Kauf abgebrochen, Ausgleich für Wertverlust?
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01-07-2020 00:12
Als Verkäufer kann ich mich nicht gegen "Spaßbieter" wehren, die nach der Auktion einfach den Kauf abbrechen.
Effektiv zwingt mich ebay zur Zustimmung, einer meiner Artikel hat durch den dabei entstandenen Zeitverlust stark an Wert verloren.
Man kann in diesen Fällen dem Käufer nur positive Bewertungen geben.
Der Käufer hatte vorherige Bewertungen, die auf ein häufigeres Ausnutzen dieser Regel zu Lasten des Verkäufers deuten.
Was kann man tun? Ehrlichgesagt empfinde ich die ebay Regelung dazu als extrem schädlich, ich kann mich nicht mehr darauf verlassen, dass der Artikel zu einem bestimmten Termin auch verkauft ist, was bisher in vielen Fällen das Argument für eine Auktion für mich war. Und ich frage mich schon, warum jemand einen Kaufvertrag abschließt und Sekunden später anderer Meinung sein sollte.
Ich habe den Käufer auf die Sperrliste gesetzt, auf dem Verlust werde ich aber wohl sitzen bleiben?
Gibt es andere Wege damit umzugehen?
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@blue-item schrieb:Als Verkäufer kann ich mich nicht gegen "Spaßbieter" wehren, die nach der Auktion einfach den Kauf abbrechen.
Effektiv zwingt mich ebay zur Zustimmung, einer meiner Artikel hat durch den dabei entstandenen Zeitverlust stark an Wert verloren.
Man kann in diesen Fällen dem Käufer nur positive Bewertungen geben.
Der Käufer hatte vorherige Bewertungen, die auf ein häufigeres Ausnutzen dieser Regel zu Lasten des Verkäufers deuten.
Was kann man tun? Ehrlichgesagt empfinde ich die ebay Regelung dazu als extrem schädlich, ich kann mich nicht mehr darauf verlassen, dass der Artikel zu einem bestimmten Termin auch verkauft ist, was bisher in vielen Fällen das Argument für eine Auktion für mich war. Und ich frage mich schon, warum jemand einen Kaufvertrag abschließt und Sekunden später anderer Meinung sein sollte.
Ich habe den Käufer auf die Sperrliste gesetzt, auf dem Verlust werde ich aber wohl sitzen bleiben?
Gibt es andere Wege damit umzugehen?
das siehst Du vollkommen falsch:
es ist untersagt Positive Bewertungen mit negativem Inhalt abzugeben:
"Ersteigert Artikel und bricht den Kauf danach ab, auf Verlust bleibt man sitzen"
auf Antrag des Käufers löscht Ebay den Text - dann steht dort nur noch der Grüne Punkt:
Superklasse-gemacht: Du belohnst Spaßbieter auch noch - melde nicht-bezahlte-Artikel, schließe die Fälle nach frühestens 4 Tagen mit einer Verwarnung für den NIchtzahler und vergeß` nicht den Kaufvertrag separat aufzulösen:
durch den Nichtzahlerfall wird dieser nicht aufgehoben!
Um Deinen "Verlust" auszugleichen stehen Dir sämtliche zivilrechtliche Mittel zur Verfügung: Du musst sie nur einsetzen!
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
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In der Praxis bringt die Empfehlung einen also leider nicht voran.
Bei der Bewertung konnte ich nicht sehen, dass diese positiv sein würde. In der App konnte ich nur einen Text eingeben, die Zuteilung positiv hat eBay vorgenommen. Neutral wäre aus meiner Sicht in solchen Fällen eher zielführend.

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Ich stimme ihnen voll zu. Spaßbieter und Nichtzahler haben hier Narrenfreiheit und e-Bay macht rein gar nichts dagegen. Andere User warnen vor Nichtzahlern/Spaßbietern geht nicht wirklich. Als Verkäufer hat man immer die A-Karte, wenn der Kunde nicht zahlt. Geht mir sehr oft so. Fast alle Kunden die bei mir kaufen, haben keine Absicht zu zahlen und ich bekomme nur in sehr wenigen Fällen mein Geld.
Warum e-Bay Nichtzahler und Spaßbieter unterstützt bzw. man als Verkäufer keine Chance hat sich zu wehren oder das Geld einzutriben mittels Hilfe von e-Bay, ist mir ein Rätsel.
Ja, sie bleiben auf dem Zahlungsausfall sittzen, interessiert den Spaßvogel der nicht zahlt ja auch nicht und e-Bay genauso wenig.

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Auch hier sagt man erstmal "Hallo" !
Ja es gibt andere Wege Spaßbieter zu bestrafen. Dass man diese nur positiv bewerten kann, finde ich auch d******f. Daher bewertet
man diese nicht, sondern man meldet sie.
Du musst einen "Nichtzahlerfall" bei ebay melden. Das kannst Du 4 -32 Tage nach dem Kauf tun. Wichtig: Schließe diesen nach 4 Tagen nach der Meldung selbst wieder, mit dem Vermerk: Kein Geld erhalten. Dann bekommst Du deine Verkaufsprovision zurück
(also die 10 %) und der Käufer erhält von ebay selbst einen Negativ-Eintrag in sein Käuferkonto (nicht zu vergleichen mit einer Negativ-Bewertung, die man dem Käufer eh nicht geben kann). Wiederholt er solche Spielchen ein paar wenige Mal wird er als
Käufer von der Plattform verbannt. So hilft Du dir und anderen Verkäufern.
Dass Du den Käufer auf deiner persönlichen Käufer-Sperrliste gesetzt hast, ist in Ordnung.