12-07-2020 17:30
Hallo @laschl_53 ,
schau mal in deine Kaufliste. Wenn der Artikel dort vorhanden ist hast du auf jeden Fall über ebay gekauft und mußt den Kauf auch bezahlen.
Wenn er dort nicht verhanden hast du den Artikel vermutlich ebenfalls gekauft nur eben nicht über ebay sondern durch Vereinbarung direkt mit dem VK, was bei ebay unzulässig ist und dir Schwierigkeiten mit ebay bringen kann. Für solche Käufe bestehen keine Formvorschriften, man kann sie auch mündich/telefonisch rechtswirksam abschließe.
Genaueres kann dir ggfs. ein Anwalt deiner Wahl sagen.