13-11-2017 14:00
Mahlzeit zusammen . . . könnt Ihr bitte auch Melden ... Danke
Sie bieten hier auf:
1x Pelzjacke der Marke Gaewolf Exclusive
Letzte Aktualisierung am 12. Nov. 2017 18:32:11 MEZ
Hallo @2010celle ,
grundsätzlich gilt https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html ,
wobei du im Streitfall glaubhaft machen müsstest, tatsächlich an den Versanddienstleister übergeben zu haben.
Gut, dass du bereits einen Nachforschungsauftrag erteilt hast.
In seltenen Fällen kommt tatsächlich was dabei raus ...
Dein Käufer sollte seine Nachbarn abklappern und sich erkundigen, ob evtl. dort die Sendung für ihn abgegeben worden ist, und er sollte auch bei der für ihn zuständigen DHL-Filiale nachfragen.
Vielleicht hat der Zusteller ja bloß "vergessen", einen Benachrichtigungsschein einzuwerfen, oder dein Käufer hat diesen aus Versehen mit der Werbung entsorgt.