23-03-2018 13:56
Sie hatte 11 Hefte gekauft. Da sie sowie nicht zahlt bin ich mit dem Abbruch einverstanden. Kann ich zuerst die Hefte wieder einstellen und dann die Fälle schließen? Oder was muss ich tun?
@rmke-klausschrieb:Sie hatte 11 Hefte gekauft. Da sie sowie nicht zahlt bin ich mit dem Abbruch einverstanden. Kann ich zuerst die Hefte wieder einstellen und dann die Fälle schließen? Oder was muss ich tun?
Servus @rmke-klaus
Der Abbruch hat den Nachteil,
dass solche Leute dann ohne Vermerk damit durchkommen.
Darum gibt es die Nichtzahlerfälle mit Vermerk für säumige Zahler.
Allerdings hat dieses Prozedere den Nachteil,
dass man formal noch aus dem Kaufvertrag rauskommen müsste.
Bei solchen Heften wäre eine Wiederbeschaffung im Falle der Fälle,
dass ein Käufer dann doch noch irgendwann zahlt,
allerdings wohl auch machbar.
Der Abbruch hat den Vorteil,
dass Du wegen der Einvernehmlichkeit gleich wieder relativ unbesorgt einstellen kannst.
Ich sehe allerdings keinen Sinn darin,
die Teile erst wieder einzustellen
und dann erst den Kauf abzubrechen.
@rmke-klausschrieb:Sie hatte 11 Hefte gekauft. Da sie sowie nicht zahlt bin ich mit dem Abbruch einverstanden. Kann ich zuerst die Hefte wieder einstellen und dann die Fälle schließen? Oder was muss ich tun?
Da die Käufer immer öfters den Kauf abbrechen,
rate ich dir Nichtzahlerfälle zu öffnen:
Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet
- ab Kaufdatum nach 4 Tagen einen Fall öffnet -
und dann nach 4 Tagen selber schließt,
bekommt der VK seine Provision zurück und der Käufer bekommt einen Vermerk,
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen!
Setze ihn auf die: Sperrliste + Eingeschränkter Käuferkreis
Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du den Artikel wieder einstellen...