30-12-2024 13:17
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01-01-2025 16:16 - bearbeitet 01-01-2025 16:16
Hallo @grohbacher
ich glaube, da würfelst Du etwas durcheinander. Das eine ist der eBay Verkäufer- bzw. Käuferschutz, das andere ist der Versandrisikoübergang laut BGB.
eBay verlangt den Nachweis, das BGB die Glaubhaftmachung. eBay spricht kein Recht, sondern die Gerichte. Und laut Gesetz ist es nun einmal so, dass das Versandrisiko bei unversichertem Versand mit Abgabe beim Versanddienstleister auf den Käufer übergeht, sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt. Wenn also vor Gericht ein privater Verkäufer nur dann Recht bekommen würde, wenn er anhand eines Einlieferungsbeleges einer versicherten Sendung den Versand nachweisen kann, macht das Gesetz zum Gefahrenübergang für unversicherte Sendungen ja überhaupt keinen Sinn.
Von daher steht dort etwas mit glaubhaft machen. Und wie gesagt, selbst wenn der Käuferschutzfall für den Käufer entschieden wurde, weil bei unversichertem Versand nichts angekommen sein soll und der Käufer über eBay sein Geld zurück erhält, bedeutet dies nicht, dass der private Käufer dem privaten Verkäufer nicht trotzdem Kaufbetrag und Versandkosten schuldet. Die müsste dann der Verkäufer zivilrechtlich erstreiten, notfalls vor Gericht. Und auch wenn die Chancen mit einem Versandnachweis besser stehen, ist er laut Gesetz nicht zwingend notwendig, um Recht bekommen zu können. Und wenn ich in 20 Jahren meinetwegen 200 Artikel unversichert verschickt habe, von denen der letzte nicht angekommen ist, warum sollte ein Richter annehmen, dass ich a) gewerblich handele, speziell wenn es sich um Gegenstände aus dem eigenen Haushalt dreht, oder b) nach 199 erfolgreich verschickten unversicherten Postsendungen plötzlich dazu übergehe, den verkauften Artikel nicht zu verschicken? Vielmehr wäre es doch so, dass man aufgrund eine Erfolgsquote von bisher 100% erfolgreich zugestellten unversicherten Versandgütern davon ausgehen kann, dass es weiterhin der Fall ist.
Und nein, ich spreche nicht aus eigener Erfahrung, da ich seit mittlerweile zig Jahren nur sendungsverfolgt versende, selbst Briefe an die Krankenkasse oder andere Institutionen werden als Einschreiben verschickt. Und als ich noch verkauft habe (ist schon einige Jahre her), wurden unversicherte Warensendungen, nur im ersten Jahr als Versandmöglichkeit genutzt. Danach habe ich alles versichert verschickt, nicht weil ich Angst hatte, es könnte etwas nicht ankommen, ich wollte einfach keine Unterstellungen oder Zweifel an meiner Ehrlichkeit in Textnachrichten von Käufern lesen, ich hätte nichts verschickt. Und da bietet versicherter Versand eben die Sicherheit, dass Käufer gar nicht erst auf die Idee kommen, man hätte versucht jemanden hinters Licht zu führen. Das ist nämlich für mich einer der schlimmsten Vorwürfe an mich überhaupt, wenn jemand meine Integrität, meine Ehrlichkeit anzweifelt und mich als Lügner oder Betrüger hinstellt. Und weil mir mein Seelenfrieden so wichtig ist, war es eben einfacher, nur noch versichert mit Sendungsnachweis zu verschicken. Da kommt man nämlich gar nicht in die Verlegenheit, zu hoffen, dass der Käufer einem glaubt, wenn man angibt, den Artikel ordungsgemäß verschickt zu haben.
01-01-2025 17:12
Ab Zahlung ist der Artikel eeeeeigentlich nicht mehr Eigentum.
Umso fahrlässiger, den Artikel für ne Ersparnis von 3€ ins Nirvana zu versenken ...
Jaaaaaa, niiich nett aber ich halt 😎
01-01-2025 17:19
Bitte längere Texte mit mehr Absätzen schreiben - so liest sich das gruselig .
01-01-2025 17:45
Wie meinen, @drosendorfer ?
Ich konnte gut lesen und verstehen.
Bei einem Verkauf ohne Senungsverfolgung steht ja immer quasi Aussage gegen Aussage.
Der VK meint, er hätte versendet, der K meint, er hätte nichts erhalten.
Vor der Zahlungsumstellung hatte ich mehrere Artikel ohne Sendungsverfolgung verschickt.
( ach wie günstig war damals eine Warensendung )
Die Käufer hatten via Überweisung gezahlt.
Es kam alles an.
Jetzt gibt es den Käuferschutz : Käufer sagt, es wäre nichts angekommen, VK entschuldigt sich für längere Lieferzeiten oder sonstewas...
Käufer macht einen Fall auf.
Käufer erhält sein Geld zurück.
Ich hatte letztes Jahr etwas bei ebay gekauft.
Die Versandzeit war mehr als überschritten.
Sooo lange ist kein Brief unterwegs.
Fall geöffnet, Geld zurückerhalten.
Der Artikel kam nach über zwei Wochen an. 😮
VK angeschrieben und um die Bankverbindung gebeten und den Betrag überwiesen.
01-01-2025 20:44
Nein, ich bringe nichts durcheinander.
Zu einem privatrechtlichen Rechtsstreit in EBAY-Fällen kann es zwischen Verkäufer als Kläger und Käufer als Beklagten nur kommen, wenn EBAY zuvor mangels Versandnachweis zugunsten des Käufers entschieden hatte.
Und genau wie der Verkäufer seine mangelfreie Versandpraxis vortragen (und nicht belegen kann) könnte auch der Käufer behaupten, er erhalte jährlich über 100 nicht nachverfolgbare Sendungen (Briefe, Warensendungen, DHL-Päckchen) und habe nie eine solche vermisst. Und ausgerechnet jetzt soll eine unverfolgbare Sendung, deren Einlieferung der Verkäufer nicht in irgendeiner Weise belegen kann, beim Transporteur verloren gegangen sein.
Wem soll nun der Richter glauben? Es steht Aussage gegen Aussage und keine dieser Aussage ist überwiegend glaubhaft.
Mit "gesundem Menschenverstand" kann man bei deutschen Gerichten nicht argumentieren und das "gesunde Volksempfinden" haben wir ja glücklicherweise überwunden.
In solchen Fällen ist zuerst und alleine der Kläger beweispflichtig, da er eine Entscheidung zu seinen Gunsten begehrt. Der beklagte Käufer kann ja nicht den Nichtempfang beweisen. Wie denn? Wenn der Verkäufer als Kläger trotzdem Recht bekommt, hat er Glück gehabt.
"Auf Hoher See und vor Gerichten steht man in Gottes Hand."
Und Dein Zitat:
"Wenn also vor Gericht ein privater Verkäufer nur dann Recht bekommen würde, wenn er anhand eines Einlieferungsbeleges einer versicherten Sendung den Versand nachweisen kann, macht das Gesetz zum Gefahrenübergang für unversicherte Sendungen ja überhaupt keinen Sinn.
Von daher steht dort etwas mit glaubhaft machen."
Du meinst den hier einschlägigen § 447 BGB. Dort steht tatsächlich nichts von "Einlieferungsbeleg" oder "glaubhaft machen". Der dort normierte Gefahrenübergang geht stillschweigend davon aus, dass zuvor eine beweisbare, ordnungsgemäße Abgabe beim Transporteur stattgefunden hatte. Und egal ob der Versender oder der Empfänger im Schadensfall den Transporteur ersatzpflichtig machen will, wird dieser zuerst einen Nachweis verlangen, dass das bei ihm beschädigte oder verlorene Transportgut tatsächlich bei ihm eingeliefert wurde. Dieses Risiko einseitig auf den Käufer zu verlagern, ist insbesondere bei höherwertigen Sachen absolut unfair. Auch der Verkäufer hat dabei eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht; besonders im Voraus.
01-01-2025 22:34 - bearbeitet 01-01-2025 22:35
Hallo @grohbacher
stimmt, das glaubhaft machen steht dort nicht - ist aber in einschlägigen Publikationen zu dem Thema nachzulesen. Manchmal ist es schon praktisch eine Juristin mit erfolgreich abgeschlossenem 2. Staatsexamen in der Familie zu haben.
Nichts desto trotz trägt bei privaten Verkäufen der Käufer das Versandrisiko, und die Rückbuchung über den eBay Käuferschutz entlässt ihn nicht aus der Pflicht, dem Verkäufer weiterhin den Kaufpreis samt Versandkosten zu schulden. Erst wenn ein Gericht feststellen würde, dass der private Verkäufer den Artikel nicht verschickt hätte und zu Gunsten des Käufers entscheidet, dürfte dieser eigentlich das Geld zurück fordern.
Der Käuferschutz bei eBay kürzt die ganze Sache ab und ein Verkäufer kann sich da gegen einen Missbrauchs des Käuferschutzes nur wehren, in dem er in weiser Voraussicht sendungsverfolgt verschickt oder zumindest einen Nachweis für die Einlieferung an den Versanddienstleister vorlegen kann.
Und der Käufer konnte vor der Einführung der Zahlungsabwicklung über eBay den Verkäufer um versicherten Versand bitten, wenn dieser nicht schon von vorn herein als Option angeboten wurde, um das Versandrisiko zu mininmieren. Jetzt hat man ja nur noch die Auswahlmöglichkeiten, welche direkt bei Erstellung des Angebotes vom Verkäufer eingegeben werden. Man kann zwar theoretisch den Verkäufer um versicherten Versand bitten, aber bezahlen kann man ihn nicht mehr.
30-03-2025 12:14
Ich verstehe auch nicht, warum Sie so eine hochwertige Ware nicht versichert versenden; der Käufer hätte Ihnen doch bestimmt die Differenz bezahlt. Ich hatte auch einen 50,- € Rock von Privat gekauft, der unversichert versendet wurde. Er kam nicht an und die Verkäuferin war wenigstens so ehrlich zu schreiben, dass die Ware wieder zurückgekommen ist. Diese wurde dann versichert versendet und - siehe da - das Paket war innerhalb von nur zwei Tagen bei mir.
24-05-2025 22:48
24-05-2025 23:24
Das ist dann dumm gelaufen für dich. Ohne Nachweis der Zustellung wird Ebay den Betrag einbehalten oder wieder zurück buchen, egal, ob du das Etikett bei Ebay gekauft hast oder direkt bei DHL.
Der Käufer wird sich freuen, der wusste genau, was los ist.
25-05-2025 12:13
@steppilein11 schrieb:
Das gleiche Problem habe ich auch aber bei mir geht es um 126€ ich habe jetzt einmal ausversehen unversichert genommen weil es ein kleiner Artikel war und ich da gar nicht so drauf geachtet habe aber der Käufer hat schon nach einem Tag Stress gemacht und denn habe ich erst gemerkt das es unversichert war.ich kaufe meine Versand etiketten immer gleich über ebay.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
es ist doch völlig egal, wie groß oder klein der Artikel ist - wenn man sich nicht bewusst von Artikel, Geld und Versandkosten verabschieden will, verschickt man nur mit Nachweis bzw. ab einem bestimmten Wert generell nur entsprechend versichert, und das auch als Privatverkäufer
schon bei einem Wert 45 Euro, wie im EP, unversichert zu verschicken, ist dumm, wie soll man das dann wohl bei 129 Euro nennen?
01-09-2025 18:26
Um das Versandrisiko dem Käufer zu zulasten müßte ein Artikel Versand sein. Dazu benötigt man eben einen Versandnachweis. Eine Kaufquittung für Porto ersetzt diesen nicht, da daraus der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Das heisst ohne Versandnachweis hat kein Versand stattgefunden. Somit trägt nicht der Käufer das Risiko sondern der Verkäufer.
Wer zu geizig ist hier am falschen Ende zu sparen gehört richtig bestraft und nicht nur mit dem Verlust seiner Sendung.
Selbst bei einem Artikel für 1 Euro ist der nachgewiesene Verdand zwingend und hat keine Alternative.
Wer meint damit nicht kostendeckend arbeiten zu können sollte sich ein anderes Tätigkeitsfeld suchen da er über kurz oder lang sowieso keinen Bestand haben wird.
Grund warum ich sauer bin: Wenn mir jemand eine Sendung ohne Tracking zustellt weiss ich nichts davon. Ich weiss nicht wann die Sendung ankommt und auch nicht mit welchem Diesntleister. Ich bin Berufstätig, einen Paketempfang muss ich organisieren was nicht möglich ist wenn ich nicht weiss das ich eine Sendung erhalte. Folglich kann die Sendung nicht zugestellt werden; jetzt wird diese entweder 1. in einer Filliale abgeben 2. bei einem Nachbarn abgegeben. Da ich noch nie eine Benachrichtigungskarte erhalten habe kann ich nun rätseln ob das Paket, von dessem eintreffen ich nichts weiss, vielleicht irgendwo liegt. Tja, nur wo und ab wann?
Folglich erreicht mich das Paket nicht. Da ich kein Paket erhalten habe bin ich auch nicht bereit hierfür zu zahlen, denn es ist kein Versandrisiko wenn eine Sendung derart versand wird, dass sie mich nicht erreichen kann, dies ist ein Mangel des Versenders. Insbesondere da hier die Angabe einer Trackingnummer gerade mal 1 Euro mehr kosten würde ist dies Vorsatz um Geld zu verdiehnen - ich erhalte also eine perse mangelnde Lieferung bei der billigend in Kauf genommen wird, das mich diese Sendung erst garnicht errreichen kann.
Damit sind wir schon im Bereich vom Betrug.
Hat der Versnder nun keinen Nachweis darüber das er die Sendung an mich versand hat unterstelle ich ihm dieses und bin gar nicht mehr nett. Wie gesagt 1 Euro mehr und das ganze wäre kein Thema.
Für Doofe:
Das Versandrisiko regelt, wer im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports haftet. Die Regelung hängt davon ab, ob es sich um einen Kauf zwischen zwei Unternehmern (B2B) oder zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (B2C, Verbrauchsgüterkauf) handelt.
01-09-2025 18:35
das ist rechtlich falsch.
Das Versandrisiko regelt, wer im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports haftet. Die Regelung hängt davon ab, ob es sich um einen Kauf zwischen zwei Unternehmern (B2B) oder zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (B2C, Verbrauchsgüterkauf) handelt.
Damit hier diese Regelung überhaupt greifen könnte muss etwas versendet worden sein. Kein Nachweis darüber ? Dann hat es auch keinen Versand gegeben! Der Käufer kann, was aber sehr sehr schwer wird, nur bei Transportschäden heran gezogen werden. Da aber ohne Einlieferungsbeleg (mit Empfängerangabe) hierüber kein Beweis existiert wünsche ich viel Spass bei Rechstsstreitigkeiten - diese sind teuer und schon von Anfang an verloren!
01-09-2025 20:58
Und Du scheinst nicht zu verstehen das das BGB und die Ebay AGB zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Niemand hindert Dich daran Deine Ansprüche nach BGB außerhalb von Ebay geltend zu machen - viel Spaß und Erfolg dabei.
Aber dadurch das Du Dich bei Ebay angemeldet hast, sind die AGB´s auch für Dich bindend.
Und da Ebay es nunmal so regelt wie sie es machen und das anscheinend nicht gegen geltendes Recht verstößt, müssen wir es leider so hinnehmen oder Ebay den Rücken kehren.
Im übrigen hindert Dich auch niemand daran bei Verkäufern die nicht versichert versenden nicht zu kaufen.
Wir haben hier schon oft genug damit zu tun das Sendungen MIT Zustellenachweis angeblich nicht angekommen sind und das Ebay manchmal trotzdem erstattet und Mängel verteilt.
Das ist meiner Meinung nach die wichtigere Baustelle !
01-09-2025 21:25
@sabtagu0 schrieb:Um das Versandrisiko dem Käufer zu zulasten müßte ein Artikel Versand sein. Dazu benötigt man eben einen Versandnachweis. Eine Kaufquittung für Porto ersetzt diesen nicht, da daraus der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Das heisst ohne Versandnachweis hat kein Versand stattgefunden. Somit trägt nicht der Käufer das Risiko sondern der Verkäufer.
Wer zu geizig ist hier am falschen Ende zu sparen gehört richtig bestraft und nicht nur mit dem Verlust seiner Sendung.
Selbst bei einem Artikel für 1 Euro ist der nachgewiesene Verdand zwingend und hat keine Alternative.
Wer meint damit nicht kostendeckend arbeiten zu können sollte sich ein anderes Tätigkeitsfeld suchen da er über kurz oder lang sowieso keinen Bestand haben wird.
Grund warum ich sauer bin: Wenn mir jemand eine Sendung ohne Tracking zustellt weiss ich nichts davon. Ich weiss nicht wann die Sendung ankommt und auch nicht mit welchem Diesntleister. Ich bin Berufstätig, einen Paketempfang muss ich organisieren was nicht möglich ist wenn ich nicht weiss das ich eine Sendung erhalte. Folglich kann die Sendung nicht zugestellt werden; jetzt wird diese entweder 1. in einer Filliale abgeben 2. bei einem Nachbarn abgegeben. Da ich noch nie eine Benachrichtigungskarte erhalten habe kann ich nun rätseln ob das Paket, von dessem eintreffen ich nichts weiss, vielleicht irgendwo liegt. Tja, nur wo und ab wann?
Folglich erreicht mich das Paket nicht. Da ich kein Paket erhalten habe bin ich auch nicht bereit hierfür zu zahlen, denn es ist kein Versandrisiko wenn eine Sendung derart versand wird, dass sie mich nicht erreichen kann, dies ist ein Mangel des Versenders. Insbesondere da hier die Angabe einer Trackingnummer gerade mal 1 Euro mehr kosten würde ist dies Vorsatz um Geld zu verdiehnen - ich erhalte also eine perse mangelnde Lieferung bei der billigend in Kauf genommen wird, das mich diese Sendung erst garnicht errreichen kann.
Damit sind wir schon im Bereich vom Betrug.
Hat der Versnder nun keinen Nachweis darüber das er die Sendung an mich versand hat unterstelle ich ihm dieses und bin gar nicht mehr nett. Wie gesagt 1 Euro mehr und das ganze wäre kein Thema.
Für Doofe:
Das Versandrisiko regelt, wer im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports haftet. Die Regelung hängt davon ab, ob es sich um einen Kauf zwischen zwei Unternehmern (B2B) oder zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (B2C, Verbrauchsgüterkauf) handelt.
B2B-Geschäfte:
Vom Käufer beauftragt:Bei einem Versendungskauf trägt der Käufer das Risiko, sobald die Ware an den Transportdienst übergeben wurde (§ 447 Abs. 1 BGB).
Wichtig:Gewerbliche Käufer können das Versandrisiko absichern, indem sie zum Beispiel einen versicherten Versand wählen.
B2C-Geschäfte (Verbrauchsgüterkauf):
Unternehmer verkauft an Verbraucher:Hier trägt der Verkäufer das Versandrisiko. Das bedeutet, geht die Ware verloren, ist der Verbraucher nicht schadlos, da der Verkäufer haftet.
Ausnahme:Wenn der Verbraucher selbst einen Transportdienst ausgewählt und beauftragt hat, ist der Verbraucher für das Risiko verantwortlich (§ 474 Abs. 2 und 4 BGB). Keine Abwälzung möglich:Der gewerbliche Verkäufer kann die Gefahrtragung nicht auf den Verbraucher abwälzen, auch nicht durch AGBs. Rücksendungen durch Verbraucher:Der Unternehmer trägt das Risiko für den Rückversand nach Widerruf des Verbrauchers, also für Schäden oder Verlust der retournierten Ware auf dem Rückweg.
Zusammenfassend: Beim Verbrauchsgüterkauf liegt die Hauptverantwortung für das Versandrisiko immer beim gewerblichen Verkäufer, da er die Ware an den Verbraucher versendet, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Der Verbraucher darf sich nicht auf einen unversicherten Versand einlassen, um das Risiko zu verringern.
01-09-2025 21:40
@voli-maus schrieb:
@sabtagu0 schrieb:Um das Versandrisiko dem Käufer zu zulasten müßte ein Artikel Versand sein. Dazu benötigt man eben einen Versandnachweis. Eine Kaufquittung für Porto ersetzt diesen nicht, da daraus der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Das heisst ohne Versandnachweis hat kein Versand stattgefunden. Somit trägt nicht der Käufer das Risiko sondern der Verkäufer.
Wer zu geizig ist hier am falschen Ende zu sparen gehört richtig bestraft und nicht nur mit dem Verlust seiner Sendung.
Selbst bei einem Artikel für 1 Euro ist der nachgewiesene Verdand zwingend und hat keine Alternative.
Wer meint damit nicht kostendeckend arbeiten zu können sollte sich ein anderes Tätigkeitsfeld suchen da er über kurz oder lang sowieso keinen Bestand haben wird.
Grund warum ich sauer bin: Wenn mir jemand eine Sendung ohne Tracking zustellt weiss ich nichts davon. Ich weiss nicht wann die Sendung ankommt und auch nicht mit welchem Diesntleister. Ich bin Berufstätig, einen Paketempfang muss ich organisieren was nicht möglich ist wenn ich nicht weiss das ich eine Sendung erhalte. Folglich kann die Sendung nicht zugestellt werden; jetzt wird diese entweder 1. in einer Filliale abgeben 2. bei einem Nachbarn abgegeben. Da ich noch nie eine Benachrichtigungskarte erhalten habe kann ich nun rätseln ob das Paket, von dessem eintreffen ich nichts weiss, vielleicht irgendwo liegt. Tja, nur wo und ab wann?
Folglich erreicht mich das Paket nicht. Da ich kein Paket erhalten habe bin ich auch nicht bereit hierfür zu zahlen, denn es ist kein Versandrisiko wenn eine Sendung derart versand wird, dass sie mich nicht erreichen kann, dies ist ein Mangel des Versenders. Insbesondere da hier die Angabe einer Trackingnummer gerade mal 1 Euro mehr kosten würde ist dies Vorsatz um Geld zu verdiehnen - ich erhalte also eine perse mangelnde Lieferung bei der billigend in Kauf genommen wird, das mich diese Sendung erst garnicht errreichen kann.
Damit sind wir schon im Bereich vom Betrug.
Hat der Versnder nun keinen Nachweis darüber das er die Sendung an mich versand hat unterstelle ich ihm dieses und bin gar nicht mehr nett. Wie gesagt 1 Euro mehr und das ganze wäre kein Thema.
Für Doofe:
Das Versandrisiko regelt, wer im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports haftet. Die Regelung hängt davon ab, ob es sich um einen Kauf zwischen zwei Unternehmern (B2B) oder zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (B2C, Verbrauchsgüterkauf) handelt.
B2B-Geschäfte:
Vom Käufer beauftragt:Bei einem Versendungskauf trägt der Käufer das Risiko, sobald die Ware an den Transportdienst übergeben wurde (§ 447 Abs. 1 BGB).
Wichtig:Gewerbliche Käufer können das Versandrisiko absichern, indem sie zum Beispiel einen versicherten Versand wählen.
B2C-Geschäfte (Verbrauchsgüterkauf):
Unternehmer verkauft an Verbraucher:Hier trägt der Verkäufer das Versandrisiko. Das bedeutet, geht die Ware verloren, ist der Verbraucher nicht schadlos, da der Verkäufer haftet.
Ausnahme:Wenn der Verbraucher selbst einen Transportdienst ausgewählt und beauftragt hat, ist der Verbraucher für das Risiko verantwortlich (§ 474 Abs. 2 und 4 BGB). Keine Abwälzung möglich:Der gewerbliche Verkäufer kann die Gefahrtragung nicht auf den Verbraucher abwälzen, auch nicht durch AGBs. Rücksendungen durch Verbraucher:Der Unternehmer trägt das Risiko für den Rückversand nach Widerruf des Verbrauchers, also für Schäden oder Verlust der retournierten Ware auf dem Rückweg.
Zusammenfassend: Beim Verbrauchsgüterkauf liegt die Hauptverantwortung für das Versandrisiko immer beim gewerblichen Verkäufer, da er die Ware an den Verbraucher versendet, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Der Verbraucher darf sich nicht auf einen unversicherten Versand einlassen, um das Risiko zu verringern.
In einem anderen Thread beschwert sich jemand, dass er zu viele Nachrichten bezüglich des Versandes und der Zustellung bekommen würde.
Ich bin auch berufstätig und muss keinen Paketversand organisieren, @sabtagu0
02-09-2025 05:27
Hallo @sabtagu0
bei einer möglichen Gerichtsverhandlung muss ein Verkäufer tatsächlich nur glaubhaft machen, dass er versendet hat, ein fehlender Versandnachweis bedeutet hier nicht, dass ein Verkäufer einen Streitfall vor Gericht automatisch verliert.
Ich bin ein Käufer, der bei unversicherten Versand beispielsweise keinen Käuferschutzfall öffnet, weil wie schon geschrieben das Versandrisiko auf mich übergeht. Nur leider sind nicht alle Menschen so einsichtig und nicht alle nehmen die Verantwortung für ihr Handeln auf die eigene Kappe. Und dank Internet und Social Media scheint die Dummheit in den letzten Jahren sogar noch zuzunehmen und auch dank der eBay Werbung (Geld zurück, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt) ist es nun einmal so, dass dank des eBay Käuferschutzes viele Käufer glauben, eine Art Vollkaskoversicherung zu haben, wenn bei eBay etwas käuflich erworben wird.
Von daher ist dann auch nur logisch, wenn solch ein Käufer aktiv den unversicherten bzw. nicht sendungsverfolgten Versand wählt, weil dieser günstiger ist - denn nach seiner Logik ist er bzw. sie über den eBay Käuferschutz abgesichert, wenn der Artikel wieder Erwarten nicht ankommt. Also ist es aus Käufersicht quasi egal, ob der Artikel mit Versandversicherung beim Logistikunternehmen verschickt wird oder nicht, weil der Käufer oder die Käuferin von vorn herein davon ausgeht, dass der Kauf und der Versand über den eBay Käuferschutz abgesichert ist.
Hier ist dann der Verkäufer tatsächlich in der Verantwortung, entsprechend dann auch so zu versenden, dass er unabhängig vom BGB auf der sicheren Seite ist. Also stets mit sendungsverfolgtem Versand bzw. mit versichertem Versand. Es sind ja Kosten, die in der Regel eh der Käufer trägt. Also warum diesen dann nicht für seine bzw. ihre Erwartungen auch zahlen lassen?
Ist natürlich auch immer eine Abwägung der Kosten- /Nutzenfrage. Je günstiger ein Artikel, desto unwahrscheinlicher ist in der Regel auch dessen Verschwinden auf dem Postwege. Liegt halt auch daran, dass viele Leute immer bequemer werden und dann für einen Mini-Betrag kein Fass aufmachen wollen. Gibt aber natürlich auch immer die berühmte Ausnahme von der Regel...
02-09-2025 22:25
Geld und Ware weg.... nächstes Mal versichert versenden
08-09-2025 10:05
Vielen Dank für eure Beiträge und die unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema unversicherter Versand und eBay-Käuferschutz.
Grundsätzlich gilt: Ein Versand mit Sendungsverfolgung ist aus eBay-Sicht immer sinnvoll - Käufer*innen können den Weg ihrer Bestellung nachvollziehen und gewinnen Vertrauen und Verkäufer*innen sind im Streitfall abgesichert und vermeiden unnötige Käuferschutzfälle.
Damit schließen wir diese Diskussion. Für konkrete Einzelfragen oder Details zu den eBay-Richtlinien eröffnet bitte ein neues Thema.
Liebe Grüße
Miriam