Habe eine Handy nach Armenien verkauft, versand Versichert mit DHL. Käufer hat mit Paypal bezahlt.
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am 10-04-2020 01:47 - zuletzt bearbeitet am 30-07-2020 21:03 von kh-dergh
Habe ein Handy nach Armenien verkauft. Kunde hat mit PayPal bezahlt.
Habe es dem Kunden dann mit DHL versichert gesendet. Nun dauerte die Bearbeitung beim Zoll recht lange, und der Kunde hat sein Geld von Ebay wiederbekommen. Trotz Einspruch hat er sein Geld bekommen, obwohl das Handy beim Zoll fest hing.
Nun hat der Zoll das Handy dann doch freigegeben, und nun hat der Käufer das Geld und das Handy. Ebay USA ist dafür zuständig, und weigert sich mir mein Geld wiederzugeben bzw dafür zu haften.
Es werden die Absurdesten ausreden vorgebracht, er hätte es nicht bekommen, ies sei meine Schuld, ich hätte den Falschen versandweg benutz usw. nun hat der Käufer das nicht zum ersten mal gemacht, und er reagiert auch nicht auf meine Mails und die von Ebay. Anzeige bei der Polizei ist raus, kann ich irgendwie mich über Ebay in den USA Beschweren, wegen Beihilfe zum Betrug oder so.
Gleichzeitig möchte ich vor diesem Käufer warnen, und bitten falls wer ähnlich Erfahrungen gemacht hat mir bzw der Polizei bescheid geben mit Hinweis auf Passau.

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Letztlich hast Du Dich einfach nicht ausreichend informiert, wie die Regeln hier bei ebay und PP aussehen und nur angenommen, dass Du alles richtig gemacht hast. Hast Du aber nicht, weil Du eben die Versandbedingungen von PP.com nicht beachtet hast. Ist in einem gewissen Maße sogar verständlich aber bei ebay führt das halt zu Problemen.
Praktisch kannst Du gar nichts machen um an Dein Geld zu kommen, denn das müßtest Du im Empfängerland der Ware des Kunden einklagen.
Du mußt immer bedenken, dass Du als VK den Käuferschutz anbietest, auch wenn es PP_ oder eba-Käuferschutz handelt und das bedeutet, dass PP Dir die erstatteten Beträge von Deinem PP-Konto abzieht. Also bei ebay immer überlegen wo eventuelle Fallen lauern können und sich darüber auch informieren (indem Du z.B mal ein halbes Jahr in der Community mitliest, dann weißt Du anschließend auf welche Probleme Du achten mußt.
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Deswegen habe ich ja geschrieben, dass Dein Verhalten in gewisser Weise verständlich ist, aber bei ebay gelten andere Regeln. Entweder Du berücksichtigst das künftig oder der Fall wird nicht Deine einzige Enttäuschung bleiben.
Aber wenn man einen Käuferschutz anbietet sollte man sich doch zumindest darüber informieren, wie der abgewickelt wird. Dazu brauchst Du nicht die ganzen AGB vonn PP zu lesen, dafür genügt weitgehend § 4 (wenn ich mich jetzt nicht im § irre).
Die Gültigkeit der AGB von PP.com für das Geschäft ist allerdings etwas überraschend.