Gibt Ebay rechtliche Ratschläge einen Verkäufer bei der Polizei anzuzeigen?
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31-07-2020 10:31
Hallo,
ich habe Artikel verkauft und der Käufer zögert die Bezahlung raus. Ich habe nun einen Fall eröffnet und nach einiger Zeit, da der Käufer weiterhin nicht zahlt, den Fall geschlossen.
Nun schreibt mir der Käufer:
Ich habe mich mit Ebay kontaktiert und alle Vermerke wurden entfernt. Ebay hat die Situation klar erkannt und mir geraten sie bei der Polizei anzuzeigen.
Hat Ebay das Recht solche Ratschläge zu erteilen?
Grüße
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Hallo @peter74858
weder wird eBay die Verwarnung entfernt haben, noch dem Käufer geraten haben, Dich aufgrund des geöffneten Nichtzahlerfalls bei der Polizei anzuzeigen. Das ist schlichtweg Mumpitz.
Für eine Strafanzeige bei der Polizei muss nämlich eine strafrechtlich relevante Tat vorliegen. Selbst wenn Du die Transaktion mit der Verwarnung abgebrochen hast, weil Du eigentlich den Artikel nicht für den Kaufpreis abgeben wolltest, wäre dies eine zivilrechtliche Geschichte.
Da will Dein Käufer Dir nur Angst machen, was im Prinzip aber vollkommen sinnfrei ist, denn wenn angeblich eBay seine Verwarnung gelöscht hätte, dann wäre die Sache doch erledigt. Mehr könnte er bei der Polizei auch nicht erreichen. Und Du hättest trotz Drohung auch den Vermerk nicht rückgängig machen können.
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danke für deine Nachricht.
Ich wollte den Artikel an den Käufer abgeben wenn er denn bezahlt hätte. Er hat aber auf meine Rechnung nicht reagiert. Erst als ich ihn 2 Tage später angeschrieben habe schrieb er mir zurück er sei im Urlaub und würde nach dem Urlaub die Edelmetalle abholen und Bar bezahlen. Aber wann? In 2 Wochen oder 4 Wochen oder nächstes Jahr? Da hat er nichts geschrieben. Somit habe ich einen Fall eröffnet. Nochmals Danke für deine Nachricht.

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Und du glaubst alles, was man dir erzählt? @peter74858
Hier sind so viele Spinner, Halb- bis Garnichts-Wissende unterwegs und reden einen Stuß, dass es nur so knallt.
Keine Sekunde würde ich sowas glauben.
Ich frag mich nur immer, wie solche Märchenerzähler im wahren Leben unterwegs sind......
Davon ab:
Ebay/Mitarbeiter hätte nicht das Recht, rechtlich/juritisch vertiefte Ratschläge zu erteilen.
Der Vorschlag jemanden anzuzeigen, gehört mM nach nicht dazu.
Dafür braucht man keine juristische Ausbildung.
Dann dürften die Forenhelfer hier auch keinem Betrugsopfer empfehlen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
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Auch dein Kommentar
" Hallo bootyooty,
dann würde Ebay oder der Mitarbeiter einen rechtlichen Rat erteilen zu dem Sie nicht berechtigt sind. Es sei den der Mitarbeiter ist ein Jurist aus der Rechtsabteilung. Trotzdem denke ich, es wäre eine Verfehlung von Ebay so einen Rat zu erteilen. Das mit dem Anzeigen ist was anderes. Mir geht es nur um den Ratschlag von Ebay."
liest sich nicht so an, als wenn du es NICHT geglaubt hättest.
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@peter74858 schrieb:Hallo,
ich habe Artikel verkauft und der Käufer zögert die Bezahlung raus. Ich habe nun einen Fall eröffnet und nach einiger Zeit, da der Käufer weiterhin nicht zahlt, den Fall geschlossen.
Nun schreibt mir der Käufer:
Ich habe mich mit Ebay kontaktiert und alle Vermerke wurden entfernt. Ebay hat die Situation klar erkannt und mir geraten sie bei der Polizei anzuzeigen.
Hat Ebay das Recht solche Ratschläge zu erteilen?
Grüße
Hallo @peter74858
glaube kaum, dass das der Wahrheit entspricht.
Ein Nichtzahlervermerk wird zudem nur dann von ebay gelöscht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er innerhalb der Frist des geöffneten Falls gezahlt hat.
Zahlt er erst nach Fallschliessung, bleibt der Vermerk in seinem Konto bestehen.
Anzeigen darf hier heutzutage jeder jeden wegen jeglichem Kleinschaic.... also selbst wenn ein ebay Mitarbeiter solche "Ratschläge" erteilt, aus welchen Gründen auch immer, ist das auch nix verwerfliches.
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dann würde Ebay oder der Mitarbeiter einen rechtlichen Rat erteilen zu dem Sie nicht berechtigt sind. Es sei den der Mitarbeiter ist ein Jurist aus der Rechtsabteilung. Trotzdem denke ich, es wäre eine Verfehlung von Ebay so einen Rat zu erteilen. Das mit dem Anzeigen ist was anderes. Mir geht es nur um den Ratschlag von Ebay.

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@peter74858 schrieb:Hallo,
ich habe Artikel verkauft und der Käufer zögert die Bezahlung raus. Ich habe nun einen Fall eröffnet und nach einiger Zeit, da der Käufer weiterhin nicht zahlt, den Fall geschlossen.
Nun schreibt mir der Käufer:
Ich habe mich mit Ebay kontaktiert und alle Vermerke wurden entfernt. Ebay hat die Situation klar erkannt und mir geraten sie bei der Polizei anzuzeigen.
Hat Ebay das Recht solche Ratschläge zu erteilen?
Grüße
Hallo @peter74858
Ich glaube deinem Käufer das! Die Kombination mit Anzeige und Vermerke hat der bestimmt nicht erfunden.
Man liest immer wieder, dass Leuten geraten wird, eine Anzeige zu erstatten. Selbst wenn es um ein Spiel für ein paar Euro und einen unversicherten Versand geht, das erst vor drei Tagen verkauft worden ist.
Da geht es auch weniger um die Frage, ob die das Recht dazu haben. Die hören den ganzen Tag selbstverständlich subjektiv geschilderte Darstellungen von Sachverhalten, in die sie aber praktisch keinen näheren Einblick haben. Was will man den Leuten auch sagen?
Ich gehe davon aus, dass es um den Käufer geht, der über 1000 BW hat und einige Auktionen gewonnen hat. Ist kein geringer Betrag. Da hätte ich schon Diskussionen über einen geeigneten Versand erwartet. Vielleicht auch über zurückgenommene Gebote. Solche lösen schnell mal ein ungutes Gefühl aus.