am 14-12-2023 00:27 - zuletzt bearbeitet am 14-12-2023 11:07 von kh-brendon
Folgendes geht nun in die Strafverfolgung wg. Online Betruges hilfsweise aus allen rechtlichen Gründen:
Kurzfassung:
K. fragt Rückgabe an und ein Fall wird geöffnet. Der Artikel sei nicht wie beschrieben. Verkauft wurde eine Modellbahn Leerverpackung (eines von ca. 12000 Angeboten). Diese wurde in Bild und Wort ("Artikelbeschreibung"), auch in der "Kategorie" und unter "Artikelmerkmale" zutreffend als Leerverpackung/OVP/Display beschrieben. Der K. aber liest nicht bzw. meint zum Preis von 49,- das Vollprodukt im Wert von 599,- zu erwerben.
"Nach der Prüfung dieses Falls wurde entschieden, das ursprüngliche Ergebnis beizubehalten. Wir konnten Ihrem Einspruch nicht stattgeben, da der Käufer einen gültigen Beleg erbracht hat, dass die Rückgabe zugestellt wurde.
Sie erhalten für diesen Fall keine Rückerstattung."
Tatsächlich wurde die Rücksendung zugestellt an den ursprünglichen Absender (somit den K.).
ebay belastet dennoch das Verkäufer Konto.
Damit ist Ware und Geld weg.
ebay schreibt hierzu:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben leider bisher noch keine Antwort auf Ihre E-Mail an Ihren Käufer erhalten.
Wir werden Ihren Handelspartner in Ihrem Namen kontaktieren und auffordern, sich umgehend mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Ich bin zuversichtlich, dass Sie Ihr Anliegen erfolgreich klären können.
Weiterhin vielen Dank für Ihre Geduld."
Mit anderen Worten die treuhänderisch vermittelnde Plattform zwichen K. und Vk. sagt: Was interessiert es uns, wir haben unser Geld, sollen K. und Vk. sich doch bitte selber ins Benehmen setzen.
Der Kundenservice bestätigte mir tel. mehrfach daß die Rückgabe unbegründet sei, die Mitarbeiter konnten sich nur leider nicht mehr über die automatisiert (!) erfolgte Entscheidung des Computersystems hinwegsetzen.
14-12-2023 05:35
14-12-2023 07:18
https://www.ebay.de/itm/166441597525?hash=item26c0b13a55:g:rz4AAOSw2dRlVjS3
Nun ja... Kategorie war korrekt.
Ich frage mich allerdings was der Sermon in der AB soll, wenn es lediglich eine leere OVP ist. Das empfinde ich als überflüssig und auch teilweise irreführend
Märklin 00764 H0 Display "Umbauwagen" OVP, NEU
Umbauwagen 1./2. Klasse AByg, Umbauwagen 2. Klasse Byg und Umbauwagen 2. Klasse mit Gepäckraum BDyg. Epoche IV, Ausführung um 1970.
Modell: Die 16 Wagen sind im attraktiven Display je 4-mal (AByg und BDyg) bzw. je 8-mal (Byg) mit verschiedenen Betriebsnummern enthalten. Umbauwagen 1./2. Klasse mit Drehgestellen der Bauart Minden-Deutz. Umbauwagen 2. Klasse und Umbauwagen 2. Klasse mit Gepäckabteil teilweise mit Drehgestellen amerikanischer Bauart "Schwanenhalsdrehgestelle" und teilweise mit preußischen Regeldrehgestellen ausgeführt. Jeder Wagen im gekennzeichneten Karton einzeln verpackt. Jedem Wagen liegt ein Schiebebildsatz mit verschiedenen Zugläufen bei. Länge über Puffer je Wagen 22,4 cm. Gleichstromradsatz je Wagen 4 x 700580.
Highlights:
- Erstmalige Ausführung der Umbauwagen mit preußischen Regeldrehgestellen bzw. Schwanenhalsdrehgestellen.
- Unterschiedliche Betriebsnummern und Beheimatungen.
14-12-2023 07:30
Es gibt ihn also doch noch, den klassischen Pappenverkauf wie in den Nullerjahren 🤗
Dazu ein PVK, der schon fast eine eigene AGB in seinem Angebot kreiert und (Zitat) eines von ca. 12000 Angeboten bereit hält, Respekt 🙄
14-12-2023 07:56
also @luppiluu
So wie die Artikelbeschreibung formuliert ist, kann man es einem Käufer
nicht verdenken, daß er sich unter seinem Kauf was anderes vorgestellt hat!
DAS IST TOTAL IRREFÜHREND !!
Man beschreibt nicht in einem ganzen langen Absatz den ehemaligen Inhalt eines
Displays, wenn letztendlich nur dieses verkauft werden soll !
😠
14-12-2023 08:04
@luppiluu Ich habe mir dein Angebot unvoreingenommen angesehen und kann es verstehen, wenn da jemand was anderes erwartet hat.
Irre lange Beschreibung von etwas, das nicht verkauft wird. z.B. das
Ich löse eine exclusive gepflegte Modellbahn Sammlung auf.
Alle Schätzchen sind ladenneu und lange vergriffen wenn nicht anders angegeben.
Vielleicht ist die eine oder andere lang gesuchte Pretiose für Sie dabei!
Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken.
Gut wäre folgendes gewesen, gross und breit das "es wird nur die Verpackung verkauft" in roter Schrift, in die AB zu schreiben. Und allein den REst hättest du dann minimal halten können.
Einen Pluspunkt hast du, du hast in der richtigen Kategorie eingestellt.
Aber ich wette, dass darauf etliche Käufer nicht achten.
14-12-2023 08:26
14-12-2023 08:31
@Anonymous
" ... darauf etliche Käufer nicht achten ..."
Wenn der Kauf auch noch am Wishphone stattfand kommt hier dann so einiges zusammen 🤔
14-12-2023 08:39 - bearbeitet 14-12-2023 08:41
@erwerbsregel schrieb:@Anonymous
" ... darauf etliche Käufer nicht achten ..."
Wenn der Kauf auch noch am Wishphone stattfand kommt hier dann so einiges zusammen 🤔
Die Klientel Modellbahnliebhaber sehe ich selbst eher nicht als Käufer per Smartphone bei ebay.
Bei dieser irre langen AB wurde dem Käufer ja schwindlig und der war eindeutig auf dem falschen Dampfer.
14-12-2023 09:28
...da geh ich mal MIT ebay.
Klassischer Fall von ...
...
"Missverständnis"
Text komplett irreführend!!
Sowas gabs früher gern mal mit PREMIERE-Boxen und Playsis.
14-12-2023 09:32
????
Früher bei xBoxen, Playstation, die ganze Handy-Palette und vieles mehr, von Premiere Boxen habe ich persönlich her nie was gelesen, bzw. in Erinnerung seit 2005 !
14-12-2023 09:38
...man konnte die Boxen.... "umbauen"... auf "Free".
Daher teuer - und viele haben halt die Kisten verkauft für teuer Taler.
So wie hier wohl auch.
Der Text ist ein Witz.
14-12-2023 10:38
Mißbrauch der Beschreibung des VEKÄUFERS - Irreführende Beschreibung !!!
Es gibt immer noch Glashausbewohner, die Backsteine feuern.
😈
Das heißt korrekt:
14-12-2023 10:45
@terri131719 schrieb:Mißbrauch der Beschreibung des VEKÄUFERS - Irreführende Beschreibung !!!
Es gibt immer noch Glashausbewohner, die Backsteine feuern.
😈
Das heißt korrekt:
LEERVERPACKUNG für Märklin 00764 , NEU
Angenommen, da würde sich eine "offizielle Stelle" mit dem Fall beschäftigen - rein theoretisch- 😎
so wie im EP angedeutet, die würden sich auf die AB von TE stürzen und wie das ausgehen würde, liegt irgendwie auf der Hand. 😂
14-12-2023 10:54
https://www.ebay.de/itm/166402732638?hash=item26be60325e:g:EKgAAOSwPIlj3GVD
Da dasselbe ...
Ich löse eine exclusive gepflegte Modellbahn Sammlung auf.
Alle Schätzchen sind ladenneu und lange vergriffen wenn nicht anders angegeben.
Vielleicht ist die eine oder andere lang gesuchte Pretiose für Sie dabei!
Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken.
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14-12-2023 10:59
Nützt nur nichts wenn man sich dann selbst nicht daran hält 🤗
14-12-2023 11:17
Hallo @luppiluu
Das mit der Strafverfolgung würde ich mir an deiner Stelle noch mal genau überlegen.
Denn es könnte bei der Untersuchung zu deinem Fall unangenehm aufstoßen, dass du deine Verkäufe schon durch Quasi-AGB in deinen Angeboten regelst, was auf gewerblichen Handel schließen ließe und dass du den Artikel (bewusst?) irreführend beschrieben hast, so dass der Käufer durchaus etwas anderes erwarten konnte, als eine leere Verpackung.
Mein Rat wäre, hier die Füße still halten, deine Verkaufsaktivitäten prüfen, für die Zukunft eindeutige Artikelbeschreibungen/Titel ohne unnötige Beschreibung von Dingen, die nicht angeboten werden, erstellen.
Dann sollte es auch keine Probleme mehr mit Käufern und Ebay geben.
14-12-2023 11:24
Hallo
TE möchte den Käufer wegen Online Betruges anzeigen.Dann drohen ihm
hoffentlich eine Strafe wegen falscher Anschuldigung und die Kosten
des Verfahrens.
Allein die Artikelbschreibung als Neu .Neuer unbenutzter
und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung
dürften für eine Rückgabe reichen.
Der Käufer dürfte wohl nicht im Reservat für Leerverpackungen gesucht
haben ,sondern wurde über das Suchsystem zum Angebot geführt.
14-12-2023 12:10 - bearbeitet 14-12-2023 12:13
Auch wenn TE Mist gebaut hat, darf der Käufer aber nicht Geld und Ware
behalten, was ja auch eigentlich gar nicht in seiner Absicht lag....
Bei Ebay wurde vermutlich nicht realisiert, daß die Sendung nicht bei TE zugestellt
wurde, sondern an den Käufer zurückging....
Warum hast du die Sendung nicht in der Filiale abgeholt?
Sieht ein wenig nach Trotzreaktion aus..... ??
Übermittle deinem Käufer nochmals ein Versandetikett, damit er
dir deine Ware zurückschicken kann....da bist du jetzt selbst gefordert,
es ist eine Folge deines eigenen Handels, daß du die Ware bis jetzt nicht zurückerhalten hast.
Du kannst nicht erwarten, daß der Käufer zahlt....oder Ebay das für dich gerade biegt....
14-12-2023 12:14
@erwerbsregel schrieb:Nützt nur nichts wenn man sich dann selbst nicht daran hält 🤗
erinnert mich tatsächlich ein wenig an ...
verkauft wird nur EIN BILD von der Playstation 😂 das war ja ne zeitlang auch solch eine Masche von Bauernfängern. Verstehe nicht, warum man den Inhalt einer OVP beschreibt, wenn der Inhalt nicht angeboten wird.
Das könnte schon hart an arglistische Täuschung grenzen, und dass er dafür nicht rot gesehen hat, wundert mich wirklich.