29-10-2025 07:27
29-10-2025 08:03
29-10-2025 08:10
Hallo @rosabines ,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Du hast noch zwei Tage Zeit, um gemeinsam mit deinem Käufer eine Lösung zu finden, bevor dieser eBay einschalten kann.
Da du den Artikel bereits zurückerhalten hast, empfehle ich dir, eine Rückerstattung an deinen Käufer vorzunehmen.
@bootyooty danke fürs Markieren.
Liebe Grüße
Elke
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29-10-2025 08:49
29-10-2025 09:09 - bearbeitet 29-10-2025 09:09
@rosabines schrieb:
Danke für die Rückmeldung, Elke. Elke@ebay
Ich habe den Mantel bereits zurückerhalten und gründlich überprüft. Er war sauber, ohne Flecken oder muffigen Geruch – das kann ich mit Fotos und Zeugen belegen.
Ich finde es trotzdem unfair, dass Verkäufern in solchen Fällen oft geraten wird, zu erstatten, obwohl die Ware einwandfrei ist und Käufer falsche Angaben machen. Dann können die Käufer ja tun und lassen was sie wollen, Spassbieten etc.
Ich habe alles dokumentiert und hoffe auf eine wirklich objektive Prüfung durch eBay.
Moin @rosabines
und wenn du einen Fortsetzungsroman schreibst, wenn die Käuferin ebay einschaltet werden die gegen dich entscheiden und du bekommst noch einen Mangel in dein Konto.
Im Grunde hast du recht, Käufer können oft lügen das sich die Balken biegen, aber verhindern kannst du es nur sehr selten.
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29-10-2025 09:44
29-10-2025 09:46
Moin @rosabines
@rosabines schrieb:
Danke für die Rückmeldung, Elke. Elke@ebay
Ich habe den Mantel bereits zurückerhalten und gründlich überprüft. Er war sauber, ohne Flecken oder muffigen Geruch – das kann ich mit Fotos und Zeugen belegen.
Ich finde es trotzdem unfair, dass Verkäufern in solchen Fällen oft geraten wird, zu erstatten, obwohl die Ware einwandfrei ist und Käufer falsche Angaben machen. Dann können die Käufer ja tun und lassen was sie wollen, Spassbieten etc.
Ich habe alles dokumentiert und hoffe auf eine wirklich objektive Prüfung durch eBay.
Willkommen in der Welt des Versandhandels. Was meinst Du, wieviel % der Retouren im Versandhandel mit erfundenen "Mängel" entstehen, allein um die Kosten des Rückversands bei einem Widerruf einzusparen oder das ausgeschlossene Widerrufsrecht zu umgehen?
29-10-2025 09:46
Hallo @rosabines ,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Dein Käufer hat hier weder Ware noch Geld, und du hast beides.
Daher werden wir den Fall zugunsten deines Käufers entscheiden, sobald dieser eBay einschaltet.
Liebe Grüße
Elke
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29-10-2025 11:03
Hallo @rosabines
Du solltest auf jeden Fall erstatten, auch wenn es eigentlich nicht gerecht ist. Wenn eBay entscheidet, bekommst Du einen Mangel in Deinem Verkäuferkonto. Der kann durchaus dazu führen, dass zukünftig Auszahlungen länger dauern als eventuell jetzt schon. Und so oder so, eBay wird zu Gunsten der Käuferin entscheiden. Also kannst Du auch selbst erstatten, um den Mängeleintrag zu umgehen.
Und im Prinzip ist es ja noch gut ausgegangen, wir hatten auch schon Fälle hier im Forum, wo Käufer gekaufte Artikel absichtlich beschädigt haben, nur um diese dann reklamieren zu können. Und wenn die Käuferin den Artikel schon zurück gegeben hat, bist Du ja immerhin zu Deinem Mantel gekommen, ohne noch zusätzlich den Rückversand zu bezahlen, auch wenn dies nur ein schwacher Trost sein wird...
29-10-2025 11:25
Ja, es ist schon traurig, das Leute es nötig zu haben scheinen, wegen 5-6€ Versandkosten zu lügen und andere dadurch zu betrügen.
Da scheint die Hemmschwelle bei vielen immer mehr zu sinken. Man kann es machen, also macht man es.
Ein Spiegelbild unserer Gesellschaft? Vermutlich, aber mit Sicherheit eines des Charakters des Käufers.
Vergiss nicht, den auf deine Sperrliste zu setzen.