30-01-2021 13:18
Hallo,
momentan müssen wir den Account von jemanden übernhemen und kennen uns nicht so gut aus bei eBay, müssen allerdings schauen das hier auch alles geregelt wird.
Problematik: Ein Käufer hatte uns kontaktiert das der gesendete Artikel beschädigt ist und somit nutzlos wurde. Der Artikel wurde allerdings sehr gut verpackt (Mit Stiropor und Luftpolsterfolie) und wurde im Ganzen versendet; heißt das es beim Versandt kaputt gegangen sein muss. Nun wissen wir das das Paket abgesicht war, nur ist jetzt die Frage wer kümmert sich darum das beim Lieferant zu melden? Der Käufer hat den Versand selber bezahlt und kann natürlich am besten sagen ob der Karton bereits beschädgt war oder nicht. Oder muss ich das als Käufer machen?
Danke im voraus.
@oesi55 schrieb:Hallo,
momentan müssen wir den Account von jemanden übernhemen und kennen uns nicht so gut aus bei eBay, müssen allerdings schauen das hier auch alles geregelt wird.
Problematik: Ein Käufer hatte uns kontaktiert das der gesendete Artikel beschädigt ist und somit nutzlos wurde. Der Artikel wurde allerdings sehr gut verpackt (Mit Stiropor und Luftpolsterfolie) und wurde im Ganzen versendet; heißt das es beim Versandt kaputt gegangen sein muss. Nun wissen wir das das Paket abgesicht war, nur ist jetzt die Frage wer kümmert sich darum das beim Lieferant zu melden? Der Käufer hat den Versand selber bezahlt und kann natürlich am besten sagen ob der Karton bereits beschädgt war oder nicht. Oder muss ich das als Käufer machen?
Danke im voraus.
Tagchen @oesi55
Wenn ein Karton von außen stark beschädigt ist, sollte der Empfänger die Annahme verweigern oder darauf bestehen, dass der Zusteller den Schaden dokumentiert.
Das ist in Coronazeiten aber gar nicht immer so einfach.
Die Auskunft über den Zustand des Kartons sollte der Käufer euch ja geben können. Ob noch ein Foto möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Je nach Art der Ware sollte man dringend die Verpackungshinweise des Versandunternehmens beachten. Für viele Artikel sollte man Karton in Karton verpacken.
Ist der Karton von außen nicht oder kaum beschädigt, kann der Käufer zwar - auch das bei Corona nicht so einfach - eine Schadensanzeige in einer Filiale machen und alles dort abliefern, aber du darfst davon ausgehen, dass man das dann als Verpackungsfehler bewertet.
Der K hat den Versand zwar bezahlt, aber der Versender ist der Vertragspartner vom Versandunternehmen. Nur er bekommt Auskunft von denen.
Wenn der Käufer über Paypal gezahlt haben sollte, kann man damit rechnen, dass er einen Fall aufmacht, eine Rückgabe einleitet und er den Kaufbetrag erstattet bekommt.
Nur er bekommt Auskunft von denen.
Grüß dich! Das stimmt so nicht, habe selbst schon eine Schadensmeldung als Käufer gemacht, es werden Versender und Empfänger benachrichtigt!