Wie groß ist die Langeweile in Meißen?
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13-01-2025 17:08 - bearbeitet 13-01-2025 17:13
Bekanntlich gibt es im sächsischen Meißen einen Porzellanhersteller, der offensichtlich zu viel Geld und/oder dessen Mitarbeiter zu viel Zeit haben. Jedenfalls sitzen dort Menschen oder Anwälte, die den lieben langen Tag nichts anderes zu tun haben als auf eBay nach Angeboten zu suchen, die den Begriff "Meißen" oder "Meissen" enthalten, um dann eBay mitzuteilen, ihre Rechte wären verletzt worden. Tatsächlich handelt es sich dann meist um Verkäufe aus der bis 1930 bestandenen Porzellanmanufaktur Carl Teichert aus Meißen.
Das Traurige: eBay macht die Menschenjagd der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen einfach mit, ohne Sachverhalte noch zu prüfen. In meinem Fall wurde mein Artikel entfernt und meineKontoaktivität für drei Tage gesperrt, weil mein Porzellanservice folgende Beschreibung enthielt:
"Porzellanmanufakturen: Carl Teichert aus Meißen, P.S.A.G. (Porzellanfabrik Schönwald Aktien Gesellschaft) bzw. Alt-Schönwald Bavaria, Porzellanfabrik Reinecke Eisenberg/Thüringen". Die Marke in der Zusammenfassung, die ich auswählte, ist "Bavaria".
Sorry Leute, aber das ist nur noch lächerlich. Von den Manufakturhengsten in Meißen ohnehin, von eBay aber genauso. Haben wir alle nichts Besseres zu tun, als eine solche Show abzuziehen?
Wie verhält es sich, wenn ein Artikelstandort Meißen ist oder Ver- oder Käufer gar angeben, in Meißen zu wohnen? Verletzen sie dann ebenfalls Rechte dieser Staatlichen Manufaktur-Wichtigtuer?
eBay, macht nicht jeden Mist mit!
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17-01-2025 02:32
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17-01-2025 03:06 - bearbeitet 17-01-2025 03:07
@Anonymous Auch wenn es hierbei nicht einmal um die Teichert-Werke ging, so sollte man dieses Urteil gegen die Staatliche Manufaktur Meißen kennen, bevor man deren Argumentation bei eBay einfach blind folgt:https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=193223&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
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17-01-2025 11:05
"Zu Ihrem Anliegen habe ich Ihre Auflistung geprüft und möchte Ihnen mitteilen, dass in Ihrer Artikelbeschreibung zwar eindeutig „Porzellanmanufaktur: Carl Teichert aus Meissen“ erwähnt wird; bei dem angebotenen Artikel handelt es sich jedoch nicht um ein Produkt der Porzellan-Manufaktur Meissen und ist daher beendet."
Soll man da lachen oder weinen?
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17-01-2025 11:13
Und was betrifft dich jetzt dieses Urteil?
Da geht es um 2 Unternehmen, die sich um die Ähnlichkeit einer Wort/Bildmarke streiten.
Nirgendwo wird auch nur ansatzweise der Manufaktur das Recht auf deren Wort- und Bildmarke abgesprochen.
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17-01-2025 12:16
@marlow300 ich meine es nur gut.... sollte jemand diesen Thread hier verlinken an die Manufaktur droht dir von dort nicht nur eine Unterlassungserklärung sondern evtl. noch eine Strafanzeige obendrein.
Du hast immer noch Angebote laufen mit besagtem Wort in der Headline... und äuersserst dich hier herabwürdigend, das kann Folgen haben.
An deiner Stelle würde ich die hiesige Moderation anschreiben um diesen Thread schnellstmöglich löschen zu lassen.
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17-01-2025 12:32
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17-01-2025 12:41
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17-01-2025 14:17 - bearbeitet 17-01-2025 14:17
Hallo @marlow300
Entscheidend ist doch der Satz, dass eBay eine Meldung vom Markeninhaber erhalten hat.
Das geschieht in der Regel über das Veri-Programm.
Wenn nun ein Rechteinhaber Meldung über dieses Portal macht, muss er aktiv versichern, dass eine Verletzung vorliegt. Er wird auch darüber informiert, dass im Fall einer unberechtigten Meldung der zu unrecht Gemeldete rechtliche Schritte einleiten kann.
Du erwartest doch nicht allen Ernstes, dass eBay solche Meldungen überprüft?
Dein Ansprechpartner ist in diesem Fall der Rechteinhaber und nicht Ebay.
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17-01-2025 14:22
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17-01-2025 14:54
Nein, tut mir leid, ich kann da keine Verbindung zu dir sehen.
Die Manufaktur mahnt ja nicht erst seit gestern ab (was sie bei dir noch gar nicht gemacht hat), das geht ja schon so einige Jahre.
Wenn das nicht alles rechtens wäre, wäre schon längst jemand dagegen vor gegangen und damit meine ich keine anderen Unternehmen, sondern Privatleute wie dich.
Man tapt halt einfach manchmal in unsichtbare Fettnäpfchen, da kann man nichts machen.
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17-01-2025 15:15
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17-01-2025 16:34
Es ist auch nicht die Aufgabe von eBay, das zu überprüfen. eBay bietet die Plattform und muss, sobald sie Meldung vom Rechteinhaber oder deren Beauftragte bekommen, reagieren.
Was die Kommunikation anbelangt, es wurde dir mitgeteilt, dass der Rechteinhaber gemeldet hat. Eine weitere Kommunikation ist somit überflüssig.
Rechtsberatung musst du dir anderweitig einholen.
Ich kann mich nur wiederholen, eBay ist in diesem Fall nicht dein Ansprechpartner.
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17-01-2025 17:08
Mir brauchst du wegen Abmahnungen nichts erzählen, habe schon so einige hinter mir, allein 2 davon das Markenrecht betreffend.
Ich weiß also, von was ich spreche.
Eine Abmahnung konnte nach intensiver Recherche abgeblockt werden, weil das Markenrecht schon viel länger einer ganz anderen Firma gehörte.
Die andere Abmahnung eines großen, sehr bekannten Glitzersteinchen-Herstellers war zwar von den Kosten her geradezu ein Schnäppchen, aber der Verstoß so minimal, da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen, dass ich da was falsches oder in falscher Weise geschrieben hatte.
Gerade den zweiten Fall meinte ich mit dem Fettnäpfchen, denn das kann man vorher einfach nicht wissen, keine Chance.
Zahlen musste ich trotzdem.
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17-01-2025 18:32
@marlow300 schrieb:
@bootyootyIch gehe sogar davon aus, dass irgendjemand der wohlmeinenden Gestalten hier mich anschwärzen will. Da habe ich ein paar Gestalten im Blick. Und ich bin gut rechtschutzversichert. Ja, ich äußere mich weiterhin zum Tun eines Unternehmens, das hier Menschenjagd auf unbescholtene Bürger unternimmt und sich nicht zu schade ist, falsche Anschuldigungen gegen sie vorzubringen. Ich bin jedenfalls auf alles vorbereitet, danke für deine Sorge.
Hallo @marlow300
Menschenjagd? Du hängst das aber sehr hoch auf. Es behauptet hier vermutlich niemand, dass jede Abmahnung oder jede Einschätzung einer (angeblichen) Markenrechtsverletzung unanfechtbar und in jedem Fall berechtigt ist. Nur bleibt doch für ein Unternehmen die Frage, ob es auch nur annähernd verhältnismäßig wäre, sich da Juristen hinzusetzen, die im Einzelfall prüfen, ob es passt oder nicht, wenn ein Rechteinhaber sich meldet. Will Ebay sich im Zweifel in einen Rechtsstreit mit reinziehen lassen? Natürlich nicht.
Das müsste dir doch einleuchten.
Wenn du nun meinst, einen bezifferbaren Schaden erlitten zu haben oder unverhältnismäßig eingeschränkt worden zu sein, steht dir der Rechtsweg doch offen. Sowohl in Richtung Ebay als auch in Richtung der Manufaktur.
Wer sich mit Porzellan auskennt, kann Teichert zuordnen, wer sich nicht auskennt, sieht vielleicht nur Meißen (Meissen). Das ist doch also nicht einmal ein Vorteil.
Ich verstehe deine Aufregung also leider nicht.

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