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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Ich muss mich doch über eBay sehr wundern, ich habe über 200Artikel über eBay über die Jahre verkauft und nachdem eBay ja immer schlechtere Bedingungen hat, längere Zeit nichts mehr verkauft. Nun nach langer Zeit mal wieder was verkauft (mit zwangs Zahlungsabwicklung via eBay) und natürlich behalten Sie das Geld erstmal ein. Ich werde, nachdem ich hier schon einiges negatives gelesen habe, mit Sicherheit nicht einen 1800€ Artikel verschicken, bevor ich nicht das Geld auf meinem Konto habe! So wird eBay es nicht schaffen wieder mehr Kunden zu bekommen.....

Nachricht 1 von 184
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183 ANTWORTEN 183

Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

@munk_pedersen
Gehe ich denn recht in meiner Annahme das du den Artikel bei ebay verkaufen konntest ohne die Zahlungsabwicklung zu durchlaufen, also auch irgendwelchen AGB zuzustimmen?
Nachricht 61 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Ich habe vorhin mal testweise einen neuen Verkauf gestartet, es gibt in der Fußnote folgenden Hinweis: 

Durch Auswahl von „Artikel einstellen“ erklären Sie sich einverstanden mit den eBay-AGB, den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung und den Nutzungsbedingungen für Marketing-Tools. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das ist aber nach deutschen Recht aber keine wirksame Einbeziehung: Würde jetzt hier einen Link reinschreiben aber schaut bei google nach "agb einbeziehung wie" und da der zweite Link (Brennecke&Partner)

 

Aktiv zustimmen musste ich aber nicht und auch sonst habe ich keine anderen Zahlungsbedingungen bestätigen müssen. Erstaunlicherweise kann ich selbst bei Abholung den Punkt Ebay Zahlungsabwicklung nicht abwählen, was absolut absurd ist!

Nachricht 62 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Hallo @munk_pedersen ,

was soll mir das und vielleicht auch anderen das sagen:

Betreff: Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

 

Wer hat Dich gezwungen, auf dieser Verkaufsplattform etwas zu verkaufen?

eBay sicherlich nicht.

Das ist einzig und alleine Deine Entscheidung, die man aber abwägen kann, wenn man denn kann und will.

Ja, es gibt auch die Möglichkeit zu manchen Dingen nein sagen, die nicht alternativlos sind.

Ok, jetzt könnten manche sagen, aber gerade die, die dringend ein paar Euros in der Kasse benötigen,

sind aber zwingend auf diese Einnahmen angewiesen, weil sie sonst nicht über die Runden kommen.

Auf die Euros vielleicht, aber unter den jetzigen Rahmenbedingungen der Verkaufsabwicklung von eBay?

Ich sage es jetzt mal ganz schlicht: Für die, ist das hier nicht nur nichts, sondern gar nichts.

Da tun sich, wie hier derweilen zu lesen schon Berge auf, wenn es um die Auslage von Versandkosten geht.

Ganz abgesehen davon, dass Du, wie bereits von anderen angemerkt, auch noch andere Überraschungen

nicht berücksichtigt hast. (Artikelpreis / Versandersicherungssumme).

Und zum Schluss möchte ich auch mal was loswerden:

Was ich hier in den letzten 22 Monaten so mitbekommen habe, können sich einige langjährige Nutzer

dieser Verkaufsmöglichkeit einfach nicht vorstellen, dass sich der Hausherr Regeln und Abläufe absegnen

lässt, die jenseits von Gut und Böse sind.

Das hat schon Schema: Nichts ist einfacher als klick, klick, klick. Time is money. Fragt sich nur, für wen.

 

Gruß

 

Nachricht 63 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Genau das mein ich ja! Eigentlich muss ich doch aktiv zustimmen und nicht irgendwo in einer versteckten Ecke irgendwo mal angezeigt bekommen! Richtig?
Nachricht 64 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Danke für dein Feedback, ist Korrekt dass ich nicht damit gerechnet habe, das eBay sich so zum schlechten Entwickelt habe und ich nicht die Fußnoten beachtet habe. Das ist klar mein verschulden, aber dennoch hätte ich Lust, die Art und weise, wie eBay die AGB einbezieht, mal überprüfen zu lassen, aber mein Tag besteht auch nur aus 24 Stunden. Ich warte erstmal die Mail-Antwort (wenn eine kommt) ab.

Gewzungen hat mich natürlich niemand, früher hatte ich (als es noch Gebühren gab) gute Erfahrungen mit eBay, daher dachte ich, wenn es keine Gebühren gibt, dass die Erfahrung sogar besser werden dürfte.... Naja so kann man sich halt täuschen!

Wegen Versandversicherung: Das Paket geht über UPS raus, direkt von der Firma und ist mehr als gut abgesichert! Daher ist das sogar ein Gewinn für den Käufer, da dieser nur "Standard" Versand bezahlen musste.

Nachricht 65 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Ja, entweder du musst aktiv zustimmen (Fußnote ist nicht ausreichend) oder es müssen bei Account Erstellung den AGB zugestimmt werden, was bei neuen Accounts ja kein Problem ist, bei schon vorhandenen gibt es aber kein erneutes zustimmen. Sowas müsste eBay aber dann aktiv kommunizieren, was meiner Meinung nach nicht erfolgte!

Nachricht 66 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@sunrise1605  schrieb:

 

TE hat doch schon längst die ZA genutzt, sonst hätte er nicht verkaufen können.


 

Genau das wurde doch schon diverse Male thematisiert, dass es eben doch so ist.

Verkaufen ohne Verifizierung ist dann schon möglich, nur die Auszahlung ist unmöglich.

 

Und hier nun inzwischen bestätigt der x+1 Hinweis, dass es auch ohne Verifizierung funktioniert mit dem Verkauf ohne Auszahlung.

 

Nachricht 67 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Und genau das habe ich immer gesagt. Aber Mitarbeiter von ebay haben sich versucht rauszuwinden:" das es das Verkaufserlebnis behindert " wurde wenn man vorher zustimmen würde. Im Gegenteil man lies sie verkaufen,und sagte dann :" Wenn du den Bedingungen nicht zustimmen und uns deinen Perso nicht zuschickst bekommst du dein Geld nicht! Ich kann mir nicht vorstellen das diese Vorgehensweise rechtens ist
Nachricht 68 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Ich möchte nur noch etwas ergänzen:

 

Die eigentliche ebay-AGB wurde unlängst geändert. Da dies nur eine Fortschreibung der alten AGB ist, ist möglicherweise (?) eine aktive erneute Zustimmung nicht vonnöten?

 

Andererseits ist diese Änderung (im Vergleich zu vor Mai 2020 für private Verkäufer) nun wiederum so grundlegender Art, weil ebay die Zahlungen an die Verkäufer mit Banklizenz über adyen verwaltet und beaufsichtigt.

Die Grundlagen, @munk_pedersen , gilt es hier nachzulesen,

recht umfangreich und zahlreiche Individualitäten beinhaltend:

Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay | eBay.de

 

Wenn ich mich richtig erinnere, musste ich in 2020 mein Einverständnis dazu indirekt erklären, wenn ich die Seiten für den Verkauf weiter nutze und die für die ebay Zahlungsabwicklung nötigen Vorgänge durchführe.

 

Das (nicht-) witzige daran ist, dass ich auch nach fast drei Jahren immer noch nicht die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten habe.

Laut ebay-Aussage in eben diesen Nutzungsbedingungen wären dies ausdrücklich "z. B. Brief, Telefax, E-Mail".

Nicht jedoch die ebay-Webseite als solche auch nicht die Nutzungsbedingungen.

 

Ich könnte also auch jetzt noch meinen Widerruf problemlos erklären, da mir immer noch keine Belehrung dazu vorliegt.

Nachricht 69 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@munk_pedersen  schrieb:

 

Kaufen kann man nichts, weil 6 Monate Beweislastumkehr ein Fremdwort bei eBay ist und ich nun ein defekten Artikel habe ...


Naja, weit kann es mit Deinem studieren ja nicht sein, wenn Du schon darauf rumreitest ...

 

Denn dann wüsstest Du ja, dass ebay lediglich die Plattform und Zahlungsabwicklung stellt und nicht selbst in den Kaufvertrag involviert ist.

Was hat da ebay dann mit Gewährleistung und BGB-Rechten zu tun, Du hasst nix VON ebay gekauft.

Ebay unterstützt zwar mit seinem Käuferschutz, aber nur die ersten 30 Tage.

Danach musst Du schon selbst alles mit dem Verkäufer klären, ob nun über ebay oder ausserhalb, sei mal dahingestellt.

 

Nachricht 70 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Bezüglich einer Nachträglichen Änderung von AGB

Will ein Händler oder Dienstleister seine Bedingungen nach Vertragsschluss ändern, muss er den Kunden darüber besonders informieren. Dazu kann er beispielsweise in einem Schreiben die geänderten Passagen in Fettdruck hervorheben. Die Änderung ist nur wirksam, wenn der Kunde ihr zustimmt.

 

Ich weiß leider nicht, wie lange ich nichts verkauft habe, aber es war schon um 2-3 Jahre. In der Zeit habe ich natürlich nichts zugestimmt und als ich dann vor ca. 2 Wochen den Artikel eingestellt habe, musste ich meiner Meinung nach, auch nicht den neuen AGB zustimmen auch wurde ich nicht auf neue hingewiesen!

Danke für den Link, hatten den vorhin beim Test dann auch gesehen und den Inhalt kurz überflogen. Solche AGB als Fußnote als Vertragsbestandteil zu definieren, dürfte definitiv nicht ausreichen!

Nachricht 71 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Sorry, du solltest mir nicht irgendwas in den Mund legen. Wo habe ich gesagt das ebay für den Kaufvertrag zuständig war?
Wenn du es ganz genau wissen willst:

Von einem China händler was gekauft, teil wurde nach 3,5 Monaten defekt, Paypal eingeschaltet, die auf ebay verwiesen, da zahlungsabwickler, Käuferschutz hat nicht mehr gegriffen, da nach 3 Monaten. Sorry aber bei sowas sollte der Käuferschutz (wenn man vom Händler kauft). Schon 6 Monate sein wenn man eine Platform anbietet, da ist **bleep** definitiv besser (hatte aber leider nicht dieses Produkt). Der Händler verkauft fleissig weiter und eBay kassiert fleissig weiter Gebühren.....

Und daher passte meine Aussage bzgl. eBay!

Also nächstes mal vielleicht erstmal den kompletten Sachverhalt verlangen, bevor man irgendwas irgendwie reininterpretiert!

Nachricht 72 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Bezugnehmend auf mein erneuten Bleep (schon erstaunlich dass eine Firma solch eine Zensur nötig hat,) auf anderen Platformen (egal welcher Firma) werden verkäufe durch drittanbieter definitiv besser gehändelt! Und was bei anderen um welten besser ist: Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice, dieser ist bei eBay so gut wie nicht vorhanden....

Nachricht 73 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

Ich bin ja seit geraumer Zeit für die ebay Zahlungsabwicklung angemeldet.

 

Zumindest dazu habe ich am 03.03.2023 diese Versionen die AGB betreffend erhalten:

Vergleichsversion AGB | eBay.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste | eBay

Mit folgendem textlichen Hinweis:

"Sollten Sie mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihr Vertragsverhältnis mit eBay beenden, indem Sie Ihr eBay-Konto kündigen."

 

Am 10.03.2023 erhielt ich dann die neuen

Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay | eBay.de

 

Und am 23.03.2023 nun die neue

Datenschutzerklärung | eBay

 

 

Alles sowohl über die Nachrichtenfunktion direkt in meinem ebay-Konto als auch zusätzlich per email

für jedes für den Verkauf freigeschaltete Mitgliedskonto.

Nachricht 74 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@munk_pedersen  schrieb:

Sorry, du solltest mir nicht irgendwas in den Mund legen. Wo habe ich gesagt das ebay für den Kaufvertrag zuständig war?

Also nächstes mal vielleicht erstmal den kompletten Sachverhalt verlangen, bevor man irgendwas irgendwie reininterpretiert!


Wo habe ich denn gesagt, das Du gesagt hast, dass ebay für den Kaufvertrag zuständig ist?

Mit keiner Silbe, wer hier was interpretiert bist Du.

 

Ich habe lediglich geschrieben, dass ebay nix mit der Gewährleistung zu tun hat.

Der Käuferschutz ist dafür da, falls mal Nichts, was Falsches oder was Defektes ankommt und nicht für Mängel im Laufe der Zeit.

Ich denke mal das bleep war **bleep**

Und auch da greift die A-Z-Garantie (90 Tage) nicht bei Mängelhaftungsfällen oder Defekten, sondern bei den gleichen Gründen wie hier.

 

Anders natürlich, wenn der Händler durch den Fluss versenden lässt, aber das kann man ja hier nicht vergleichen.

Nachricht 75 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@munk_pedersen  schrieb:

Und was bei anderen um welten besser ist: Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice, dieser ist bei eBay so gut wie nicht vorhanden....


Bei eben am Ende jeder Hilfe-Seite:

Benötigen Sie weitere Hilfe?

 
Mich anrufenMontag bis Freitag 8:00 - 22:00 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertage 9:00 - 20:00 Uhr
Nachricht 76 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?

 


@munk_pedersen  schrieb:

Geld erstmal für paar Wochen einzubehalten. Andere Firmen zahlen bis zu 2% auf Tagesgeld. Somit wird das sicherlich eine nette Summe geben, wo auch eBay sicherlich was abbekommen wird!


 

Seit wann gibt es wieder Zinsen?

Ebay hat auch schon vorher Geld einbehalten, da gab es keine Zinsen, vermutlich mussten sie sogar Strafzinsen zahlen.

Das kann also nicht die wirkliche Motivation dazu sein, Gelder vorerst einzubehalten.

 

Davon abgesehen wurde hier schon sehr richtig angemerkt, dass Ebay das Geld mutmaßlich gar nicht hat, sondern der Zahlungsdienstleister.

Also nichts mit "nette Summe".

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 77 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@munk_pedersen  schrieb:

Dann hätte eBay das auch kenntlich machen müssen (nach deutschen Recht und Rechtsprechung) änderungen in der AGB kann man nicht einfach so abhaken lassen!


Wer sagt das?

Die Ebay-AGB, deren Änderungen per E-Mail, per PN im Posteingang oder durch Aushang (Vorschaltung bei Aufruf der Website) bekanntgegeben werden, sind nunmal keine AGB für Banken, für die der BGH am 27.04.2021  ein entsprechendes Urteil hinsichtlich der sogenannten stillschweigenden Zustimmung gefällt hat. Du hast Recht studiert?

Nachricht 78 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@munk_pedersen  schrieb:

Ich habe vorhin mal testweise einen neuen Verkauf gestartet, es gibt in der Fußnote folgenden Hinweis: 

Durch Auswahl von „Artikel einstellen“ erklären Sie sich einverstanden mit den eBay-AGB, den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung und den Nutzungsbedingungen für Marketing-Tools. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das ist aber nach deutschen Recht aber keine wirksame Einbeziehung: Würde jetzt hier einen Link reinschreiben aber schaut bei google nach "agb einbeziehung wie" und da der zweite Link (Brennecke&Partner)

 

Aktiv zustimmen musste ich aber nicht und auch sonst habe ich keine anderen Zahlungsbedingungen bestätigen müssen. Erstaunlicherweise kann ich selbst bei Abholung den Punkt Ebay Zahlungsabwicklung nicht abwählen, was absolut absurd ist!


Der von Dir genannte zweite Link beschreibt explizit, dass die Art und Weise, wie Ebay seine AGB bekanntgibt, zu dem hier verwirklichten Zweck rechtskonform gestaltet ist. Erstaunlich, dass Du als jemand, der Recht studiert haben will, dies nicht selbst erkennt. Ebenso, wie es erstaunlich ist, dass jemand, der Recht studiert haben will, über Google eine Recherche dazu mit den Suchwörtern "agb einbeziehung wie" anstoßen muss.

Noch einmal: Das Verhältnis Ebay zu Verkäufer ist ungleich Verhältnis Bank zu Kunde...

 

Nachricht 79 von 184
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Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?


@non-soli-cedit  schrieb:
Genau das mein ich ja! Eigentlich muss ich doch aktiv zustimmen und nicht irgendwo in einer versteckten Ecke irgendwo mal angezeigt bekommen! Richtig?

Nein.

Und "versteckte Ecke" ist nicht nur nicht zutreffend, sondern Polemik.

Nachricht 80 von 184
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