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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr

Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team.

 

Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen. 

 

Gerne könnt ihr mir, steffi@ebay, auch Themen schreiben, zu denen es eine ganze Fragestunde geben sollte. 

 

Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht! 

 

Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.

 

Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".

 

Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.

 

1:1-Sitzungen 

Wenn ihr spezifische Fragen zum PStTG habt oder die Fälle im Webinar auf eure Situation nicht zutreffen, nutzt unsere 1:1-Sitzungen. Als private Verkäufer*innen könnt ihr euch in diesen individuellen Sitzungen an Expert*innen wenden und diejenigen Fragen klären, auf die ihr bisher keine Antwort gefunden habt. Das Beste dabei: Ihr lasst euch beraten und wir übernehmen die Kosten.

 

Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff "Beratung zur Meldepflicht PStTG + eBay-Nutzernamen". Wir teilen dir dann mit, wie du einen Termin vereinbaren kannst.

 

Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.

 

Lieben Gruß,

Euer eBay-Community-Team

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr

Ich möchte mich für die heutige Fragestunde bedanken. Sollten doch noch Unklarheiten aufkommen, die ihr gerne vor der nächsten eBay-Fragestunde geklärt haben möchtet oder ihr hattet nicht mehr genügend Zeit für einen weiteren Beitrag / eine Antwort, eröffnet dazu bitte ein neues Thema und markiert das eBay-Community-Team folgendermaßen: 

 

miriam@ebay 

steffiebay_0-1694010895742.png

 

 

Lieben Gruß,
Steffi

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr


@reset010  schrieb:

Hallo eBay,

bei den Bewertungen blicke ich nicht durch:

 

alle Bewertungen werden gespeichert, richtig?

bei Transaktionen angezeigt werden die Bewertungen der letzten 12 Monate, richtig?


warum wird eine negative Bewertung weiterhin angezeigt, obwohl sie mehr als 12 Monate alt ist?

 

sonnige Grüße 


Hallo @reset010, ich gehe davon aus, dass Du Dich auf die Bewertung in Deinem Profil beziehst und da sind die 12 Monate erst am 18.09.23 vorbei, weil zu diesem Datum der Käufer seine Bewertung letztes Jahr abgegeben hat. 

Lieben Gruß,
Steffi

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr

Hallo eBay,

bei den Bewertungen blicke ich nicht durch:

 

alle Bewertungen werden gespeichert, richtig?

bei Transaktionen angezeigt werden die Bewertungen der letzten 12 Monate, richtig?


warum wird eine negative Bewertung weiterhin angezeigt, obwohl sie mehr als 12 Monate alt ist?

 

sonnige Grüße 

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr


@storanda  schrieb:

Hallo zusammen.

Ich bin gewerblich tätig und habe ich Frage zur Rückgabe durch den Käufer.

 

Der Käufer hat ursprünglich 4 Artikel für je 6,- Euro bestellt und 6,- Versandkosten gezahlt. Gesamtbetrag somit 30,- Euro. Nach Erhalt möchte der Kunde die 4 Artikel wieder zurückgeben. Er öffnet einen Rücksendeantrag, welchen ich akzeptiere. Da der Kunde es sich zwischenzeitlich anders überlegt hat, schickt er nur 2 Artikel zurück.

Kein Problem soweit. Der Kunde hat nun Anspruch auf Rückzahlung von 12,- Euro Warenwert zzgl. 3 Euro anteiliger Hinsendekosten. Der Erstattungsbetrag wäre somit 15,- Euro.

 

Meine Frage: Wie erstatte ich dem Kunden nun den Betrag?

 

Dies ist aktuell für mich nicht möglich. Die Erstattung ist nur über den Rücksendeantrag möglich. Es besteht die Möglichkeit einen Abzug (vom eBay Kundenservice empfohlen) einzugeben. Dieser Abzug (max. 50%) muss allerdings durch einen gebrauchten, beschädigten oder unvollständigen Artikel begründet werden. Der Abzug ist für mich allerdings irrelevant, da der Artikel weder gebraucht, beschädigt noch unvollständig ist. Ganz wichtig: Es geht auch gar nicht um den Artikel, sondern darum, dass die Rücksendemenge nicht der Antragsmenge entspricht.

Zudem sind die ursprünglichen Hinsendekosten von 6,- Euro komplett zu erstatten. Dies ist ebenso nicht korrekt, da nur der Kunde nur Anspruch auf anteilige Hinsendekosten hat.

Wenn ich mich der Notlösung „Abzug“ bediene, kann ich max. 50% abziehen zzgl. Versandkosten 6,- Euro. Dem Kunden sind dann 18,- Euro zu erstatten. Allerdings hat der Kunde, wie bereits erwähnt, nur ein Erstattungsanspruch von 15,- Euro. Ich zahle in diesem Fall also drauf. Anderes gedachtes Szenario: Der Kunde behält 3 Artikel. Dann funktioniert auch die Notlösung „Abzug“ (weil max. 50%) nicht mehr.

 

Was nun?


Hallo @storanda, bei solchen Einzelfällen helfen wir gerne individuell und können versuchen, die Rückzahlung von 15Euro direkt an den Käufer vorzunehmen. Haben wir Deine Zustimmung dafür?

Lieben Gruß,
Steffi

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr

Hallo zusammen.

Ich bin gewerblich tätig und habe ich Frage zur Rückgabe durch den Käufer.

 

Der Käufer hat ursprünglich 4 Artikel für je 6,- Euro bestellt und 6,- Versandkosten gezahlt. Gesamtbetrag somit 30,- Euro. Nach Erhalt möchte der Kunde die 4 Artikel wieder zurückgeben. Er öffnet einen Rücksendeantrag, welchen ich akzeptiere. Da der Kunde es sich zwischenzeitlich anders überlegt hat, schickt er nur 2 Artikel zurück.

Kein Problem soweit. Der Kunde hat nun Anspruch auf Rückzahlung von 12,- Euro Warenwert zzgl. 3 Euro anteiliger Hinsendekosten. Der Erstattungsbetrag wäre somit 15,- Euro.

 

Meine Frage: Wie erstatte ich dem Kunden nun den Betrag?

 

Dies ist aktuell für mich nicht möglich. Die Erstattung ist nur über den Rücksendeantrag möglich. Es besteht die Möglichkeit einen Abzug (vom eBay Kundenservice empfohlen) einzugeben. Dieser Abzug (max. 50%) muss allerdings durch einen gebrauchten, beschädigten oder unvollständigen Artikel begründet werden. Der Abzug ist für mich allerdings irrelevant, da der Artikel weder gebraucht, beschädigt noch unvollständig ist. Ganz wichtig: Es geht auch gar nicht um den Artikel, sondern darum, dass die Rücksendemenge nicht der Antragsmenge entspricht.

Zudem sind die ursprünglichen Hinsendekosten von 6,- Euro komplett zu erstatten. Dies ist ebenso nicht korrekt, da nur der Kunde nur Anspruch auf anteilige Hinsendekosten hat.

Wenn ich mich der Notlösung „Abzug“ bediene, kann ich max. 50% abziehen zzgl. Versandkosten 6,- Euro. Dem Kunden sind dann 18,- Euro zu erstatten. Allerdings hat der Kunde, wie bereits erwähnt, nur ein Erstattungsanspruch von 15,- Euro. Ich zahle in diesem Fall also drauf. Anderes gedachtes Szenario: Der Kunde behält 3 Artikel. Dann funktioniert auch die Notlösung „Abzug“ (weil max. 50%) nicht mehr.

 

Was nun?

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr


@perfect-sally  schrieb:

Hallo Steffi

 

Das leidige Thema wieder und wieder.

Ein VK bietet den Versand mit Hermes an (günstiger) und den Versand mit DHL (teurer). Der Kunde wählt natürlich Hermes aber seine Lieferadresse

Ist eine Packstation und dorthin kann mit Hermes nicht verschickt werden.

Frage: warum kann der Kunde überhaupt bezahlen wenn die Lieferadresse nicht konform mit dem Versandservice ist?

Eigentlich sollte der Käufer erst bezahlen können wenn er den richtigen Versand für seine Lieferadresse gewählt hat!

Nun ist es eben so, dass dieser VK nicht immer und immer wieder die Mehrkosten selbst übernehmen möchte und muss solche Käufe abbrechen.

Ist dies wirklich im Sinnen von ebay und wann wird dagegen endlich etwas getan?


Hallo @perfect-sally, gute Frage, welche ich direkt an das zuständige Team weitergebe und die Antwort dann hier wieder schreiben werde! 

Lieben Gruß,
Steffi

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr


@vivige_60  schrieb:

Hallo liebes ebay Team,

folgende Frage habe ich für Sie.

1. Wie erfolgt die Bearbeitung von Kundenanfragen? Über ein extra Portal?


Hallo @vivige_60, Fragen an eBay können direkt in der Fragestunde jetzt gestellt werden oder aber auch zu einem anderen Zeitpunkt in der Community durch die Markierung eines eBay-Mitarbeiters wie z.B. mich mit steffi@ebay . Beantwortet dies die Frage?  

Lieben Gruß,
Steffi

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Hallo Steffi

 

Das leidige Thema wieder und wieder.

Ein VK bietet den Versand mit Hermes an (günstiger) und den Versand mit DHL (teurer). Der Kunde wählt natürlich Hermes aber seine Lieferadresse

Ist eine Packstation und dorthin kann mit Hermes nicht verschickt werden.

Frage: warum kann der Kunde überhaupt bezahlen wenn die Lieferadresse nicht konform mit dem Versandservice ist?

Eigentlich sollte der Käufer erst bezahlen können wenn er den richtigen Versand für seine Lieferadresse gewählt hat!

Nun ist es eben so, dass dieser VK nicht immer und immer wieder die Mehrkosten selbst übernehmen möchte und muss solche Käufe abbrechen.

Ist dies wirklich im Sinnen von ebay und wann wird dagegen endlich etwas getan?

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr

Hallo liebes ebay Team,

folgende Frage habe ich für Sie.

1. Wie erfolgt die Bearbeitung von Kundenanfragen? Über ein extra Portal?

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 06.09.2023 um 14.00 Uhr

Herzlich willkommen - ich freue mich auf eure Fragen 🙂

Lieben Gruß,
Steffi

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Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team! Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Unser Community-Team, bestehend aus miriam@ebay, patrick@ebay & steffi@ebay, wird eure Fragen beantworten.

Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.