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Artikel wurde nicht bezahlt, hatte ihn aber schon verschickt, was tun?

Hallo,

 

ich habe eine Samsung SSD (74,10€) verkauft und gleich am anderen Tag dem Käufer zugesandt.

Leider hat er trotz mehrfachen Bittens und Aufforderungen nach jetzt ca. 2 Wochen, die Ware immer noch nicht bezahlt.

Ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel ist eröffnet.

Meine Frage:

Ich möchte eine Anzeige gegen den Käufer machen, geht das so einfach und mache ich das bei der örtlichen Polizei, oder muss ich direkt zur Kripo? Und was muss ich dabei alles beachten und geht das auch ohne Rechtsanwalt?

Bitte keine schlauen Sprüche wie,  "warum hast du nicht auf den Geldeingang gewartet" oder ä., da habe ich selber genug von.

 

Danke und Gruß

 

safre

 

Artikelnr.: 254549276506
Der Verkauf war am 23. März
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@helibu0  schrieb:

Hallo,

 

ich habe eine Samsung SSD (74,10€) verkauft und gleich am anderen Tag dem Käufer zugesandt.

Leider hat er trotz mehrfachen Bittens und Aufforderungen nach jetzt ca. 2 Wochen, die Ware immer noch nicht bezahlt.

Ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel ist eröffnet.

Meine Frage:

Ich möchte eine Anzeige gegen den Käufer machen, geht das so einfach und mache ich das bei der örtlichen Polizei, oder muss ich direkt zur Kripo? Und was muss ich dabei alles beachten und geht das auch ohne Rechtsanwalt?

Bitte keine schlauen Sprüche wie,  "warum hast du nicht auf den Geldeingang gewartet" oder ä., da habe ich selber genug von.

 

Danke und Gruß

 

safre

 

Artikelnr.: 254549276506
Der Verkauf war am 23. März

Moin @helibu0 

 

Du bist sicher, dass der Käufer die Ware auch erhalten hat (Zustellnachweis?)? Du bist sicher, dass er aktuell in sein Ebaykonto guckt oder aktiv ist? Du hast mind. per Einwurfeinschreiben eine Zahlungsaufforderung geschickt?

Natürlich kannst du Anzeige ohne Anwalt erstatten. Im Saarland geht das auch online: https://www.saarland.de/onlinewache.htm

Lass dich nicht von der Formulierung mit dem "Ort des Geschehens" irritieren. Man erstattet schon erst einmal am Wohnort Anzeige. Wenn der Käufer gekauft hat, er die Ware erhalten hat und du ihn zur Zahlung aufgefordert hast, besteht doch durchaus ein Anfangsverdacht. Allerdings müsste man ihm beweisen, dass er schon gekauft hat, ohne die Ware je zahlen zu wollen. Nicht so einfach, wenn das ein einmaliger Vorfall bei ihm ist.

Rechtliche Schritte über Zahlungsaufforderung und Mahnbescheid ist natürlich auch immer ohne Rechtsanwalt möglich. Wenn man sich damit aber nicht gut auskennt, muss man sich leider auch die Frage stellen, ob sich das bei dem Betrag lohnt.

 

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