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30-12-2024 13:17
ich habe ein Videospiel (45€) als Privatperson versteigert, Versand wurde unversichert als Warensendung (Maxibrief) ausgewählt. Der Käufer gibt an das Spiel ist nicht angekommen und hat einen Fall eröffnet. Ebay hat die Sendungsverfolgung verlangt, die es logischerweise nicht gibt und für den Käufer entschieden.
Theoretisch habe ich ein Foto der Sendung vor Einwurf und digitalen Beleg für den Kauf der Marke,was natürlich den Versand nicht belegt und wurde von Ebay auch nicht akzeptiert. Nach meinem Rechtsempfinden liegt das Versand Risiko eindeutig beim Käufer und ich habe keine Möglichkeit den Versand zu beweisen.
Mein Einspruch wurde abgelehnt mit der frechen Aussage dann in Zukunft besser nur noch versichert zu versenden.
Habt ihr Tipps wie ohne großen Aufwand an mein Geld komme, Rechtsschutz möchte ich mit solchen Kleinigkeiten eigentlich nicht einschalten.
Danke euch!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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30-12-2024 13:20
Bei ebay wirst du ohne Sendungsnachweis Pech haben und Geld und Ware ist verloren. Deine sogenannten Beweise nützen nichts.
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30-12-2024 13:20
Bei ebay wirst du ohne Sendungsnachweis Pech haben und Geld und Ware ist verloren. Deine sogenannten Beweise nützen nichts.
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30-12-2024 13:22
@tom_green_ schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe ein Videospiel (45€) als Privatperson versteigert, Versand wurde unversichert als Warensendung (Maxibrief) ausgewählt. Der Käufer gibt an das Spiel ist nicht angekommen und hat einen Fall eröffnet. Ebay hat die Sendungsverfolgung verlangt, die es logischerweise nicht gibt und für den Käufer entschieden.
Theoretisch habe ich ein Foto der Sendung vor Einwurf und digitalen Beleg für den Kauf der Marke,was natürlich den Versand nicht belegt und wurde von Ebay auch nicht akzeptiert. Nach meinem Rechtsempfinden liegt das Versand Risiko eindeutig beim Käufer und ich habe keine Möglichkeit den Versand zu beweisen.
Mein Einspruch wurde abgelehnt mit der frechen Aussage dann in Zukunft besser nur noch versichert zu versenden.
Habt ihr Tipps wie ohne großen Aufwand an mein Geld komme, Rechtsschutz möchte ich mit solchen Kleinigkeiten eigentlich nicht einschalten.
Danke euch!
Ganz einfach @tom_green_ Geld weg, Ware weg.
Wenn du den Verkäuferschutz genießen willst mußt du den Versand mit einer Trackingnummer nachweisen, ansonsten erstattet ebay dem Käufer.
Zivilrechtlich könntest du den Käufer zwar auf erneute Zahlung verklagen, aber das kostet auch Nerven und Geld bei offenem Ausgang.
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30-12-2024 16:12
Du bist seit 2002 hier und weißt immer noch nicht wie der Käuferschutz abläuft ? 🤔
Bei einem Verkaufspreis von 45 € hätte ich notfalls selbst ein paar Euros
für einen versicherten Versand draufgelegt .
Lieber 2/3 € selber zahlen als alles verlieren .
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30-12-2024 22:06
Du verschickst allen Ernstes Ware im Wert von 45€ unversichert?
DU bestimmst den Versand beim Erstellen des Angebotes !!!
Die Zeiten, daß der Käufer den unversicherten anweist, sind seit der neuen Kaufabwicklung eeeeigentlich vorbei.
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31-12-2024 12:25
@tom_green_ schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe ein Videospiel (45€) als Privatperson versteigert, Versand wurde unversichert als Warensendung (Maxibrief) ausgewählt.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
der Käufer kann nur das auswählen und bezahlen, was Du speicherst - und da sehe ich nur eine Versandart
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31-12-2024 13:50
Theoretisch habe ich ein Foto der Sendung vor Einwurf und digitalen Beleg für den Kauf der Marke,was natürlich den Versand nicht belegt und wurde von Ebay auch nicht akzeptiert.
Es geht auch nicht nur um den belegbaren Versand, sondern auch um die belegbare Zustellung.
Dein Rechtsempfinden täuscht dich nicht, du kannst jederzeit gegen den Käufer privat vorgehen, da er nach dem BGB die Gefahr des Untergangs trägt.
Nur hier bei Ebay ist das genau anders herum, nennt sich Käuferschutz .... auf deine Kosten.
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31-12-2024 16:39
...aber auch privatrechtlich muss ein Verkäufer beweisen, dass er die verkaufte Sache ordnungsgemäß (mit richtiger Adresse usw.) dem Transportunternehmen übergeben hat.
Dieser Satz soll nur ein Anstoss darauf sein, sich über dieses Problem Gedanken zu machen, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte.
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31-12-2024 16:58
Er muss glaubhaft belegen können, nicht beweisen.
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31-12-2024 18:56
ich würde wegen 45 € kein Gerichtsverfahren anstreben .
Da lieber drauf verzichten,abhaken und das nächste Mal besser machen .
Eben nach den von Ebay vorgegebenen Richtlinien handeln .
Vor Gericht bekommt man / frau ein Urteil -aber nicht immer Recht .
Und jede r der jetzt meint er / sie hat ja eine Rechtschutzversicherung ,
sollte vorher das Kleingedruckte lesen ,oder nachfragen ob die auch bei Verträgen
denn es handelt sich hier um "Kaufverträge " helfen .
Manchmal ist das " Vertragsrecht " eben nicht mit drin .
Oft geht es ja nicht mal um die Kosten für einen Streit -
sondern auch den Ärger und die verlorene Zeit die man damit hat .
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31-12-2024 20:21
und was ist der riesengroße Unterschied zwischen "glaubhaft belegen" und "beweisen"?
Ich wollte nur aufzeigen, dass es bei Gericht nicht genügt, zu behaupten, "ich habe die verkaufte Sache dem Transportunternehmen übergeben".
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31-12-2024 20:49
Glaubhaft belegen könnte man zB mit der Qittung einer gekauften Versandmarke, im besten Fall mit dem Absender drauf. Eventuell ein Zeuge, der bestätigen kann, dass man mit der Sendung zur Post gefahren ist.
Beweisen hieße dann, die Abgabe in der Filiale, durch Foto, Video oder direkte Zeugen eben beweisen zu können.
Dass die bloße Behauptung vor einem Gericht nicht ausreichend sein wird, dürfte sich von selbst verstehen 😉
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31-12-2024 23:33
Das was Du vorstehend unter "glaubhaft belegen" schreibst, sind Beweise; nämlich Urkundenbeweise und Zeugenbeweise.
Vorsorglich: eine "Urkunde" muss nicht von einer Behörde ausgestellt sein; dann wäre es eine "öffentliche Urkunde". Eine "private Urkunde" ist jede schriftliche Willenserklärung zu einem Sachverhalt.
Beispiele:
Das Rote Kreuz bestätigt die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, damit der "junge Mann" eine Fahrerlaubnis (Führerschein) bekommen kann.
Der TÜV macht eine Fahrzeugüberprüfung nach der StVZO und erteilt die Prüfplakette.
Sind diese Bestätigungen fehlerhaft, weil keine Teilnahme, keine oder unzureichende Überprüfung usw. handelt es sich um strafbare Falschbeurkundung.
Auch Quittungen, Rechnungen, Lieferscheine, Bankkontoauszüge usw. sind "private Urkunden".
Ich wollte eigentlich nur vermeiden, dass TE und andere Verkäufer aus Deinem Text unter Nr. 7
"Dein Rechtsempfinden täuscht dich nicht, du kannst jederzeit gegen den Käufer privat vorgehen, da er nach dem BGB die Gefahr des Untergangs trägt."
meinen könnten, sie hätten gute Chancen ohne Weiteres zu Ihrem Geld zu kommen. Es fehlte der Zusatz, dass Verkäufer den Versand belegen/beweisen müsssen, wenn der Käufer den Empfang bestreiten sollte.
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01-01-2025 07:59 - bearbeitet 01-01-2025 08:01
Hallo @grohbacher
vor Gericht reicht es als privater Verkäufer eigentlich aus, den Versand glaubhaft zu machen, und das bedeutet, dass man beispielsweise bisher immer versendet hat und die Artikel auch immer beim Käufer angekommen sind. Dann gäbe es für den Richter keinen Grund zu glauben, dass es jetzt ausgerechnet bei diesem Käufer anders abgelaufen sein sollte, also dass der Verkäufer bewusst nicht versendet hat.
Wenn es allerdings schon häufiger vorgekommen sein sollte, dass bei unversicherten Sendungen der Käufer seinen Artikel nicht erhalten hat, müsste der Verkäufer sich wohl anhören müssen, warum er dann immer noch unversichert versendet, wenn die Logistiker doch im voraus schon als unzuverläßig einzuschätzen gewesen sind.
Es ist eben schon ein Unterschied, ob nun man etwas glaubhaft machen oder etwas nachweisen muss.
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01-01-2025 10:52
Da habe ich wohl in ein Wespennest gestochen.
Sprichst Du aus eigener Erfahrung oder vermutest Du nur, dass ein Richter Deiner Argumentation folgen wird.
Zunächst mal wird Dir ein Richter unterstellen, dass Du (bei einer Vielzahl von [angeblich] nicht abhanden kommenden Sendungen) nicht mehr privat sondern gewerblich handelst. Er wird also zusätzlich von Dir den Zugangsnachweis beim Käufer (Verbraucher) verlangen.
Der Richter wird auch berücksichtigen müsssen, dass trotz aller Sorgfalt bei den Transportunternehmen ein geringer Promillesatz der Sendungen verloren geht.
Wie kann man als Privater überhaupt nachweisen, dass man sehr viele Artikel (wieviele?) ohne Trackingsnummer beanstandungsfrei versandt hat? Eine entsprechende Behauptung reicht sicher nicht aus.
Wenn man allerdings darlegen kann, dass beim Empfänger (angeblich) öfters versandte Artikel nicht angekommen sein sollen, wird der Richter eventuell wohl eher geneigt sein, dem privaten Verkäufer Glauben zu schenken.
Übrigens: "Nachweisen" ist der Oberbegriff von "beweisen" und "glaubhaft machen".
Und vorsorglich: Das Risiko des zufälligen Verlusts während des Transports liegt selbstverständlich beim Empfänger, wenn der (private!) Verkäufer in irgend einer Form nachweisen kann, dass er den Artikel ordnungsgemäß dem Transporteur übergeben hat.
Im Großen und Ganzen stimmen also die Regelungen im BGB und die Regularien bei EBAY zum Nachweis des Versands überein. Sowohl privatrechtlich als auch bei EBAY wird der private Verkäufer den Kauferlös bekommen, wenn er irgendeiner Weise den ordnungsgemäßen Versand nachweisen kann. Zumindest im ersten Level wird bei EBAY normalerweise zugunsten des Verkäufers entschieden, wenn er eine Sendungsnummer eingetragen hatte. Bei einem ordnungsgemäßen Versand lässt sich in den meisten Fällen auch der Zugang beim Empfänger nachweisen. Eine pure Behauptung des Nichtempfangs reicht auch bei EBAY nicht.
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01-01-2025 10:57
Na gut, dass du scheinbar keine Beiträge in Zweifel ziehst.
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01-01-2025 11:01
"Ich wollte eigentlich nur vermeiden, dass TE und andere Verkäufer aus Deinem Text unter Nr. 7
"Dein Rechtsempfinden täuscht dich nicht, du kannst jederzeit gegen den Käufer privat vorgehen, da er nach dem BGB die Gefahr des Untergangs trägt."
meinen könnten, sie hätten gute Chancen ohne Weiteres zu Ihrem Geld zu kommen. Es fehlte der Zusatz, dass Verkäufer den Versand belegen/beweisen müsssen, wenn der Käufer den Empfang bestreiten sollte."
Himmel, das versteht sich doch wohl von selbst.
Und bis man vor Gericht steht, dürfte das dann wohl auch jeder erkannt haben, der vorher der von dir unterstellten Meinung wäre, er könnte einfach so klagen, ohne Belege 🙄
Und sorry, dass mein Text dir nicht ausführlich genug war.
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01-01-2025 12:58
Für mich ist das alles selbstverständlich.
Aber wenn das alles für die Allgemeinheit selbstverständlich wäre, gäbe es die unzähligen Anfragen von (privaten) Verkäufern nicht, die verwundert und empört sind, dass bei einem nicht trackbaren Versand regelmäßig zugunsten des Käufers entschieden wird. Teilweise kommen solche Statements sogar von gewerblichen Verkäufern. Obwohl bei einem "Nichterhaltensfall" der Verkäufer von EBAY nochmals zur Angabe der Sendungsnummer aufgefordert wird, verbleiben diese Verkäufer bei ihrer Rechtsansicht, sie bräuchten nur zu behaupten, sie hätten versandt.
Da dieser Personenkreis nur das zur Kenntnis nimmt, was er meint gelesen zu haben, wird er auch meinen, dass privatrechtlich ohne Weiteres eine andere Entscheidung kommen würde.
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01-01-2025 14:53
Obwohl bei einem "Nichterhaltensfall" der Verkäufer von EBAY nochmals zur Angabe der Sendungsnummer aufgefordert wird, verbleiben diese Verkäufer bei ihrer Rechtsansicht, sie bräuchten nur zu behaupten, sie hätten versandt.
Wo genau sind diese Verkäufer?
Ich habe davon noch nichts gelesen.
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01-01-2025 16:02 - bearbeitet 01-01-2025 16:03
Die Diskutiererei ist imho völlig nutzlos.
Die Regelung hier hat eBay getroffen und zieht sie auch durch - EGAL was wir alle davon halten.
Mit Ignorieren und zum Verkauf einstellen gilt das als abgenickt.
Auch imho, daß man Dinge über Betrag x nicht unversichert versendet.
Es sei denn, man könnte/wollte es auch verschenken.
Die Rechtsschutz wird Dir wegen des geringen Wertes vermutlich den "Gefiederten" zeigen, da sich der Wert im Verhältnis zu den entstehenden Kosten "in leichter Schräglage" befindet und das Ganze nicht beweisbar wäre.
Es würde eh eingestellt.
