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ebay Meldung ans Finanzamt

Mich würde mal neben den vielen Beiträgen zu diesem Thema interessieren, ob es einen Ebayer unter uns gibt, der 2023 mehr als 2000 Euro und /oder mehr als 30 Verkäufe hatte. Gab es von ebay eine Nachricht, dass ans Finanzamt gemeldet wurde? Gab es vom Finanzamt eine Rückmeldung, wie der Umsatz behandelt wird? Wird der Umsatz auf die Einkünfte aus 2023 addiert und dann versteuert?

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12 ANTWORTEN 12

ebay Meldung ans Finanzamt

Lies die Beiträge, die User hier geschrieben hatten, @jasj_de_xnztrnwocs .

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ebay Meldung ans Finanzamt


@jasj_de_xnztrnwocs  schrieb:

... ob es einen Ebayer unter uns gibt, der 2023 mehr als 2000 Euro und /oder mehr als 30 Verkäufe hatte. Gab es von ebay eine Nachricht, dass ans Finanzamt gemeldet wurde? ...


Ja und Ja

 

Muffensausen wegen Deiner Kaffeevollautomaten-Sammlung?

Aber das war ja eh erst 2024 ...

Nachricht 3 von 13
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ebay Meldung ans Finanzamt

 

Wird der Umsatz auf die Einkünfte aus 2023 addiert und dann versteuert?

 

Wenn der Ebay Umsatz von 2023 zu versteuern ist, dann wird das mit deinen anderen Einkünften addiert und dann versteuert.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 4 von 13
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ebay Meldung ans Finanzamt

Meine Frage war, ob es unter uns eine Ebayer gibt, der über 2000 Euro in 2023 lag und wie es ihm ergangen ist.

 

Nachricht 5 von 13
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ebay Meldung ans Finanzamt

Nein, kein Muffensausen, ist mein Hobby, Dinge vor dem Schrott zu retten. Mich interessiet die Praxis. Z.B. Verstöße gegen Tempolimit mit gnadenloser Verfolgung. Bonpflicht mit viel Getöse eingeführt und im Sande verlaufen. Wer hat das Verfahren -ebay Meldung, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerbescheid- bereits durchlaufen mit welchem Ergebnis

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Sie sind nicht davon betroffen, ich suche einen Betroffenen

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@jasj_de_xnztrnwocs  schrieb:

Nein, kein Muffensausen, ist mein Hobby


Hallo,

nunja, dann handelst du eigentlich schon mal gewerblich.

Wer Dinge aufkauft und später (nach Aufbereitung) wieder weiter verkauft, nunja ...

Ob Du da nun 100 EUR mit verdienst oder 10.000 EUR ist egal, mir eigentlich auch, da nicht mein Verkaufsbereich. Da könnten andere Schwierigkeiten machen, die nix mit dem FA zu tun haben.

 

Und deine eigentliche Frage hatte ich bereits 2 x mit JA beantwortet. 

 

Was den Meldeprozess betrifft: Am Steuergesetz hat sich nichts geändert, solche betroffenen Erlöse mussten schon immer (wenn denn verpflichtet) angegeben werden, ob da nun (neuerdings) was gemeldet wird oder nicht.

Aktuell dürften aber noch keine Bescheide (vom FA) raus sein, da dort die ebay-IT anscheinend nebenberuflich arbeitet und es derzeit Softwaremacken gibt. So zumindest mein Stand von vor 2 Wochen.

 

 

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@sunrise1605  schrieb:

 

 

Wenn der Ebay Umsatz von 2023 zu versteuern ist, dann wird das mit deinen anderen Einkünften addiert und dann versteuert.


Hallo,

dass ist leider so nicht ganz korrekt und würde nur für gewerbliche "Gewinne" gelten.

Für diese privaten Veräusserungen und Gewinne gibt es eine extra Berechnung und Formular (ist ja kein Verdienst als Arbeitsverhältnissen).

Bis 600 EUR steuerfrei und dann geht es progressiv aufwärts in der Tabelle - hat nichts mit der Einkommenssteuer (und deren Steuersatztabelle) zu tun.

 

Nachricht 9 von 13
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hallo @jasj_de_xnztrnwocs 

Du bist seit 2019 bei Ebay angemeldet.

Da erfolgt die erste Meldung erst Ende 2024.

Ich habe vor kurzem zu dem Thema einen Thread eröffnet,weil ich

mich gewundert habe, daß von Ebay keine Meldung kam, obwohl ich die

30 verkauften Artikel erreicht habe.

 

Zu deinem "Hobby".... diese Einnahmen müsstest du eigentlich selbst angeben

mit deiner Steuererklärung und Abmahnungen durch andere Händler könnten dir auch ins Haus flattern...

Das hat nichts mit den Meldungen zu tun, zu denen Ebay verpflichtet ist.....

 

https://community.ebay.de/t5/Hast-du-Fragen-zu-DAC7-PStTG/PStTG-Der-Countdown-l%C3%A4uft-und-ich-bin...

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

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Moin das ist nur teilweise richtig. Man muss alle Einkunfstarten wie aus nichtselbständiger Arbeit und in diesem Fall Verkauf bei Ebay separat im dazu gehörigen Formular angeben. Am Ende werden die Einkünfte

zusammen gerechnet und dann die Steuer nach der Tabelle errechnet Bei der Einkommenssteuer.

Umsatz Steuer etc steht auf einem anderen Papier

Nachricht 11 von 13
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ebay Meldung ans Finanzamt


@jasj_de_xnztrnwocs  schrieb:

Nein, kein Muffensausen, ist mein Hobby, Dinge vor dem Schrott zu retten. Mich interessiet die Praxis. Z.B. Verstöße gegen Tempolimit mit gnadenloser Verfolgung. Bonpflicht mit viel Getöse eingeführt und im Sande verlaufen. Wer hat das Verfahren -ebay Meldung, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerbescheid- bereits durchlaufen mit welchem Ergebnis


@jasj_de_xnztrnwocs 

Wih haben jetzt Mitte April...die ersten Meldungen von Ebay sollten laut Ankündigung für die Verkäufer, die

es betrifft, Ende März erstellt und verschickt werden. Die Meldungen von Ebay gehen nicht an ein bestimmtes Finanzamt, sondern ans Bundeszentralamt f. Steuern, werden dort gesichtet und dann

erst bei Handlungsbedarf an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.... das braucht doch alles seine

Zeit.....

 

"Wer hat das Verfahren -ebay Meldung, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerbescheid- bereits durchlaufen mit welchem Ergebnis"

 

Was würde dir jetzt eine Antwort von irgendjemandem nützen?

 

Bei jedem müssen doch alle anderen Einnahmen und Ausgaben und persönliche Umstände

betrachtet werden...sowas läßt sich doch nicht 1:1 auf andere Personen übertragen.....

 

Du solltest einfach mal bei deinem Finanzamt nachfragen oder bei einem Steuerberater, was da

unter Umständen auf dich zukommen könnte...alles andere ist nur Stochern im Nebel....

 

 

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Nachricht 12 von 13
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Ebenfalls Moin,

auch du liegst nur teilweise richtig, bei einem privaten Verkaufserlös ist ein Gewinn ab 600 Euro in der Steuererklärung anzugeben - kein Gewinn erzielt, keine Angabe nötig 🤗

 

Da dieses gerne nicht gemacht wurde haben wir jetzt ein PStTG ...

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