30-01-2024 18:47
Hallo und guten Tag:
Es mag ja alles seinen "tiefen" Sinn haben, dass Ebay Verkäufe ab einem gewissen Maß - laut Gesetzgeber - dem Finanzamt melden muss.
ABER: Wie verhält es sich nun, wenn ein user die vom Opa geerbte Münzsammlung einzeln verkauft und dabei plötzlich sich eine Unmenge an Preisen herausstellt und schon wäre das gesetzliche steuerliche Limit überschritten. Werden diesbezüglich Unterschiede mit anderen profanen Artikeln gemacht? Wer weiß was? Kann doch nicht sein -- Oder.
Freundliche Grüße an alle mit der Bitte um Reaktionen.
30-01-2024 18:53 - bearbeitet 30-01-2024 18:54
@frie07 schrieb:Hallo und guten Tag:
Es mag ja alles seinen "tiefen" Sinn haben, dass Ebay Verkäufe ab einem gewissen Maß - laut Gesetzgeber - dem Finanzamt melden muss.
ABER: Wie verhält es sich nun, wenn ein user die vom Opa geerbte Münzsammlung einzeln verkauft und dabei plötzlich sich eine Unmenge an Preisen herausstellt und schon wäre das gesetzliche steuerliche Limit überschritten. Werden diesbezüglich Unterschiede mit anderen profanen Artikeln gemacht? Wer weiß was? Kann doch nicht sein -- Oder.
Freundliche Grüße an alle mit der Bitte um Reaktionen.
Ganz viele wissen da was :
Dein Finanzamt, dein Steuerberater, GOGGLE und andere Suchmaschinen, die Ebayhilfe, die Suche hier in der Community und ....und......und....
30-01-2024 19:25
Hallo @frie07 Wenn Du weitere Fragen zu Deinen Verkäufen und steuerlichen Verpflichtungen hast, wende dich bitte an Deinen Steuerberater. Hier findest du auch alle relevanten Info´s zum Thema. Liebe Grüße
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31-01-2024 01:59
Hallo
Ein Verkauf aus dem Erbe heraus dürfte normalerweise steuerfrei bleiben.
Viele Kategorien auf Ebay leben von Nachlässen.Eine Überschreitung der
Limits bedeutet aber lediglich eine Überprüfung.
Im Falle von vielen Sammlermünzen mit händlerähnlichem Angebot
kann es jedoch zur Feststellung einer Mehrwertsteuerpflicht kommen.
31-01-2024 11:34
Hallo @frie07 - ergänzend zur Antwort von alena@ebay möchte ich dir deine konkrete Frage direkt beantworten - diese Information befindet sich auch in unserem Verkäuferportal: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG)
Du bist nicht automatisch steuerpflichtig, wenn du mehr als 2.000 € Umsatz oder 30 Verkäufe hast. Das PStTG hat keinen Einfluss auf die Frage, ob und wie viel Steuern du zahlen musst. Die Grenzwerte legen nur fest, ab wann eBay verpflichtet ist, deine Daten zu melden.
Wer private Gegenstände verkauft, ist in den meisten Fällen nicht steuerpflichtig, zumal für diese Gegenstände in der Regel mehr bezahlt wurde, als man durch den Verkauf auf eBay erhält. Das BZSt leitet die erhaltenen Informationen an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiter und das Finanzamt kann diese Informationen dann berücksichtigen und z. B. prüfen, ob die eBay-Verkäufe steuerpflichtig sind.
Vielleicht ist unser Angebot eines kostenlosen Online-Beratungstermins mit unserem Partner Steuern mit Kopf für dich interessant - wie die Terminvereinbarung erfolgt, erklären wir hier: Privat verkaufen: Steuern zahlen? Kostenlose & vertrauliche 1:1-Sitzungen /PStTG-Webinar klären auf
Liebe Grüße
Miriam
31-01-2024 19:34
Hallo und danke für die Antwort. Ich habe gar keinen Steuerberater. Also kann ich meine Briefmarken - und Münzsammlung nur auf dem Flohmarkt verkaufen.
31-01-2024 19:34
Hallo und danke für die Antwort. Die Frage war ja so gemeint, ob es Unterschiede gibt. Also kann ich meine Briefmarken - und Münzsammlung nur auf dem Flohmarkt verkaufen.
31-01-2024 19:37
Hallo und danke für die Antwort. Ich habe keinen Steuerberater. Also brauche ich meine Briefmarken - und Münzsammlung nicht auf dem Flohmarkt verkaufen. Somit wird also durchaus differenziert. Viele Grüße Miriam.
31-01-2024 19:41
Mehrwertsteuer bei alten Münzen?
31-01-2024 19:52
würde ich auch sagen Flohmarkt ist manchmal besser und man bekommt sein Geld sofort und muss nicht hinterher laufen! Geld gegen Ware das hat etwas!
01-02-2024 02:01
Hallo
Das hätte natürlich Umsatzsteuer heißen müssen.Die kann auch bei
Privatverkäufern u.a.bei nachhaltigem Verkauf erhoben werden.
Riskant bei Ebay ob Münzen oder Briefmarken wird der Verkauf
von Einzelstücken.Wenn ich aus meinen Sammlungen verkaufe,
dann immer wenigstens Teilsammlungen oder Sätze.
01-02-2024 13:47
@frie07 schrieb:Hallo und danke für die Antwort. Ich habe gar keinen Steuerberater. Also kann ich meine Briefmarken - und Münzsammlung nur auf dem Flohmarkt verkaufen.
Du kannst die Münzen auch hier anbieten. Es verhält sich so, wie es Miriam bereits beschrieben hat.
Ich habe das vor rund 15 Jahren mit den Münzen meines verstorbenen Vaters ganz ähnlich gemacht (damals natürlich noch unter anderen gesetzlichen Spielregeln) und viele der Exemplare hir auf EBay einzeln verkauft. Im Gegensatz zum Händler hatte ich in 95% der Fälle auch nur ein Exemplar, das ich anbieten konnte. Das lief absolut reibungslos und zuverlässig ab.
Ich würde annehmen, dass es sich bei Dir ähnlich verhalten wird. Die Weitergabe der Informationen bei mehr als 30 Verkäufen oder mehr als 2000€ Umsatz würde ich entspannt entgegen sehen.
Sofern Du beim Vorgehen unsicher sein solltest, beginne zunächst mit max. 30 Auktionen und schau mal, wie sich das ganze entwickelt. Beim Blick in die Angebote rund um zum Verkauf stehender Münzen wirst Du feststellen, dass es keine Veranlassung gibt, diese aufgrund ihres Werts und möglichen Umsatzes nur auf Börsen oder Flohmärkten anzubieten.
Ich wünsche Dir auf jedenfall viel Erfolg.
01-02-2024 13:52
@frie07 schrieb:Mehrwertsteuer bei alten Münzen?
Für gewerbliche Verkäufer fällt beim Verkauf ihrer Waren grundsätzlich MWSt an. In Deinem Fall nur dann, wenn eine spätere Prüfung durch das Finanzamt ergeben könnte, dass Du hier zum einen über der Umsatzhöhe von 2.000€ und/oder über 30 Verkäufen mit entsprechend hohen Umsätzen liegst und es sich dabei bspw. um Neuwaren oder mehrere identische Artikel handelt. Das ganze wird aber wesentlich von der Einzelfallprüfung abhängen.
Man wird zudem abwarten müssen, wie intensiv die Überprüfungen durch die Finanzbehörden ausfallen werden/können.
01-02-2024 16:10
Vom Prinzip möchte das Finanzamt nur wissen ob man zusätzliche Einnahmen hatte.
Also beim Verkauf aus einem Erbfall sich mit einem Einzeiler an das zuständige Finanzamt wenden.
Dann kann man in Ruhe seine geerbten Dinge verkaufen.
Die Verkäufe und Erlöse schreibt man sich in eine Excel-Tabelle und gibt die zum Jahresende beim Finanzamt an.
Bei privaten Verkäufern wird das dann, abzüglich der Freigrenze, auf Lohn/Gehalt angerechnet und der Gesamtbetrag gem. Einkommensteuertabelle versteuert.
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Bei geschäftlichen Verkäufen hat das immer Auswirkung auf die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer, wobei das nicht die einzigen Abgaben sind.
01-02-2024 16:28
@frie07 schrieb:Hallo und guten Tag:
Es mag ja alles seinen "tiefen" Sinn haben, dass Ebay Verkäufe ab einem gewissen Maß - laut Gesetzgeber - dem Finanzamt melden muss.
ABER: Wie verhält es sich nun, wenn ein user die vom Opa geerbte Münzsammlung einzeln verkauft und dabei plötzlich sich eine Unmenge an Preisen herausstellt und schon wäre das gesetzliche steuerliche Limit überschritten. Werden diesbezüglich Unterschiede mit anderen profanen Artikeln gemacht? Wer weiß was? Kann doch nicht sein -- Oder.
Freundliche Grüße an alle mit der Bitte um Reaktionen.
Dein persönliches steuerliches Limit hat nichts mit der Meldung durch Ebay zu tun.
Du musst wegen der Meldung ja nicht gleich automatisch Steuern zahlen.
Die Meldung durch Ebay wäre das eine, eine steuerliche Abgabe deshalb etwas anderes.
Da wäre, wie gesagt, der steuerliche Aspekt, wo das Finanzamt unter Umständen von einer Gewerblichkeit ausgehen könnte.
Es könnte sich aber, was hier gerne vergessen wird, ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt ergeben, wenn du die Münzen zB über viele Jahre in entsprechender Menge verkaufst.
Das könnte einem gewerblicher Händler schon mal sauer aufstoßen.
Diese Sammlungsauflösungen sind immer etwas problematisch, weil es oft große Mengen sind, teils nicht zu verachtende Summen zusammen kommen, es eine Weile dauert, bis man das alles los ist.