Fehlentscheidung von Ebay nach Einspruch - Käuferschutz trotz Lieferung gewährt - Was tun???
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24-04-2020 19:09
Käuferschutz trotz Lieferung gewährt - Fehlentscheidung von Ebay- selbst nach gerechtfertigtem Einspruch - keine Veränderung
Ich habe einen Artikel verkauft.
Lieferung auf Grund Verkehrunfall zu spät.
Tracking Probleme wegen Corona.
Wegen verspäteter Lieferung meldete der Käufer einen Fall wegen nicht erhaltenen Artikel.
Tracking Nummer funktionierte zuerst nicht bzw verspätet.
Entschied eBay ohne Klärung durch Verkäufer : Käufer erhält Geld zurück.
(Trotz bereits entschiedener verlängerter Fristen für Versand und Empfang,aufgrund Corona)
Nach Nachfrage bei Hermes lief die Tracking Nr. dann an und wurde erfolgreich zugestellt.
Ich legte anscheind Einspruch ein.
(Telefonisch, unwissentlich. Eigentlich habe ich mich nur über die Entscheiodung informiert und beschwert.
Bei Einspruch hätte ich defintiv mehr Fakten zusammen eingereicht.)
Aus eigenen Fehler habe ich sogar versehentlich 2 mal mit unterschiedlichen Versandservice versendet 😞
Einschreiben + Hermes
Artikel verkauft: 30.03
Fall eröffnet: 06.04
Artikel versendet: 09.04
Ebay Entscheidung: 10.04
Rückzahlung: 11.04
Artikel erhalten: 14.04
In den eBay Hilfe Seiten entnahm ich:
Informationen, die Sie für einen Einspruch benötigen:
Wenn Sie Einspruch gegen eine Fallentscheidung einlegen möchten, bitten wir Sie neue, zusätzliche Informationen bereitzustellen, die Ihren Einspruch unterstützen. Dabei kann es sich um Informationen der folgenden Art handeln:
- Angaben zur Sendungsverfolgung, die belegen, dass Sie den Artikel verschickt haben, bevor der Fall entschieden wurde.
Ich habe alle erforderlichen Angaben zum Einspruch vorgelegt und trotzdem wurde dieser abgelehnt.
Käufer hat 2x Artikel und Geld.
Welche Möglichkeiten bleiben mir jetzt noch übrig??
Bei PP taucht ein extra Eintrag mit Zahlung an Ebay auf.
Mit Option:
"Problem melden."
Ich möchte mein Geld erhalten.
Was kann ich nun tun?
Vielen Dank
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Antworten (5)
Antworten (5)
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Das fängt ja gut an, bzw. hat ja schon aufgehört.
Dir steht frei deinen Vertrag nach deutschem Recht durchzusetzen, Sendungsbelege hast du ja!
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@rider2.0 schrieb:Käuferschutz trotz Lieferung gewährt - Fehlentscheidung von Ebay- selbst nach gerechtfertigtem Einspruch - keine Veränderung
Ich habe einen Artikel verkauft.
Lieferung auf Grund Verkehrunfall zu spät.
Tracking Probleme wegen Corona.
Wegen verspäteter Lieferung meldete der Käufer einen Fall wegen nicht erhaltenen Artikel.
Tracking Nummer funktionierte zuerst nicht bzw verspätet.
Entschied eBay ohne Klärung durch Verkäufer : Käufer erhält Geld zurück.
(Trotz bereits entschiedener verlängerter Fristen für Versand und Empfang,aufgrund Corona)
Nach Nachfrage bei Hermes lief die Tracking Nr. dann an und wurde erfolgreich zugestellt.
Ich legte anscheind Einspruch ein.
(Telefonisch, unwissentlich. Eigentlich habe ich mich nur über die Entscheiodung informiert und beschwert.
Bei Einspruch hätte ich defintiv mehr Fakten zusammen eingereicht.)
Aus eigenen Fehler habe ich sogar versehentlich 2 mal mit unterschiedlichen Versandservice versendet 😞
Einschreiben + Hermes
Artikel verkauft: 30.03
Fall eröffnet: 06.04
Artikel versendet: 09.04
Ebay Entscheidung: 10.04
Rückzahlung: 11.04
Artikel erhalten: 14.04
In den eBay Hilfe Seiten entnahm ich:
Informationen, die Sie für einen Einspruch benötigen:
Wenn Sie Einspruch gegen eine Fallentscheidung einlegen möchten, bitten wir Sie neue, zusätzliche Informationen bereitzustellen, die Ihren Einspruch unterstützen. Dabei kann es sich um Informationen der folgenden Art handeln:
- Angaben zur Sendungsverfolgung, die belegen, dass Sie den Artikel verschickt haben, bevor der Fall entschieden wurde.
Ich habe alle erforderlichen Angaben zum Einspruch vorgelegt und trotzdem wurde dieser abgelehnt.
Käufer hat 2x Artikel und Geld.
Welche Möglichkeiten bleiben mir jetzt noch übrig??
Bei PP taucht ein extra Eintrag mit Zahlung an Ebay auf.
Mit Option:
"Problem melden."
Ich möchte mein Geld erhalten.
Was kann ich nun tun?
Vielen Dank
Du darfst Dich an den Käufer wenden. Der hat 2 Mal Ware und Geld. Notfalls musst Du Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchsetzen.
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Dazu passen auf noch die 6 faulen Eier bei seinen "Bewertungen".

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Wie viele Accounts hast du eigentlich? Du bist mir neulich schon aufgefallen.
Und immer schön bei dem abgemeldeten Mitglied elektro-steinert gekauft.
Kein Mitleid von mir.

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