15-04-2024 13:10
Ich habe zwei Gasflaschen verkauft und nur Abholung angeboten.
Leider habe ich für die Abholung keine Frist angegeben.
Der Käufer bemüht sich nicht im Geringsten um einen Abholtermin.
Es kam nur eine Nachricht, ob ich die Flaschen auf Palette versandfertig machen kann.
Er wartet möglichereise auf meinen Abbruch, um mich dann zu verklagen.
Ich möchte ihn jetzt eine letzte Frist setzen und ankündigen, dass ich die Föaschen kostenpflichtig einlagere.
Um ihm die Einlagerung zu berechnen brauche ich die Adresse des Käufers.
Wie bekomme ich diese Adresse?
Die Auktin iat Zwei Wochen her. Reicht eine Frist von Zwei Wochen um denKäufer in Verzug zu setzen und die Flaschen dann kostenpflichtig einzulagern?
27-04-2024 13:30
Hallo,
es gibt natürlich viele verschiedene Käufer, die sich nicht an die Spielregeln halten.
Häufiger habe ich gelesen, dass Käufer die Ware nach ein oder zwei Jahren einfordern.
Teuer, wenn man sie nicht mehr hat.
Ich habe einen Anwalt angeschrieben und um Hilfe gebeten.
Ist mit Sicherheit billiger, als einen Prozess zu verlieren und auf Schadensersatz verklagt zu werden.
Ebay kann nicht viel machen und es wird fragwürdige Menschen auch nicht interessieren.
27-04-2024 16:57
Ich schreibe es gerne noch ein weiteres mal:
der Käufer kann nichts einfordern, auch nicht per Klage, was nicht Bestandteil des Kaufvertrages zwischen euch ist.
Was also für Schadensersatz, für was?
Natürlich solltest du dem Käufer jetzt endlich mal eine genaue, angemessen datierte Frist setzen, bis wann der Artikel abzuholen ist oder mehrere Termine mit Datum und Zeitraum nennen, je nachdem, was bei dir besser passt und bei verstreichen dieser Frist die Auflösung des Vertrags ankündigen.
Wenn er seinen Teil des Vertrages, nämlich die Abholung, nicht einhält, einhalten will, nicht einhalten kann, was auch immer, dann ist das nicht dein Problem.
Und falls du noch einmal Artikel zur Abholung einstellt, ist es immer ratsam, bereits in der Artikelbeschreibung eine Frist bis wann abzuholen ist, anzugeben.
Dann ist nämlich auch das schon Vertragsbestandteil und man muss sich nicht, so wie du jetzt, mit solchen Käufern rumschlagen.
30-04-2024 16:02
Hallo Sonja,
ich hbe mit einem Anwalt gesprochenund muss dem Käufer noch eine Frist geben mit Ankündigung meines Rücktritts vom Kaufvertrag.
Dann wäre die 30 Tage Frist von Ebay um.
Meine Frage: Kann ich den Kaufpreis auch nach den 30 Tagen von Ebay erstatten lassen?
Liebe Grüße
Stefan