich nicht zum Anwalt. Gibt es eine Möglichkeit, dass ebay Druck auf den immer noch aktiven Verkäufer ausübt? 

 

Vielen Dank für jede Hilfe :-).


Hallo @flowtecs  ob die Verkürzung rechtens ist kann dir ein Anwalt sagen.

Meinem Kenntnisstand ist dies bei gebrauchten Artikeln wohl möglich.

 

Was für dich interessant wäre, ab dem 19.03.2025, sprich ein Jahr, mußt du beweisen das der Fehler bereits bei der Übergabe bestand. Dies wirst du wohl nicht können.


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