am 25-03-2016 11:59 - zuletzt bearbeitet am 25-03-2016 12:11 von kh-marina
folgendes: Artikel für 7,99€ verkauft. Fall geöffnet + 2 mal Frist gesetzt - keine eingehende Zahlung.
Dann Nachricht, Käufer sagte es wäre ein Fehlkauf. Widerruf und Rücknahme habe ich ausgeschlossen.
Nun möchte ich natürlich mein Geld. Nach §§ 145ff. BGB habe ich ja einen rechtsgültigen Vertrag.
Ist es nun legitim online einen Mahnbescheid zubeantragen (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5664848-1458903499996&Command=start) oder kann die Forderung nicht geltend gemacht werden?
Die Gebühren müsste ja der Käufer tragen,habe ich ihm bereits auch mittgeteilt.
Sorry, war der falsche Thread