29-05-2020 11:55
Sobald für einen ein Artikel "Rückgabe" aufgerufen wird, erscheint er nicht mehr in der Liste "Gekauft" und kann nicht mehr bewertet werden
Ebay untergräbt mit dieser Methode, die wegen DEFEKT zurückgesendete Artikel nicht mehr bewerten zu können, weil sie aus der "Gekauft"-Liste herausgenommen sind, den Schutz des betroffenen und aller anderen Käufer.
Seit der Änderung habe ich regelmäßig Probleme mit der Erstattung, vor allem der RÜCKSENDEKOSTEN, die nach deutschen Gewährleistungsrecht der VERKÄUFER zu tragen hat.
Bewertungen bei ebay sind damit auch NICHTS MEHR WERT, weil dicke NEGATIV-Brocken nicht mehr erscheinen.
Die böswilligen Verkäufer wissen, dass sie nicht mehr bewertet werden können und erlauben sich damit alles, damit rechnend, dass wegen 6 oder 7 € Porto keiner vor Gericht zieht.
Umso mehr muss ich meine Käufe über ebay -vor allem bei unbekannten Verkäufern- noch weiter zurückfahren.
Bei Amazon u. a. gibt es diese Probleme NICHT!
@pla_y schrieb:Sobald für einen ein Artikel "Rückgabe" aufgerufen wird, erscheint er nicht mehr in der Liste "Gekauft" und kann nicht mehr bewertet werden
Ebay untergräbt mit dieser Methode, die wegen DEFEKT zurückgesendete Artikel nicht mehr bewerten zu können, weil sie aus der "Gekauft"-Liste herausgenommen sind, den Schutz des betroffenen und aller anderen Käufer.
Seit der Änderung habe ich regelmäßig Probleme mit der Erstattung, vor allem der RÜCKSENDEKOSTEN, die nach deutschen Gewährleistungsrecht der VERKÄUFER zu tragen hat.
Bewertungen bei ebay sind damit auch NICHTS MEHR WERT, weil dicke NEGATIV-Brocken nicht mehr erscheinen.
Die böswilligen Verkäufer wissen, dass sie nicht mehr bewertet werden können und erlauben sich damit alles, damit rechnend, dass wegen 6 oder 7 € Porto keiner vor Gericht zieht.
Umso mehr muss ich meine Käufe über ebay -vor allem bei unbekannten Verkäufern- noch weiter zurückfahren.
Bei Amazon u. a. gibt es diese Probleme NICHT!
Man kann auch nach einem Kaufabbruch oder einer Rückgabe bewerten - so lange die Bewertungsfrist von 60 Tagen nicht abgelaufen ist.
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