01-12-2020 11:18
Hallo zusammen,
Ich habe einen Artikel über Ebay verkauft, welcher originalverpackt und eingeschweißt war.
Nun hat der Käufer einen Fall bei Ebay eröffnet und möchte den Artikel zurückgeben.
Begründung: Der Artikel sei verkratzt und es würde Zubehör fehlen.
Das kann aber nicht sein, da der Artikel originalverpackt und ungeöffnet verschickt wurde.
Mir kommt es vor als habe der Käufer den selben Artikel über die Black-Friday Tage billiger gefunden und möchte meinen Artikel aus diesem Grund zurücksenden.
Gezahlt wurde mit Paypal, Bilder vom "verkratzten" Artikel habe ich nie bekommen.
Wie endet so ein Fall in der Regel? Wenn der Käufer recht bekommen sollte dann könnte man ja theoretisch nichts mehr über Ebay mit Paypal verkaufen, da man immer Gefahr laufen würde, den Artikel bei nichtgefallen zurücknehmen zu müssen.
Da der Artikel jetzt vom Käufer geöffnet wurde kann ich Ihn auch nicht mehr als Neu wiedereinstellen..
Danke!
@Anonymous schrieb:Hallo zusammen,
Ich habe einen Artikel über Ebay verkauft, welcher originalverpackt und eingeschweißt war.
Nun hat der Käufer einen Fall bei Ebay eröffnet und möchte den Artikel zurückgeben.
Begründung: Der Artikel sei verkratzt und es würde Zubehör fehlen.
Das kann aber nicht sein, da der Artikel originalverpackt und ungeöffnet verschickt wurde.
Mir kommt es vor als habe der Käufer den selben Artikel über die Black-Friday Tage billiger gefunden und möchte meinen Artikel aus diesem Grund zurücksenden.
Gezahlt wurde mit Paypal, Bilder vom "verkratzten" Artikel habe ich nie bekommen.
Wie endet so ein Fall in der Regel? Wenn der Käufer recht bekommen sollte dann könnte man ja theoretisch nichts mehr über Ebay mit Paypal verkaufen, da man immer Gefahr laufen würde, den Artikel bei nichtgefallen zurücknehmen zu müssen.
Da der Artikel jetzt vom Käufer geöffnet wurde kann ich Ihn auch nicht mehr als Neu wiedereinstellen..
Danke!
Privat- Vk haben keine "Neuware"
paypal bietet halt Käuferschutz, hast du selbst ermöglicht!
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Aber vielleicht kannst du ja deinen Verkäuferschutz in Anspruch nehmen:
Hallo @Anonymous
es wundert mich jetzt wirklich ein wenig.... du bietest doch deinem Käufer mit PP-Zahlung an, dass er bis 180 Tage nach Kauf ein uneingeschränktes Nörgel-Mecker-Willichnicht- Recht hat?
Das ist doch nix neues?
Genauso wenig neu ist, wie PP in solchen Fällen entscheidet = Käuferschutz
Kein privater Vk muss hier Paypal anbieten.
PS :
DAS ist nicht mehr privat !