abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

rechtzeitige Abholung aus dem Ausland?

Hallo,

 

ich habe einen Artikel verkauft, den ich zügig loswerden muss (bis Ende des Jahres). Allerdings so sperrig und schwer, dass dieser nur abgeholt werden kann. Nun habe ich einen Käufer, der aber weit aus dem Osten her kommt, westlich nahe dem schwarzen Meer. Ich habe erst gedacht, ich sei auf einen Betrüger herein gefallen aber der Kontakt ist auf deutsch und recht freundlich und zügig (er will die Abholtour vorbereiten, hat aber noch keinen Termin genannt). Ich bezweifle aber irgendwie dennoch, dass das was wird. Er hat zwar ein Schnäppchen gemacht, aber ob sich das auf diese riesige Strecke immernoch rentiert, ich weiß ja nicht. Er hat auch eine negative "positive" Bewertung, dass er wol für eine Abholungn schonmal viel zu lange benötigt hat. Ich habe garnicht daran gedacht, dass jemand so weit weg (weit ausserhalb Deutschlands), auf ein Abholangebot reagieren könnte. Bei Abholung kann man ja auch keine Länder ausschließen? Ich habe per eBaynachricht eine Frist zur Abholung gesetzt. Denn einen Tag später muss ich es defintiv entsorgen lassen, wegen Haushaltsauflösung und weil ich sonst nicht weiß wohin damit. Ich habe das Gefühl das wird noch einen elenden Rattenschwanz nach sich ziehen. Ich werde alles versuchen, dass er seinen Kauf bekommt. Aber kann ich mich irgendwie noch darauf vorbereiten, falls es doch nichts wird, und ich den Artikel Ende des Jahres einfach entsorge? Denn ich muss ihn auf jedenfall rechtzeitig los werden und kann ihn nirgends mehr unterbringen.

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)

@wyvern700 

 

es wäre sinnvoll gewesen wenn Sie in Ihrer AB einen klaren Hinweis in Bezug auf die Abholfrist aufgeführt hätten:

 

"Das Laufband muss zeitnah abgeholt werden!"

 

besser wäre gewesen: "Abholung innerhalb von 1 Woche nach Auktionsende......"

 

Wenn Sie einen Transaktionsabbruch einleiten wird Ihnen der Abbruch als Mangel "angerechnet":

 

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einen-kauf-abbrechen?id=4136

 

Die "Notbremse" wäre es einen "nicht-bezahlten-Artikel" zu melden und zu hoffen das der Käufer während der Laufzeit des Falls nicht online ist.

Erst wenn Sie den Fall mit einer Verwarnung für den Käufer geschlossen haben (und sich dieser nach Eröffnung des Falls nicht mehr per Ebay-Nachricht bzw. in dem Fall gemeldet hat) verliert der K. das Bewertungsrecht.....

 

Dieses Prozedere läuft kürzer als der Transaktionsabbruch - dazu entfällt auch die "Käuferbestätigung" ohne die der TA nicht geschlossen werden kann:

 

"Wenn der Käufer eine andere Zahlungsmethode verwendet hat, muss der Käufer zuerst bestätigen, dass er die Rückerstattung erhalten hat, bevor der Abbruch endgültig abgeschlossen werden kann."

Hallo @wyvern700 

 

Brich den Kauf nach Ablauf deiner gesetzten Frist ab mit der Begründung, dass der Käufer einen Versand in ein Land möchte, in das du nicht versendest. Auch, wenn du nur Abholung angegeben hast.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder