21-04-2015 17:45
Hallo, sicher würde diese Frage schon öfter gestellt, aber ich konnte leider noch keine Antworten für meinen konkreten Fall finden. Daher beschreibe ich mein Problem und hoffe auf Unterstützung: Ich habe einen Artikel verkauft und der Käufer zahlt nicht und meldet sich auch nicht auf meine Ebay-Nachrichten. Es handelt sich um einen einstelligen Betrag. Dennoch bitte ich um Antworten von wegen das lohnt sich nicht etc. Abstand zu nehmen. Das Käufer kauft und nicht zahlt habe ich schon öfter erleben müssen und ich bin es mittlerweile leid, dass diese Personen hier bei Ebay so leicht aus dem Schneider kommen. Es wird ein Kaufvertrag geschlossen und ich möchte dieses durchsetzen. Allerdings möchte ich dafür auch "gewappnet" bzw. abgesichert sein.
Ich möchte also den Weg des gerichtlichen Mahnverfahren gehen. Und da kommen die Fragen.
Eine der meist gestellten Fragen kann ich (so denke ich) schon einmal abhaken: da ich in meinen Angeboten die Vorkasse (und dass die Ware erst nach erfolgter verschickt wird) nenne, sollte ein Mahnverfahren möglich sein.
Nun muss ich den Käufer aber vorher anmahnen. Ob ich wirklich muss oder nicht ist mir dabei eigentlich gar nicht so wichtig. Im besten Fall besinnt er sich nach einer schriftlichen Mahnung ja doch noch.
Nun möchte ich aber natürlich nicht die Kosten für das Einschreiben tragen. Ich habe gelesen, dass man die Mahn-(Porto) Kosten erst in Rechnung stellen kann, wenn sich der Käufer im Zahlungsverzug befindet. Und dies wäre automatisch nach 30 Tagen ab Rechnung. Stimmt das? Dann die Rechnung. Ist dies gleichzusetzen mit dem Senden der Zahlungsinformationen die ich nach dem Verkauf verschicken kann? Ich denke ja, oder?
Ich freue mich auf Antworten. Viele Grüße 🙂
Hallo, mich kotzen diese ebayer auch an, die kaufen aber nicht bezahlen. das sind bei mir bis zu 50% meiner verkäufe.
ich habe die feiertage genutzt und 6 gerichtliche mahnbescheide ausgestellt. wahrscheinlich werfe ich gutes geld dem schlechten hinterher denn diese ebay-gauner haben sicher kein geld um ihren verpflichtungen nachzugehen.
hallo,
ich mache jetzt mal ein mahnschreiben für meinen käufer, der nicht bezahlt hat...
Eben habe ich unter Einstellungen den Punkt eingeschränkter Käuferkreis angeschaut.
Ich möchte hier sagen, alle ebayer sollten die Option anklicken "käufer nicht aktzeptieren, der in den letzten 12 mon. einen artikel nicht gezahlt hat".
mfg
Der "richtige Weg" wäre IMHO :
1) Mail über ebay mit datumsgenauer Fristsetzung zur Zahlung und Androhen rechtlicher Schritte.
2) Nach Verstreichen dieser Frist Einschreiben mit Rückschein und neuer datumsgenauer Fristsetzung und Androhen
rechtlicher Schritte.
3) Sollte das Einschreiben nicht abgeholt oder zugestellt werden, beim örtlichen Bürgeramt/Einwohnermeldeamt eine
EMA (einfache Meldeauskunft) einholen.
4) Andere Adresse als bei 2) ? Dann wiederum bei 2) einsteigen.
5) Nach Ablauf der in 2) oder 4) genannten Frist einen Mahnbescheid ausfüllen und an das für dein Bundesland zuständige
Mahngericht schicken - alle dir entstandenen Kosten +32€ für den MB + nicht bezahlter Kaufpreis + evtl Verzugszinsen
aufführen. Ankreuzen (?) im Formular ob bei Widerspruch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden soll.
6) Abwarten ...
Hallo,
ich seh es wi IbinsDerPaul: Mahnbescheid als Lösung...
Jetzt frag ich mich aber ob das überhaupt geht
Quelle
frag-einen-anwalt.de/Ebay-Kaeufer-zahlt-nicht,-Mahnbescheid-moeglich--f258224.html
Danke im Voraus