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Rücknahme wegen Zahlungsmethode obwohl keine Rücknahme angeboten

Ich habe einen Artikel verkauft und bei diesem keine Rücknahme angeboten. Nun hat der Käufer dafür eine Rückgabe beantragt, weil dieser Artikel defekt sein sollte. Nun habe ich den Artikel erhalten und dieser ist nicht defekt sondern funktioniert einwandfrei. Jetzt hat der Käufer die Entscheidung an Ebay weitergeleitet und Ebay hat entscheiden, dass der Käufer den Artikel zurücksenden kann. 

 

Daraufhin habe ich mich an die Telefonhotlien gewandt. Dort wurde mir gesagt, dass der Käufer aufgrund der Zahlung mit Paypal grundsätzlich ein Rückgaberecht hat. Stimmt dies?

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@bessling2006  schrieb:

Ich habe einen Artikel verkauft und bei diesem keine Rücknahme angeboten. Nun hat der Käufer dafür eine Rückgabe beantragt, weil dieser Artikel defekt sein sollte. Nun habe ich den Artikel erhalten und dieser ist nicht defekt sondern funktioniert einwandfrei. Jetzt hat der Käufer die Entscheidung an Ebay weitergeleitet und Ebay hat entscheiden, dass der Käufer den Artikel zurücksenden kann. 

 

Daraufhin habe ich mich an die Telefonhotlien gewandt. Dort wurde mir gesagt, dass der Käufer aufgrund der Zahlung mit Paypal grundsätzlich ein Rückgaberecht hat. Stimmt dies?


Hy @bessling2006 

 

Nach BGB nicht, wenn der Artikel gar nicht defekt ist.

 

Es steht dir frei, den Kaufvertrag durchzusetzen, Mahnungen, Einschreiben, Inkasso.

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

@bessling2006  schrieb:

Ich habe einen Artikel verkauft und bei diesem keine Rücknahme angeboten. Nun hat der Käufer dafür eine Rückgabe beantragt, weil dieser Artikel defekt sein sollte. Nun habe ich den Artikel erhalten und dieser ist nicht defekt sondern funktioniert einwandfrei. Jetzt hat der Käufer die Entscheidung an Ebay weitergeleitet und Ebay hat entscheiden, dass der Käufer den Artikel zurücksenden kann. 

 

Daraufhin habe ich mich an die Telefonhotlien gewandt. Dort wurde mir gesagt, dass der Käufer aufgrund der Zahlung mit Paypal grundsätzlich ein Rückgaberecht hat. Stimmt dies?


Tagchen @bessling2006 

 

Das ist vielleicht etwas vereinfacht dargestellt vom Support, aber das Lesen der AGB von Paypal - AGB sollte man immer lesen und nicht nur anhaken - zeigt auch, dass jeder Nutzer erst einmal einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden kann.

Das passt doch auch zum BGB.

Der Verkauf von privat - bei acht neuen verkauften und einer noch immer eingestellten Grafikkarte und mehreren verkauften PS5 und einer noch angebebotenen Konsole deutlich über UVP habe ich persönlich da schon gewisse Zweifel - schützt einen ja nicht davor, für Sachmängel geradestehen zu müssen.

 

Ohne EBay und PP könnte ein K erst Nacherfüllung oder Minderung verlangen, aber das würde den Rahmen von PP und EBay eben einfach sprengen, also geht es um Rückabwicklung oder nicht.

Eine Bewertung, ob ein Artikel wirklich Mängel hat oder nicht, sprengte diesen Rahmen ebenfalls.

Zuerst darf man ja davon ausgehen, dass ein Käufer kauft, weil er Artikel will und nicht ohne Grund zurücksendet. Gerade, wenn er oftmals auf den Rücksendekosten sitzenbleibt.

 

Du hast natürlich die Freiheit, einen Käufer auf erneute Kaufpreiszahlung und Abnahme des Artikels zu verklagen. Ich würde das lassen in Anbetracht der gewinnoptimierten Verkäufe von Grafikkarten und Konsolen.

 

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