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DSGVO / Verwendung von Altpaketen mit alten Adressaufklebern

Hallo ihr Lieben,

 

mir kam vorhin ein Gedanke, der hier (glaube ich) noch nicht besprochen wurde.

 

Ich verwende bei Verkäufen oft, fast immer, "gebrauchte" Versandkartons und fummele die alten Barcodes und Adressaufkleber ab.

 

Bei Käufen habe ich umgekehrt auch oft gebrauchte Pakete, und bei ca. 50% ist unter meinem Adressaufkleber ein andere, alter, von der vorhergehenden Verwendung.

 

Nun habe ich gestern von einem gewerblichen Anbieter eine Ware erhalten, welche ganz offenbar exakt in der Kartonage versendet wurde, mit der es die vorgehende Dame an den Händler zurückgesendet hatte. Und ganz offenbar hat keine Sichtkontrolle stattgefunden, denn in dem Paket lag noch der Retourenschein der vorgehenden Verkäuferin, mit Angabe des Retourengrundes usw.

 

DSGVO lässt grüßen...

 

Gut, ich bin da glücklicherweise kein Erbsenzähler, aber wie vorsichtig muss man da vorgehen, bzw. sollte ich den gewerblichen Verkäuger mal darauf hinweisen, dass er etwas sorgsamer damit umgehen sollte?

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Hallo,

wenn der Verkäufer nicht einmal die Retourenkontrolle macht... meinst er interessiert sich für den Datenschutz?

Er prüft ja nicht einmal den Zustand der Ware die er versendet.

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