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Käufersschutz unversicherter Versand

Hallo zusammen,

ich habe ein Videospiel (45€) als Privatperson versteigert, Versand wurde unversichert als Warensendung (Maxibrief) ausgewählt. Der Käufer gibt an das Spiel ist nicht angekommen und hat einen Fall eröffnet. Ebay hat die Sendungsverfolgung verlangt, die es logischerweise nicht gibt und für den Käufer entschieden.
Theoretisch habe ich ein Foto der Sendung vor Einwurf und digitalen Beleg für den Kauf der Marke,was natürlich den Versand nicht belegt und wurde von Ebay auch nicht akzeptiert. Nach meinem Rechtsempfinden liegt das Versand Risiko eindeutig beim Käufer und ich habe keine Möglichkeit den Versand zu beweisen.
Mein Einspruch wurde abgelehnt mit der frechen Aussage dann in Zukunft besser nur noch versichert zu versenden.

Habt ihr Tipps wie ohne großen Aufwand an mein Geld komme, Rechtsschutz möchte ich mit solchen Kleinigkeiten eigentlich nicht einschalten.

Danke euch!
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29 ANTWORTEN 29

Käufersschutz unversicherter Versand

Hallo @grohbacher 

 

ich glaube, da würfelst Du etwas durcheinander. Das eine ist der eBay Verkäufer- bzw. Käuferschutz, das andere ist der Versandrisikoübergang laut BGB.

 

eBay verlangt den Nachweis, das BGB die Glaubhaftmachung. eBay spricht kein Recht, sondern die Gerichte. Und laut Gesetz ist es nun einmal so, dass das Versandrisiko bei unversichertem Versand mit Abgabe beim Versanddienstleister auf den Käufer übergeht, sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt. Wenn also vor Gericht ein privater Verkäufer nur dann Recht bekommen würde, wenn er anhand eines Einlieferungsbeleges einer versicherten Sendung den Versand nachweisen kann, macht das Gesetz zum Gefahrenübergang für unversicherte Sendungen ja überhaupt keinen Sinn.

 

Von daher steht dort etwas mit glaubhaft machen.  Und wie gesagt, selbst wenn der Käuferschutzfall für den Käufer entschieden wurde, weil bei unversichertem Versand nichts angekommen sein soll und der Käufer über eBay sein Geld zurück erhält, bedeutet dies nicht, dass der private Käufer dem privaten Verkäufer nicht trotzdem Kaufbetrag und Versandkosten schuldet. Die müsste dann der Verkäufer zivilrechtlich erstreiten, notfalls vor Gericht. Und auch wenn die Chancen mit einem Versandnachweis besser stehen, ist er laut Gesetz nicht zwingend notwendig, um Recht bekommen zu können. Und wenn ich in 20 Jahren meinetwegen 200 Artikel unversichert verschickt habe, von denen der letzte nicht angekommen ist, warum sollte ein Richter annehmen, dass ich a) gewerblich handele, speziell wenn es sich um Gegenstände aus dem eigenen Haushalt dreht, oder b) nach 199 erfolgreich verschickten unversicherten Postsendungen plötzlich dazu übergehe, den verkauften Artikel nicht zu verschicken? Vielmehr wäre es doch so, dass man aufgrund eine Erfolgsquote von bisher 100% erfolgreich zugestellten unversicherten Versandgütern davon ausgehen kann, dass es weiterhin der Fall ist.

 

Und nein, ich spreche nicht aus eigener Erfahrung, da ich seit mittlerweile zig Jahren nur sendungsverfolgt versende, selbst Briefe an die Krankenkasse oder andere Institutionen werden als Einschreiben verschickt. Und als ich noch verkauft habe (ist schon einige Jahre her), wurden unversicherte Warensendungen, nur im ersten Jahr als Versandmöglichkeit genutzt. Danach habe ich alles versichert verschickt, nicht weil ich Angst hatte, es könnte etwas nicht ankommen, ich wollte einfach keine Unterstellungen oder Zweifel an meiner Ehrlichkeit in Textnachrichten von Käufern lesen, ich hätte nichts verschickt. Und da bietet versicherter Versand eben die Sicherheit, dass Käufer gar nicht erst auf die Idee kommen, man hätte versucht jemanden hinters Licht zu führen. Das ist nämlich für mich einer der schlimmsten Vorwürfe an mich überhaupt, wenn jemand meine Integrität, meine Ehrlichkeit anzweifelt und mich als Lügner oder Betrüger hinstellt. Und weil mir mein Seelenfrieden so wichtig ist, war es eben einfacher, nur noch versichert mit Sendungsnachweis zu verschicken. Da kommt man nämlich gar nicht in die Verlegenheit, zu hoffen, dass der Käufer einem glaubt, wenn man angibt, den Artikel ordungsgemäß verschickt zu haben.

Nachricht 21 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Ab Zahlung ist der Artikel eeeeeigentlich nicht mehr Eigentum.

Umso fahrlässiger, den Artikel für ne Ersparnis von 3€ ins Nirvana zu versenken ...

Jaaaaaa, niiich nett aber ich halt 😎


Diskutiere nie mit einem Idioten - er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da mit seiner Erfahrung .
Für den kleinen Narzissten: Halte Dein Gegenüber NIEMALS für dümmer, als Du selber bist !!!








Wahrheit ist so dehnbar, sie sollte in Frauenjeans verarbeitet werden





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Nachricht 22 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Bitte längere Texte mit mehr Absätzen schreiben - so liest sich das gruselig . 

Nachricht 23 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Wie meinen, @drosendorfer ?

Ich konnte gut lesen und verstehen.

 

 @grohbacher 

Bei einem Verkauf ohne Senungsverfolgung steht ja immer quasi Aussage gegen Aussage.

Der VK meint, er hätte versendet, der K meint, er hätte nichts erhalten.

 

Vor der Zahlungsumstellung hatte ich mehrere Artikel ohne Sendungsverfolgung verschickt.

( ach wie günstig war damals eine Warensendung )

Die Käufer hatten via Überweisung gezahlt. 

Es kam alles an.

Jetzt gibt es den Käuferschutz : Käufer sagt, es wäre nichts angekommen, VK entschuldigt sich für längere Lieferzeiten oder sonstewas...

Käufer macht einen Fall auf.

Käufer erhält sein Geld zurück.

 

Ich hatte letztes Jahr etwas bei ebay gekauft.

Die Versandzeit war mehr als überschritten.

Sooo lange ist kein Brief unterwegs.

Fall geöffnet, Geld zurückerhalten.

Der Artikel kam nach über zwei Wochen an. 😮

VK angeschrieben und um die Bankverbindung gebeten und den Betrag überwiesen. 

Nachricht 24 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Nein, ich bringe nichts durcheinander.

Zu einem privatrechtlichen Rechtsstreit in EBAY-Fällen kann es zwischen Verkäufer als Kläger und Käufer als Beklagten nur kommen, wenn EBAY zuvor mangels Versandnachweis zugunsten des Käufers entschieden hatte.

Und genau wie der Verkäufer seine mangelfreie Versandpraxis vortragen (und nicht belegen kann) könnte auch der Käufer behaupten, er erhalte jährlich über 100 nicht nachverfolgbare Sendungen (Briefe, Warensendungen, DHL-Päckchen) und habe nie eine solche vermisst. Und ausgerechnet jetzt soll eine unverfolgbare Sendung, deren Einlieferung der Verkäufer nicht in irgendeiner Weise belegen kann, beim Transporteur verloren gegangen sein.

Wem soll nun der Richter glauben? Es steht Aussage gegen Aussage und keine dieser Aussage ist überwiegend glaubhaft.

Mit "gesundem Menschenverstand" kann man bei deutschen Gerichten nicht argumentieren und das "gesunde Volksempfinden" haben wir ja glücklicherweise überwunden.

In solchen Fällen ist zuerst und alleine der Kläger beweispflichtig, da er eine Entscheidung zu seinen Gunsten begehrt. Der beklagte Käufer kann ja nicht den Nichtempfang beweisen. Wie denn? Wenn der Verkäufer als Kläger trotzdem Recht bekommt, hat er Glück gehabt.

"Auf Hoher See und vor Gerichten steht man in Gottes Hand."

Und Dein Zitat:

"Wenn also vor Gericht ein privater Verkäufer nur dann Recht bekommen würde, wenn er anhand eines Einlieferungsbeleges einer versicherten Sendung den Versand nachweisen kann, macht das Gesetz zum Gefahrenübergang für unversicherte Sendungen ja überhaupt keinen Sinn.

 

Von daher steht dort etwas mit glaubhaft machen."

Du meinst den hier einschlägigen § 447 BGB. Dort steht tatsächlich nichts von "Einlieferungsbeleg" oder "glaubhaft machen". Der dort normierte Gefahrenübergang geht stillschweigend davon aus, dass zuvor eine beweisbare, ordnungsgemäße Abgabe beim Transporteur stattgefunden hatte. Und egal ob der Versender oder der Empfänger im Schadensfall den Transporteur ersatzpflichtig machen will, wird dieser zuerst einen Nachweis verlangen, dass das bei ihm beschädigte oder verlorene Transportgut tatsächlich bei ihm eingeliefert wurde. Dieses Risiko einseitig auf den Käufer zu verlagern, ist insbesondere bei höherwertigen Sachen absolut unfair. Auch der Verkäufer hat dabei eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht; besonders im Voraus.

Nachricht 25 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Hallo @grohbacher 

 

stimmt, das glaubhaft machen steht dort nicht - ist aber in einschlägigen Publikationen zu dem Thema nachzulesen. Manchmal ist es schon praktisch eine Juristin mit erfolgreich abgeschlossenem 2. Staatsexamen in der Familie zu haben.

 

Nichts desto trotz trägt bei privaten Verkäufen der Käufer das Versandrisiko, und die Rückbuchung über den eBay Käuferschutz entlässt ihn nicht aus der Pflicht, dem Verkäufer weiterhin den Kaufpreis samt Versandkosten zu schulden. Erst wenn ein Gericht feststellen würde, dass der private Verkäufer den Artikel nicht verschickt hätte und zu Gunsten des Käufers entscheidet, dürfte dieser eigentlich das Geld zurück fordern. 

 

Der Käuferschutz bei eBay kürzt die ganze Sache ab und ein Verkäufer kann sich da gegen einen Missbrauchs des Käuferschutzes nur wehren, in dem er in weiser Voraussicht sendungsverfolgt verschickt oder zumindest einen Nachweis für die Einlieferung an den Versanddienstleister vorlegen kann.

 

Und der Käufer konnte vor der Einführung der Zahlungsabwicklung über eBay den Verkäufer um versicherten Versand bitten, wenn dieser nicht schon von vorn herein als Option angeboten wurde, um das Versandrisiko zu mininmieren. Jetzt hat man ja nur noch die Auswahlmöglichkeiten, welche direkt bei Erstellung des Angebotes vom Verkäufer eingegeben werden. Man kann zwar theoretisch den Verkäufer um versicherten Versand bitten, aber bezahlen kann man ihn nicht mehr.

Nachricht 26 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Ich verstehe auch nicht, warum Sie so eine hochwertige Ware nicht versichert versenden; der Käufer hätte Ihnen doch bestimmt die Differenz bezahlt. Ich hatte auch einen 50,- € Rock von Privat gekauft, der unversichert versendet wurde. Er kam nicht an und die Verkäuferin war wenigstens so ehrlich zu schreiben, dass die Ware wieder zurückgekommen ist. Diese wurde dann versichert versendet und - siehe da - das Paket war innerhalb von nur zwei Tagen bei mir.

Nachricht 27 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

Das gleiche Problem habe ich auch aber bei mir geht es um 126€ ich habe jetzt einmal ausversehen unversichert genommen weil es ein kleiner Artikel war und ich da gar nicht so drauf geachtet habe aber der Käufer hat schon nach einem Tag Stress gemacht und denn habe ich erst gemerkt das es unversichert war.ich kaufe meine Versand etiketten immer gleich über ebay.
Nachricht 28 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand

 

Das ist dann dumm gelaufen für dich. Ohne Nachweis der Zustellung wird Ebay den Betrag einbehalten oder wieder zurück buchen, egal, ob du das Etikett bei Ebay gekauft hast oder direkt bei DHL.

Der Käufer wird sich freuen, der wusste genau, was los ist.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 29 von 30
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Käufersschutz unversicherter Versand


@steppilein11  schrieb:
Das gleiche Problem habe ich auch aber bei mir geht es um 126€ ich habe jetzt einmal ausversehen unversichert genommen weil es ein kleiner Artikel war und ich da gar nicht so drauf geachtet habe aber der Käufer hat schon nach einem Tag Stress gemacht und denn habe ich erst gemerkt das es unversichert war.ich kaufe meine Versand etiketten immer gleich über ebay.

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es ist doch völlig egal, wie groß oder klein der Artikel ist - wenn man sich nicht bewusst von Artikel, Geld und Versandkosten verabschieden will, verschickt man nur mit Nachweis bzw. ab einem bestimmten Wert  generell nur entsprechend versichert, und das auch als Privatverkäufer

 

schon bei einem Wert 45 Euro, wie im EP, unversichert zu verschicken, ist dumm, wie soll man das dann wohl bei 129 Euro nennen?

Nachricht 30 von 30
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