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Versand stagniert wegen Corona, Wetter, Paketmengen. Käufer beschweren sich. Erfahrungen?

Hallo,

 

wie sind die Erfahrungen von anderen VK mit dem Versand in "Corona" Zeiten?

 

Ich habe 2 Artikel verschickt, nach Polen am 26. Januar und nach Italien am 31. Januar. Käufer beschweren sich, es ist nicht angekommen. Einer hat Fall eröffnet, Einkaufpreis wurde bei Paypal geparkt. 

 

DHL Servicecenter sagt, wegen Corona, Lockdowns, Wetter, sehr großen Paketmengen, ist die derzeitige Versandzeit in die EU 15 bis 18 Werktage! Es wird sogar von noch längeren Zeiten berichtet oder dass Sendungen in Lagern stecken bleiben.

 

Eigenartigerweise hat ein Päckchen in die UK in Januar nur 4 Werktage gedauert, ein anderes 1 Woche. Es scheint alles sehr unterschiedlich zu sein. Innerdeutsch hatte ich als Käufer eine BüWA nach 3 Wochen erhalten. Hatte das gleiche nochmal bestellt, in 4-5 Tagen war es da, zusammen mit der verspäteten Ware.

 

Hat jemand Erfahrungen? Bietet jemand noch EU/internationaler Versand an? Verschickt jemand noch unversichert ohne Tracking?

Gesamtes Thema betrachten

 

 

 

Tag, @xenia006 

 

 

wer unversichert verschickt wenn der Käufer mit PP zahlt, muss sich nicht wundern, wenn Paypal Geld einfriert.

 

Aufgrund der Verkäuferschutzrichtlinie ist dieser verpflichtet, sendungsverfolgt zu versenden und einen Zustellnachweis zu erbringen wenn der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet.

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).
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