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Was tun?

Ich habe vor 2-3 Jahren einen Artikel verkauft.

 

Es handelte sich um ein 20 Jahre altes elektron. Gerät in sehr gutem äußeren Zustand, selbstverständlcih auch funktionsfähig.

 

Der Käufer hat leider behauptet, dass es defekt wäre. Ich habe angeboten, das Gerät zu prüfen und den Kaufpreis bei einem Defekt ohne erkennbare Manipulation zurückzuerstatten.

 

Er hat sich jedoch geweigert, das Gerät zurückzusenden.

 

Stattdessen hat er sich während eines Urlaubsaufenthaltes von mir sein Geld über Paypal zurückgeholt, was ich leider einfach verpasst habe - ich habe keine SMS/E-Mails empfangen in dieser Zeit.

 

Gut, er hatte als den Artikel faktisch geschenkt bekommen. Dazu hat er jedoch auch noch meine einzige schlechte Bewertung hinterlassen.

 

Das wurmt mich alles ohne Ende, ich finde es nicht gerecht. Ich habe kein Geld bekommen, der Artikel ist weg und die Bewertung versaut die Statistik.

 

Er hat keine Korrektur vorgnomnmen, rückt den Artikel ohne Klage nicht heraus und Ebay weigert sich, die Bewerung zu streichen.

 

Hat jemand einen  Tipp?

Nachricht 1 von 14
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13 ANTWORTEN 13

Betreff: Was tun?

Hallo @audioheld  nein, da gibt es keine Möglichkeiten. Trotz der einen roten ist dein Bewertungsprozentsatz bei 100 %, dass die rote noch zu sehen ist auf der ersten Seite liegt daran, dass du selten verkaufst.

Ärgere dich nicht mehr damit rum, es gibt wesentlich schlimmere Profile.

 

Den Artikel müsste er dann "rausrücken" ohne Klage, wenn du ihm ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt hättest. Bei sowas muss das der Verkäufer zahlen und nicht der Käufer.

Nachricht 2 von 14
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Betreff: Was tun?

Im ernst? Du erwartest Hilfe für einen vor 2-3 Jahren verkauften Artikel?

Sorry aber da sind alle Fristen längst abgelaufen. Und sein Geld konnte der Käufer auch nur bis zu 180 Tagen nach dem Kauf zurückholen - auch das ist bereits lange her bei einem Verkauf vor 2-3 Jahren. Und das fällt dir jetzt auf?

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 3 von 14
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Betreff: Was tun?

Hallo,


eventuell wäre es zu überlegen ob du diesen öffentlichen Text bei deiner Shopbeschreibung etwas abänderst?

Ich würde dir das sehr dringend empfehlen.


"Info
Mich nervt extrem die negative Bewertung. Wer möchte, dem kann ich gerne Details über den Fall zukommen lassen. Leider bekommt man so etwas nicht entfernt.

Standort: DeutschlandAngemeldet seit: 01. Apr 1999Antwortzeit: innerhalb 1 Stunde"

 

Liebe Grüße Bettina

Nachricht 4 von 14
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Betreff: Was tun?

 

Hallo,


noch eine kurze Info, bei Ebay musst du eine Rücknahme auch als privater bei Käuferschutzfall entsprechend einleiten.

 

Dein Satz

 

"Weil das heute, EU sei gepriesen, leider sein muss: Es handelt es sich um einen Kauf von Privat an Privat nach § 13 BGB, der unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme erfolgt. Gemäß § 447 BGB gilt, dass mit Übergabe an den Käufer/Versand die Gefahr auf den Käufer übergeht. Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz hier stehen, ansonsten haftet der Verkäufer ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware. "

 

ist schwirig mit den Ebay internen Regelungen in Einklang zu bringen.
Eventuell solltest du dich diesbezüglich nochmal einlesen.

 

Liebe Grüße

Bettina

Nachricht 5 von 14
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Betreff: Was tun?


@muwse  schrieb:
 

 

 

 Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz hier stehen, ansonsten haftet der Verkäufer ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware. "

 

 


Der Schwachfug mit dem "neuen EU-Recht" ist auch nach über 20 Jahren nicht kaputt zu kriegen. 😩

 

Das ich nach all den Jahren diesen Link noch einmal poste hätte ich nicht gedacht.

 

 


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Nachricht 6 von 14
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Betreff: Was tun?

Du hast doch die negative Bewertung ordentlich kommentiert! Du bist bei 100%...alles gut!

Diesem Trick mit dem Geld zurück holen bei PayPal hat EBAY, meines Erachtens, auch einen Riegel vorgeschoben...

Schau nach vorn und belaste Dich nicht mit dieser alten Kamelle.

eastside67bz
Nachricht 7 von 14
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Betreff: Was tun?


@perfect-sally  schrieb:

das ist bereits lange her bei einem Verkauf vor 2-3 Jahren. Und das fällt dir jetzt auf?


Sorry, Sally, aber das finde ich zu pampig für so ein Forum 🤔

Er schreibt doch selber dass es schon so lange her ist, aber es ihn immer noch nervt. Willst du ihm das jetzt absprechen oder wie?

Zum Glück hat  @bootyooty  schon vernünftig und sachlich geschrieben:

"Den Artikel müsste er dann "rausrücken" ohne Klage, wenn du ihm ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt hättest."

Nachricht 8 von 14
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Betreff: Was tun?


@kike.in  schrieb:

@perfect-sally  schrieb:

das ist bereits lange her bei einem Verkauf vor 2-3 Jahren. Und das fällt dir jetzt auf?


Sorry, Sally, aber das finde ich zu pampig für so ein Forum 🤔

Er schreibt doch selber dass es schon so lange her ist, aber es ihn immer noch nervt. Willst du ihm das jetzt absprechen oder wie?

Zum Glück hat  @bootyooty  schon vernünftig und sachlich geschrieben:

"Den Artikel müsste er dann "rausrücken" ohne Klage, wenn du ihm ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt hättest."


Wieso hälst du die Wahrheit für pampig @kike.in ?

Wenn man zwei bis drei Jahre untätig schläft darf man sich nicht wundern wenn man unsanft mit der Nase darauf gestossen wird.

 

Zudem darfst du nicht übersehen das man bei dieser trägen Untätigkeit auch schnell in der gesetzlichen Verjährung hängt, immerhin drei Jahre plus das Jahr wo der Deal stattfand.

War der Deal z.B ende 2022 ist am 31.12.25 Schicht im Schacht.


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Nachricht 9 von 14
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Betreff: Was tun?

Das Forum, bzw. die Beiträge darin, hat/haben doch die Zielsetzung, Lösungen vorzuschlagen oder zu erarbeiten.

Hier gibt es aber keine Lösung mehr! Punkt! 

Alles Hin und Her ändert daran auch nichts mehr.

Es müssen sich doch nun nicht noch die in die Haare kriegen, die Ihre Zeit hergeben, um hier zu helfen!

 

 

eastside67bz
Nachricht 10 von 14
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Betreff: Was tun?


@oskar_der_wikinger  schrieb:

@kike.in  schrieb:

@perfect-sally  schrieb:

das ist bereits lange her bei einem Verkauf vor 2-3 Jahren. Und das fällt dir jetzt auf?


Sorry, Sally, aber das finde ich zu pampig für so ein Forum 🤔

Er schreibt doch selber dass es schon so lange her ist, aber es ihn immer noch nervt. Willst du ihm das jetzt absprechen oder wie?

Zum Glück hat  @bootyooty  schon vernünftig und sachlich geschrieben:

"Den Artikel müsste er dann "rausrücken" ohne Klage, wenn du ihm ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt hättest."


Wieso hälst du die Wahrheit für pampig @kike.in ?

es geht mir um dieses "fällt dir erst jetzt auf" – völlig unsachlich und unnötiger Stress, in etwa so:

Frage: hat jemand einen Tipp? Antwort: Nein du **bleep**

Die eigentliche Frage des Verkäufers war, ob der Kommentar noch zu löschen wäre. D.h. welche Frist würde hier gelten? Das wurde noch nicht eindeutig beantwortet mEn.

Es lesen hier ja auch andere mit, für die es für etwaige zukünftige Fälle interessant sein könnte (inklusive TO!), von daher macht es schon Sinn, diese Frage zu beantworten.

 


Zudem darfst du nicht übersehen dasS man .. schnell in der gesetzlichen Verjährung hängt, immerhin drei Jahre plus das Jahr wo der Deal stattfand.

War der Deal z.B ende 2022 ist am 31.12.25 Schicht im Schacht.


wenigstens noch ein brauchbares Faktum, den Artikel könnte er also noch "zurückklagen", allerdings wird die Bewertung wohl bleiben..

 

Edit: das **bleep** kommt vom System, ich schrieb eine Personenbeschreibung mit eher nachteiliger Konnotation

Nachricht 11 von 14
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Betreff: Was tun?

Da ist wirklich die richtige Frage, dieses Thema betreffend.

Ich bin der Ansicht, das der Bewertungsbeitrag nicht mehr zu löschen ist.

Vielleicht können wir das auch alles einmal von einer anderen Seite betrachten... 

Bewertungsstatistik steht wieder auf 100%.

(Löschung einer nicht-positiven Bewertung automatisch nach 12 Monaten)

Das ist auch wichtig, denn es wird auf der Artikelseite angezeigt!

Ein negativer Bewertungstext ist sehr ärgerlich, noch dazu, wenn er ungerechtfertigt ist.

(das ist und bleibt natürlich eine subjektive Einschätzung)

Dafür hat EBAY aber auch die -Kommentar- Funktion eingeführt.

Ein ordentlich formulierter Kommentar, wie hier auch geschehen, ermöglicht dann einen 2. Blickwinkel auf den negativen Bewertungstext. 

Ein zukünftiger potentieller Käufer kann sich nun, aufgrund der 2 Positionen, seine eigene Meinung bilden.

Da nach der langen Zeit der Arttikel eh nicht mehr aufrufbar ist sollte es diesen Interessenten dann nicht von einem Kauf bei diesem Anbieter abhalten.

(wenn er überhaupt das Bewertungsportal aufruft)

Negative Bewertungen resultieren ja oft daraus, das im Vorfeld die Kommunikation nicht oder schlecht geführt wurde.

Wenn ein bestimmter Artikel natürlich regelmäßig angeboten wird und dieser negativ bewertet wurde hilft dieses Instrument ja auf jeden Fall, sich den/die Verkäufer/in incl. des Artikels genauer anzuschauen.

Das ist hier ja aber nicht der Fall.

Ergo...wegen diesem Text geht die Welt, meiner Meinung nach, hier bei EBAY überhaupt nicht unter!

eastside67bz
Nachricht 12 von 14
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Betreff: Was tun?

Einen "Trick" ist das nicht, ganz im Gegenteil.

Wer schon einmal einen Artikel erworben hat, der als "neuwertig" angepriesen wurde und dann ein Paket mit "Elektroschrott" erhalten hat, der weiß es zu schätzen, dass es so etwas wie einen Käuferschutz gibt - sei es bei Ebay oder bei PayPal.  

Auch bei PayPal gibt es so etwas wie eine Einigungsphase, in der man sich mit dem Käufer auseinandersetzen kann - in der Regel beträgt diese mehrere Wochen, bis eine finale Entscheidung getroffen wird.

Im "worse Case" hat man immer (so meine Erfahrung) die Möglichkeit, eine Rückgabe zu akzeptieren und anschließend einen Einspruch einzulegen, sollte der zurückgesendete Artikel von dem Abweichen, den man an den Käufer versendet hat.

Das immer wieder gern erwähnte "bei Paypal das Geld einfach zurückholen" gibt es - aus meiner Erfahrung nicht. Das ist ein Ammenmärchen, meist erzählt von denen, die auf der dunklen Seite der Verkäufer stehen und nicht die besten Absichten haben.

In dem Fall hier, hat der Verkäufer  weder in sein PayPal Konto geschaut, noch in das damit verknüpfte E-Mail Postfach - und das über einen längeren Zeitraum. 

Nachricht 13 von 14
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Betreff: Was tun?

Die Zahlungsabwicklung wurde 2021 von eBay übernommen.
Als Verkäufer werden Probleme ausschließlich über eBay abgewickickelt.
Der Verkäufer bekommt also von PayPal keine Benachrichtigung und findet den Problemfall auch nicht in seinem Paypal-Account.
Der Käufer hingegen kann bei PayPal einen Fall eröffnen.
Folglich bekam TE von PayPal weder eine E-Mail, noch konnte er sich auf direktem Weg mit PayPal auseinander setzen.


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