Mein Angebot wurde unberechtigt entfernt
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12-12-2020 22:35
Hi,
leider wurde mein Angebot mit der Begründung es verstoße gegen den Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder Dienstleistung, allerding ist dies nicht der Fall, da ich einen tatsächlichen physischen Akrtikel verkaufe.
Was kann man da machen?
Liebe Grüße
Nils
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@nraz4415.0unrdn schrieb:Hi,
leider wurde mein Angebot mit der Begründung es verstoße gegen den Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder Dienstleistung, allerding ist dies nicht der Fall, da ich einen tatsächlichen physischen Akrtikel verkaufe.
Was kann man da machen?
Liebe Grüße
Nils
Ja, Du verkaufst ganz seriös ein Bild von einer Grafikkarte für ca. 800,- € Sofortkauf-Preis und stellst auch "artig" in der Kategorie "Grafikkarten" ein. Warum nicht bei "Fotografien" wo das BILD einer Grafikkarte hingehört? Und irgendwo zwischen dem ganzen Fachchinesisch erwähnst Du dann nochmal beiläufig, dass Du nur ein Bild verkaufst.
Solche Verkäufer sind hier im Forum äußerst beliebt...
Und ebay hat Dein Abzocker-Angebot vollkommen zu Recht gelöscht.
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@nraz4415.0unrdn schrieb:Hi,
leider wurde mein Angebot mit der Begründung es verstoße gegen den Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder Dienstleistung, allerding ist dies nicht der Fall, da ich einen tatsächlichen physischen Akrtikel verkaufe.
Was kann man da machen?
Liebe Grüße
Nils
schämen Sie sich nicht?
Sie bieten ein Bild einer Grafikkarte an und sind eindeutig auf Dummenfang aus - solche User wie Sie sollte Ebay ratzfatz rausschmeißen!
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Ich verkaufe das ganze auch nicht aus Spaß oder Geldgier, sondern um Botkäufen entgegen zu wirken. Mach dich mal mit der Thematik um die RTX 3000er Karten bekannt, dann verstehst du warum. Dazu kommt ja noch, dass andere genau das gleiche tun, aber ihre Beiträge nicht gelöscht werden, komisch oder? Ich finde den Umgangston in diesem Forum übrigens äußerst unangemessen.
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Umgangston? @nraz4415.0unrdn Bei Spitzbuben? Den bemängelst DU ? Was hast du ein Glück, das ich gut erzogen wurde, aber wenn ich könnte wie ich jetzt gerne wollte .....würde dein Körpergrösse oberhalb der Teppichkante liegen!
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@nraz4415.0unrdn schrieb:Hi,
leider wurde mein Angebot mit der Begründung es verstoße gegen den Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder Dienstleistung, allerding ist dies nicht der Fall, da ich einen tatsächlichen physischen Akrtikel verkaufe.
Was kann man da machen?
Liebe Grüße
Nils
Dann erzähl mal, damit die Sache Hand und Fuss hat...was ist bitte ein physischen Akrtikel ?
Klingt schon sehr mysteriös das Ganze!