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Weiterleitung durch ebay an Gewerbe- und Finanzamt - was muss ich erwarten?

Hallo Zusammen,

 

ich schildere euch mal mein Problem:

Nachdem ich am Wochende für eine Freundin, zur Geburt ihres Kindes eine Windeltorte gemacht hab und diese als ganz hübsch empfungen habe, hab ich ein Foto von dieser gemacht und bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Ich dachte mir, schauen wir doch erst einmal ob daran überhaupt interesse besteht.

Das eine Kleingewerbenameldung erfolgen muss, wenn dann tatsächlich Interesse von potenziellen Käufern vorhanden wäre, war mir dabei bewusst, wie gesagt wollte ich aber erstmal in Erfahrung bringen ob sich das überhaupt lohnt..

 

Naja es vergingen also zwei Tage ohne das sich jemand das Inserat angesehen hat, demnach war das Thema für mich damit auch obsolet. 

 

Heute früh hatte ich dann zwei E-Mails von ebay Kleinanzeigen, eine in der mir Mitgeteilt wurde, dass ich gewerblichen Verkauf durchführen wurde ohne das eine Gewerbeanmeldung vorliegt und dies daher dem Finanz- als auch dem Gewerbeamt gemeldet wurde und eine weitere in der mir mitgeteilt wurde, dass das Inserat gelöscht wurde.

 

Hat jemand mit soetwas Erfahrung und kann mir sagen, was ich zu erwarten habe?

 

Ich hab vorhin schon beim Finanzamt angerufen die konnten mir nichts dazu sagen, beim Gewerbeamt sagte man mir am Telefon dass die ganze Angelegenheit dadurch das eben nichts verkauft wurde wohl keine Konsequenzen mit sich bringt. Ich bin aber natürlich etwas beunruhigt und wüsste daher gerne ob damit schon jemand zu tun hatte und wenn ja mit welchem Ergebnis.

 

Viele Dank im Voraus!

Sandra

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Hallo @sandrhamache_3 

 

 

generell: Wer herstellt um zu verkaufen, handelt gewerblich.

 

Da macht es keinen Unterschied ob du "nur mal gucken wolltest" ob sich das lohnt.

 

Zudem gelten für die Herstellung auch Hygienebedingungen und Lebensmittelverordnungen.

Ausserdem ist hier der ebay Marktplatz, alles weitere musst du auf der Seite mit den ebay Kleinanzeigen regeln.

 

 

Hy @sandrhamache_3 

 

finde ich merkwürdig, dass da eine erste Anzeige von dir gleich gelöscht und so ein Tamtam gemacht wird.

 

Wenn das die KA so streng durchziehen würden, wäre deren Plattform sehr ausgedünnt.

 

Ob da wegen dieser einen Sache überhaupt was nachkommt, ist fraglich.

Und wenn, dann kannst du die Sachlage immer noch erklären.

Auch mit Behörden und deren Mitarbeitern kann man reden.

 

Denke nicht, dass man dir wegen einem Versuchsballon gleich den Kopf abreißt.

Ist aber nur meine Meinung. Keine Garantie, das dein Kopf drauf bleibt 😉

 

 


@sandrhamache_3  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

ich schildere euch mal mein Problem:

Nachdem ich am Wochende für eine Freundin, zur Geburt ihres Kindes eine Windeltorte gemacht hab und diese als ganz hübsch empfungen habe, hab ich ein Foto von dieser gemacht und bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Ich dachte mir, schauen wir doch erst einmal ob daran überhaupt interesse besteht.

Das eine Kleingewerbenameldung erfolgen muss, wenn dann tatsächlich Interesse von potenziellen Käufern vorhanden wäre, war mir dabei bewusst, wie gesagt wollte ich aber erstmal in Erfahrung bringen ob sich das überhaupt lohnt..

 

Naja es vergingen also zwei Tage ohne das sich jemand das Inserat angesehen hat, demnach war das Thema für mich damit auch obsolet. 

 

Heute früh hatte ich dann zwei E-Mails von ebay Kleinanzeigen, eine in der mir Mitgeteilt wurde, dass ich gewerblichen Verkauf durchführen wurde ohne das eine Gewerbeanmeldung vorliegt und dies daher dem Finanz- als auch dem Gewerbeamt gemeldet wurde und eine weitere in der mir mitgeteilt wurde, dass das Inserat gelöscht wurde.

 

Hat jemand mit soetwas Erfahrung und kann mir sagen, was ich zu erwarten habe?

 

Ich hab vorhin schon beim Finanzamt angerufen die konnten mir nichts dazu sagen, beim Gewerbeamt sagte man mir am Telefon dass die ganze Angelegenheit dadurch das eben nichts verkauft wurde wohl keine Konsequenzen mit sich bringt. Ich bin aber natürlich etwas beunruhigt und wüsste daher gerne ob damit schon jemand zu tun hatte und wenn ja mit welchem Ergebnis.

 

Viele Dank im Voraus!

S.


Du wirst weder vom Finanzamt noch von Gewerbeamt noch von jemandem hier im Nutzer-Forum von ebay (nicht ebay Kleinanzeigen) eine verbindliche Rechtsauskunft bekommen.

 

Wende Dich an einen Rechtsanwalt, wenn du verbindliche Auskünfte möchtest. Oder warte bis Post vom Finanzamt/Gewerbeamt kommt und wende Dich dann damit an einen Rechtsanwalt. Erfahrungsgemäß reitest Du Dich mit allem was Du selbst sagst, nur noch weiter rein, als dass es Dir hilft, aus dem Schlamassel herauszkommen. Das gilt übrigens auch hier fürs Forum, welches öffentlich einsehbar ist und von JEDEM gelesen werden kann.

 

"Gewerblich light" oder "zur Probe" gibts halt nicht. Da niemand hier Dein Angebot kennt (und zwar das genaue Angebot, wortwörtlich mit Fotos usw.), kann man dazu nichts sagen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder