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Finanzamt

Hallo allerseits. Nach den neuesten Bestimmungen ist es wohl so das Ebay private Verkäufer dem Finanzamt melden muss die per anno mehr 30 Auktionen haben oder 2000  Euro Umsatz übersteigen. Nun ist es so das mein Umsatz bei ca. 400 Euro 2023 liegt. Die Auktionsanzahl aber bei deutlich über 30. Heisst Ebay wird mich melden. Doch was kommt auf mich zu bzw. was habe ich vom Finanzamt zu erwarten?

 

Frohe Ostern

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Finanzamt

Stimmt, @2014salviaofficinalis , fiel mir gerade auch noch auf. Es ging überhaupt nicht um Abmahnungen und was sonst noch alles Böses geschehen könne ...

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Nachricht 23 von 90
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89 ANTWORTEN 89

Finanzamt

2023 ist noch nicht rum, also könnte ja noch was dazukommen bei dir. Was einen erwartet kann man jetzt nicht sagen. Ob die Finanzämter reagieren, oder wann und wie sie reagieren bleibt abzuwarten.

Ob du gemeldet werden wirst, weißt du spätestens wenn ebay von dir die Steuernummer anfordert.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 90
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Finanzamt

Hallo,

solltest du deine Umsätze/Gewinne der letzten Jahre nicht gemeldet haben, kann das Finanzamt bis zu 5 Jahre rückwirkend prüfen.

Solltest du keine Unterlagen über deine Verkäufe haben, wird dein Umsatz vom Finanzamt geschätzt.

Es kommen also Nachzahlungen, Zinsen und eine eventuelle Strafzahlung auf dich zu.

Kommt darauf an, wie lange du schon verkaufst und ob du als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt wirst.

Nachricht 3 von 90
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Finanzamt

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @streetcorner0 

Es geht bei dieser Regelung z. B. um Gewerbliche, die mit privaten Accounts verkaufen und um Private, die mit ihren Erlösen durchaus in steuerpflichtige Bereiche kommen.

Die Verkaufstätigkeit wird nicht an dein FA gemeldet, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern.

Für das sind erst einmal die Gewerblichen interessant, die umsatzsteuerpflichtig sind.

Das Bunndeszentralamt wird dann nach fundierten Anträgen von Finanzämtern Auskunft geben. 

Und das war es im Wesentlichen schon.

Wenn du nicht ankaufst, um dann direkt weiterzuverkaufen und keine Luxussammlung auflöst, würde ich mir keine Gedanken machen, was das FA angeht.

Nachricht 4 von 90
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Finanzamt

 

Hallo @streetcorner0 

 

Du wirst zwar dem BZSt gemeldet, da wird erst entschieden wie weiter zu verfahren ist, doch bei dem bisschen Umsatz würde ich mir nicht allzu viel Gedanken machen.

Sind die verkauften Artikel wirklich übliche Gegenstände aus deinem Haushalt, ist das nicht von Interesse für die Finanzbehörden.

Die haben es auf ganz andere Kaliber abgesehen (und das ist auch nötig!).

 

Auch die mäßige Auflösung einer Sammlung dürfte kein großes Interesse wecken.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 5 von 90
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Finanzamt

@raffke2012 

Das ist aber mal interessant.

wenn alle vor den neuen Bezahlsystem fleißig verkauft haben, und dann mit dem neuen Bezahlsystem weiter verkauft haben und jetzt 2023 das Thema mit dem Finanzamt... dann müssten theoretisch eigentlich alle was nachzahlen... Betonung liegt auf müssten...

Würde mich, wenn ich noch was verkaufen würde auch treffen, denn vor der neuen Bezahlmethode habe ich gern noch gute Sachen, die für die Mülltonne zu schade gewesen wären, versteigert.

Na da bin ich mal gespannt, wann die ersten laut aufschreien...

Nachricht 6 von 90
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Finanzamt

@snowrabbit007 

Wenn du nur Einzelartikel wie z.B. Hausrat verkaufst und du damit keinen Gewinn innerhalb eines Jahres erzielst, hast du nichts zu befürchten.

Beim TE sieht es schon etwas anders aus, er verkauft schon über Jahre immer gleiche Artikel.

Die Aussage von nurfuerhier das er sich keine Gedanken machen soll halte ich eher für falsch.

Auch diese Aussage:

"Das Bunndeszentralamt wird dann nach fundierten Anträgen von Finanzämtern Auskunft geben"

ist falsch.

Das Bundeszentralamt für Steuern fahndet selber nach Steuersünder.

Richtig ist das zuerst das Augenmerk au die größeren Händler gelegt werden, aber nach und nach werden alle ein Schreiben vom Finanzamt bekommen die Gewinne erzielen. Es wird aber jeder Fall als Einzelfall bewertet.

Nachricht 7 von 90
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Finanzamt

Irgendwie kann mich niemand beruhigen:-( 2022 habe ich sehr wenig  verkauft (vllt 200 Euro bis November 2022) Seit November 2022 bis heute vielleicht total 500 Euro. Vor 2022 viele Jahre nur Käufer. Verkaufsaktivitäten weiß ich nicht genau..2016 das letzte Mal. Naja einem nackten Mann der 100% schwerbehindert ist kann man nicht in die Tasche fassen (obwohl die deutsche Bürokratie schafft auch das). In jedem Fall werde ich meine Verkaufsaktivitäten  erstmal stoppen. Nur noch 15 Auktionen statt über 60.

Ich denke diese Regelwut wird mittelfristig dazu führen, das Ebay ein Portal ausschliesslich für gewerbliche Verkäufer wird. Aber das ist ja vielleicht gewollt. Schade eigentlich

Nachricht 8 von 90
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Finanzamt

Sind die Fahnder jetzt hier auch schon unterwegs? Einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn man schon das Wort "Steuersünder" in den Mund nimmt, sollte man bedenken, dass es sich hier wohl eher um Hinterziehungen größeren Stils handelt. Und das ist sicherlich nicht bei dem TE der Fall. Oder handelt man gewerblich, wenn man ab und zu Vinyl verkauft? 

Nachricht 9 von 90
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Finanzamt

Anonymous
Nicht anwendbar

@raffke2012 

Schade, dass du meinen Beitrag nicht genau gelesen oder nicht erfasst hast.

Oder geht es nur um Animositäten.... wie so oft?

Nachricht 10 von 90
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Finanzamt

Mag sein das ich seit November relativ viele Angebote hatte. Erstens sind alle Artikel gebraucht und aus eigenen Quellen (habe früher viel gesammelt, zweitens konnte ich bestimmt 90% überhaupt nicht verkaufen. Der Umsatz ist doch recht bescheiden (ca. 500 Euro) Mit dem Umsatz bewege ich mich sehr deutlich unter dem "Freibetrag" von 2000 Euro per anno. Vorwerfen kann man mir bestimmt die Menge der angebotenen Artikel. Vor allem  habe ich von den 200 Artikeln sehr viele Wiederholungseinstellungen. Verkaufen konnte ich effektiv 117 Artikel wovon einige in 2022 fallen. 117 Verkäufe in ca. 6,5 Monaten davon viele nicht bewertet, wenig Umsatz - da stelle ich die Frage was ist professionell?

Ebay muss mich melden. Mal sehen was da rauskommt. Viel zu holen gibt es bei mir eh nicht weil SGBXII, 100% Schwerbehindert, dauerhaft nicht Arbeitsfähig, unheilbar krank (Ataxie) usw.

Nachricht 11 von 90
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Finanzamt

Nachtrag. Es sollten wohl eher die großen Fische gefangen werden und nicht ich kleines Licht!

Nachricht 12 von 90
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Finanzamt

Das ist ein gewaltiger Irrtum, dass die 2000 € ein "Freibetrag" sind. Das ist vielleicht bei ebay so aber nicht für die Finanzämter.

Und auch die Finanzämter sind mit den Jobcentern und Sozialämtern vernetzt. Da braucht man dann nichts holen, da werden dann eben Leistungen gekürzt weil eben nicht angegeben wurde was eingenommen wurde.

Das Ganze kann, wenn es wirklich ganz dumm läuft, ein elendlanger Rattenschwanz werden.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 13 von 90
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Finanzamt

@perfect-sally:

das sogenannte Schonvermögen beträgt bei SGB XII 10000 Euro. Auch mit Umsätzen liege ich da viele tausend Euro drunter. Wie das beim Jobcenter ist weiß ich nicht. Mit denen habe ich nichts zu tun (ua. weil dauerhaft leider nicht arbeitsfähig). 2000+ Euro ist der Betrag ab dem Ebay melden muß oder  eben 30+ Auktionen (wegen diesem Passus muß ich gemeldet werden). Diese 2000 Euro Umsatz erreiche ich nichtmal in den letzten 10 Jahren.

Was will das Finanzamt machen?

Umsatzsteuer einfordern (sind 19%? - Gehen wir von 700 Euro Umsatz aus - wären 133 Euro Steuern)

Einkommenssteuer einfordern (Bei einem Jahreseinkommen von 10.400 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz bei 0,5 % - wären bei 700 Euro, 35 Euro Steuern - beides wären dann 188 Euro)

Accountlöschung forcieren - wäre ärgerlich weil ich viele Bewertungen habe und ich bei 0 anfangen muss

Verwarnung mit Geldbuße aussprechen, Sagen wir 5000 Euro Buße - bevor ich das abgezahlt habe bin ich gestorben!

Habe ich etwas unangenehnmes vergessen?

Im übrigen habe ich meine Verkaufsaktivitäten fast gestoppt. Wenn es gut läuft kommen 2023 noch 30-50 Euro dazu.

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Finanzamt

Sorry, 168 Euro-verrechnet

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Finanzamt

Hi @hohlerz_93 ,

ich weiß nicht - bei dem TE sehe ich das nicht. Da gibt es doch ganz andere Kaliber. Und nur weil man in Kontinuität reinstellt, ist das doch noch lange kein Indikator gewerblichen Verkaufs. Ich hab auch zu Anfang von Corona, meine ich, angefangen, ne Menge Kleidung reingestellt. Und war sehr dankbar um das kleine Zubrot in diesen Zeiten.  Tatsächlich meine eigene - und dann kam noch jene eines Familienmitglieds hinzu. In vielen verschiedenen Größen wohlbemerkt. 🙂 Soll es geben. Wenn nicht die vermaledeite ZA gekommen wäre, hätte ich weiter verkauft, und zwar andauernd, mal mehr, mal weniger. Bei gut gefüllten Kleiderschränken (und auch gerne Secondhand erwerbend) ist das ganz normal - deshalb handele ich noch lange nicht gewerblich. Und für Peanuts muss ich auch keine Steuern zahlen. Ich hatte es hier schon einmal erwähnt ... was wird denn sein, wenn ich irgendwann unsere Vinylsammlung auflöse ... muss ich dann das Finanzamt einladen, damit die sich vergewissern können, dass es sich hier tatsächlich um die eigene Sammlung im eigenen Haushalt, auf x Meter in der Wohnung verteilt, handelt?

 

@perfect-sallyBei GruSi, ALG I und II und EM hat man Freibeträge. Hier dürfte kein Mensch der Welt etwas sagen, solange man sich in diesem Rahmen bewegt. Und darauf fallen dann auch keine Steuern an.

Nachricht 16 von 90
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Finanzamt

 

@

 
ainja2006: danke! Ich bin leider in einer Lebenssituation die ich mir bestimmt nicht ausgesucht  habe. Okay ich habe zuviel eingestellt bzw. angeboten aber verkauft - bestimmt lange nicht ausreichend. Prinzipiell finde ich die Regelungen richtig aber es sollten doch die privaten VK aufgehängt werden die mit Neuware zig tausend Euro umsetzen. Mein Pech das ich mehrere mehr oder weniger wertvolle Sammlungen besitze.
 
Nachricht 17 von 90
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Finanzamt

Ah, okay, @hohlerz_93, das Bewertungsprofil hatte ich mir nicht angesehen. Das gibt dann schon zu denken.

 

Aber ... "dauerhafte Verkaufstätigkeit" mal so allgemein gesehen ... das soll wirklich ein "Indiz" sein? Machen viele, beileibe nicht gewerblich - was ist verkehrt daran, 20 Jahre lang bspw. gebrauchte Klamotten zu verkaufen? Ich rede hier NICHT von An- und Verkauf. Und für mich ist es i.O., wenn dann irgendwann das FiA. mal höflich nachfragt (oder so ähnlich 🙂 und man ggf. zur Kasse gebeten wird.

 

Aber noch einmal, auch wenn das BZSt Software einsetzt, um etwaigen Steuerbetrug aufzudecken und AfA oder Jobcenter ja auch meinen, das solle es tun, um ggf. Sozialbetrüger zu "enttarnen" (automatisierten Datenabgleich gibt es ja schon einige Jahre), es gibt de facto bei meinen o.g. genannten Sozial- oder Versicherungsleistungen Freibeträge ... da gibt es nichts dran zu rütteln.

Nachricht 18 von 90
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Finanzamt


@hohlerz_93  schrieb:

@ainja2006  schrieb:

Hi @hohlerz_93 ,

ich weiß nicht - bei dem TE sehe ich das nicht. Da gibt es doch ganz andere Kaliber. Und nur weil man in Kontinuität reinstellt, ist das doch noch lange kein Indikator gewerblichen Verkaufs.


@ainja2006 

 

Sorry - aber Du scheinst keine Ahnung von der Thematik zu haben:

 

gerade das andauernde Einstellen, das über Jahre praktiziert worden ist, ist EIN Indikator für eine gewerbliche Tätigkeit.

Was andere machen sollte @streetcorner0  dezent am verlängerten Rückgrat vorbeiziehen - es geht um seine weiteren Aktivitäten.

Wenn ein "privater" VK sich dieser Gefahr nicht partout nicht stellen will  und/oder sämtliche Informationen/Warnungen in den Wind schlägt muss jeder dieser "privaten" VK`s eben mit den extrem-unangehmen Folgen leben.....

 

allein das hier zeigt wie oberflächlich Du das Thema behandelst:

 


@ainja2006  schrieb:

Ich hab auch zu Anfang von Corona, meine ich, angefangen, ne Menge Kleidung reingestellt. Und war sehr dankbar um das kleine Zubrot in diesen Zeiten.  Tatsächlich meine eigene - und dann kam noch jene eines Familienmitglieds hinzu. In vielen verschiedenen Größen wohlbemerkt. 🙂 Soll es geben. Wenn nicht die vermaledeite ZA gekommen wäre, hätte ich weiter verkauft, und zwar andauernd, mal mehr, mal weniger. Bei gut gefüllten Kleiderschränken (und auch gerne Secondhand erwerbend) ist das ganz normal - deshalb handele ich noch lange nicht gewerblich. Und für Peanuts muss ich auch keine Steuern zahlen. Ich hatte es hier schon einmal erwähnt ... was wird denn sein, wenn ich irgendwann unsere Vinylsammlung auflöse ... muss ich dann das Finanzamt einladen, damit die sich vergewissern können, dass es sich hier tatsächlich um die eigene Sammlung im eigenen Haushalt, auf x Meter in der Wohnung verteilt, handelt?


wenn Du Deinen privaten Handel weiter betrieben hättest sähe es genau so aus:

 

andauernder Verkauf - diverse Bekleidungsgrößen - Menge

 

Abmahner interessiert ein "privater" oder gesundheitlicher Hintergrund nicht - dazu kommen noch die wettbewerbsrechtlichen Aspekte:

 

Viele Ebay-User hat dies nicht interessiert - ganz im Gegenteil:

es wurde noch rumgetönt wie erfolgreich man doch hunderte von Artikeln verkauft hätte.......

bis dann die (berechtigte) Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung im Briefkasten lag.......

 

Dann wird auf einmal nicht mehr rumgetönt - dann wird auf einmal "reflektiert" -

dann ist es allerdings viel zu spät -

ggf. können die Abmahnkosten noch heruntergehandelt werden - wobei sich nicht jeder

Anwalt darauf einläßt - eben weil sein Auftraggeber dem nicht zustimmt!


Hm, Deinem Kommentar zufolge musst Du nicht persönlich werden - ich greife Dich auch nicht an. Ich bitte hier um wertschätzende Kommunikation und keine Unterstellungen und schon gar nicht um eine Beurteilung meines Charakters.

 

Mal davon ab, ich bleibe dabei ... heiße Luft für nichts und wieder nichts. Geht doch sehr an der Realität vorbei. Und das wissen die Finanzämter auch ganz genau. Wir sprechen uns nächstes Jahr wieder. Oder übernächstes.

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Finanzamt

@

Vorschau
hohlerz-93: Aus meinem Berwerungsprofil geht hevor das ich eben nicht in den letzten 10 Jahren  dauerhaft als Verkäufer aktiv gewesen bin sondern regelmässig seit November 2022. Das meiste (bestimmt 98%) der Bewertungen habe ich als Käufer erhalten. Mein Fehler ist/war das ich in den vergangenen Monaten viel eingestellt habe
Das Einstellen von Artikeln erfordert keine körperliche Aktivität.
Fotos werden für mich gemacht. Der Gang zur Post ist mit Rollator immer eine Quälerei. Ohne Rollator sind auch sehr kurze Wege unmöglich.
Mir ist klar das der Versand mit zum Umsatz zählt. Auszahlungen sind von Ebay noch unter 800 Euro. Wesentlich mehr als 800 wird es in Summe nicht werden (etwas mehr vllt.) 2000 Euro erreiche ich niemals. Hab fast alle Verkaufsaktivitäten eingestellt (aktuell noch 15 Auktionen). Da wird 2023 nichts mehr dazukommen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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