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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team & dem Community Support Team .

 

Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure (bitte nicht bereits von anderen Mitgliedern vorhandene Themen)  allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen. 

 

Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht! 

 

Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.

 

Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".

 

Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.

 

WICHTIG: auch wenn wir das Format des Diskussionsforums nutzen, ist die Fragestunde einzeln und alleine nur für Fragen einzelner Mitglieder da und nicht um Diskussion zu starten - nutzt dafür bitte gerne wie immer unser Diskussionsforum.

 

Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde wartet.

 

Lieben Gruß,

Euer eBay Community Team & Community Support Team 

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33 ANTWORTEN 33

💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Danke an euch für eure Fragen und an samantha@ebay  aus unserem Community Support Team.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, die bis zur nächsten eBay-Fragestunde beantwortet werden sollen, oder hat die Zeit für einen weiteren Beitrag / Antwort nicht mehr gereicht (oder wir haben versehentlich einen Beitrag übersehen) so eröffnet bitte ein neues Thema und markiert uns wie folgt, falls ihr unsere Unterstützung benötigt:

miriam@ebay 

steffiebay_0-1745416494442.png

 

patrick@ebay 

steffiebay_1-1745416494440.png

 

und steffi@ebay zusätzlich auch für alle eBay-Community bezogenen Fragen 

steffiebay_2-1745416494408.png

 

 

Auch unser Community Support Team ist für euch da, fügt uns gerne über euer Community Profil eurer privaten Freundesliste hinzu, um auf einen Blick zu sehen, wer online ist.

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 1 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@perfect-sally  schrieb:

Ne, sorry da suche ich jetzt nicht. Auf jeden Fall ist es schon mehrfach vorgekommen wo sich die VK darüber beschwert haben.

Mag sein, dass die eine oder andere Bewertung berechtigt ist aber aus genannten Gründen waren seither keine Bewertungen für solche Abbrüche möglich.


verstehe @perfect-sally - sobald du wieder einen solchen Fall hast, markierst du uns, dann geben wir es gerne weiter. 

Lieben Gruß,

Steffi



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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@gebraucht-ist-gut  schrieb:

steffi@ebay  schrieb:

o da bin ich wieder @gebraucht-ist-gut! Gutscheine, die nicht digital sind, können einen Käuferschutz haben und dürfen nicht unter den digitalen Gutscheinen eingestellt werden. Nur die digitalen Gutscheine sind vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossen.

 


Hallo Steffi,

 

danke.

Dann solltet Ihr mal die Käuferschutz-Richtlinien anpassen.

Dort wird es nämlich getrennt genannt:

 

Ausgeschlossene Artikel

  • Immobilien
  • Zum Verkauf angebotene Websites und Unternehmen (einschließlich Gegenstände und Forderungen, die Teil einer Geschäfts- oder Firmenübernahme sind)
  • Digitale Inhalte, immaterielle Artikel, virtuelle, nicht ersetzbare kryptografische Token (auch Non-Fungible Token, NFTs genannt), einschließlich physischer Gegenstände, die mit NFTs kombiniert oder an ihnen angebracht sind
  • Inserate
  • Dienstleistungen
  • Zahlungsmitteläquivalente wie z.B. Prepaid-Karten, Reisetickets oder Gutscheine
  • Maschinen der verarbeitenden Industrie
  • Fahrzeuge einschließlich Wohnmobile, Motorräder, Flugzeuge und Boote

ja genau Marko @gebraucht-ist-gut - alles was auch als Gutschein z.B. in einem Brief verschickt werden kann, hat den eBay-Käuferschutz . Alles was nur digital ist, hat keinen eBay-Käuferschutz.

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 3 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Ne, sorry da suche ich jetzt nicht. Auf jeden Fall ist es schon mehrfach vorgekommen wo sich die VK darüber beschwert haben.

Mag sein, dass die eine oder andere Bewertung berechtigt ist aber aus genannten Gründen waren seither keine Bewertungen für solche Abbrüche möglich.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@de3trader  schrieb:

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

 

ALT

 

3. Auszahlung von Geldern

Sofern wir Ihre Auszahlungsgesellschaft sind, werden wir die Auszahlung der erhaltenen Erlöse auf Ihr Abrechnungskonto durchführen. Ihre Zahlungen werden in der Regel entweder automatisch nach dem von Ihnen vorgegebenen Zeitplan oder als “Auszahlung auf Abruf” auf der Grundlage einer individuellen Zahlungsanweisung von Ihnen veranlasst. Wenn für Ihr Zahlungskonto keine regelmäßigen Auszahlungen eingerichtet sind, können wir in gewissen Abständen verfügbare Mittel von Ihrem Zahlungskonto an Ihr verknüpftes Abrechnungskonto senden.

Die Erlöse aus Ihren Transaktionen - mit Ausnahme derjenigen, die in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen einbehalten werden - werden zu einer Auszahlung zusammengefasst, die gemäß dem mit Ihnen vereinbarten Auszahlungszeitplan an Sie ausgezahlt wird. Wenn Sie z. B. wöchentliche Auszahlungen wählen, erfolgt einmal pro Woche automatisch eine Auszahlung an Sie, die alle Beträge umfasst, die an diesem Tag zur Auszahlung verfügbar sind. Wenn Sie eine einmalige “Auszahlung auf Abruf” initiieren, veranlassen wir die Auszahlung sämtlicher an diesem Tag verfügbaren Beträge. Sie haben mitunter die Option, nur einen Teil Ihrer verfügbaren Transaktionserlöse auf Ihr Abrechnungskonto auszahlen zu lassen und den Rest auf Ihrem Zahlungskonto zu behalten. Wir gehen davon aus, dass die Erlöse aus Ihren Transaktionen, für die wir die Zahlungsabwicklung übernehmen, in der Regel ungefähr einen oder zwei Arbeitstage nach der Bestellung des Käufers auf Ihrem Zahlungskonto eingehen und zur Auszahlung bereit sind; allerdings können die tatsächlichen Auszahlungszeiten für die einzelnen Transaktionen je nach der vom Käufer gewählten Zahlungsmethode und dem Datum des Eingangs der Zahlung für die Transaktion bei uns abweichen. Aus Gründen der Compliance oder zur Risikovermeidung kann es erforderlich sein, dass wir ein von diesem Auszahlungsprozess abweichendes Verfahren anwenden. Das Guthaben auf Ihrem Zahlungskonto ist keine Einlage. Sie erhalten keine Zinsen oder andere Erträge für das Geld auf Ihrem Zahlungskonto.

Sofern wir nicht in der Lage sind, Ihre Erlöse auszuzahlen, behalten wir uns vor – je nach dem Grund, aus dem wir Ihre Erlöse nicht auszahlen können – unter Umständen den Betrag an den Käufer zurückzuzahlen (etwa in dem Fall, dass wir Ihre Angaben aus technischen Gründen nicht verarbeiten können, o.ä.) oder mit diesen Beträgen in anderer Weise gemäß geltendem Recht zu verfahren.

Wir stellen Ihnen monatliche Übersichten Ihrer Transaktionen kostenlos zur Verfügung, die im Verkäufer-Cockpit Pro abgerufen werden können.

 

NEU


3. Auszahlung von Geldern

Als Ihre Auszahlungsgesellschaft werden wir die Auszahlung der erhaltenen Erlöse auf Ihr Abrechnungskonto durchführen. Dies geschieht entweder automatisch nach einem von Ihnen ausgewählten Zeitplan (sofern eine automatische Auszahlung für Ihr Zahlungskonto verfügbar ist) oder als “Auszahlung auf Abruf” nach einer individuellen Zahlungsanweisung von Ihnen. Ihre Erlöse - mit Ausnahme derjenigen Zahlungsbeträge, die wir in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen einbehalten haben - werden zu einer Auszahlung zusammengefasst, die sämtliche am jeweiligen Tag zur Auszahlung bereitstehenden Beträge umfasst. Wenn für Ihr Zahlungskonto keine automatische Auszahlung verfügbar oder ausgewählt ist, können wir verfügbare Beträge in gewissen Abständen von Ihrem Zahlungskonto an Ihr Abrechnungskonto senden.

Wir gehen davon aus, dass die Erlöse aus Ihren Transaktionen, für die wir die Zahlungsabwicklung übernehmen, in der Regel ungefähr einen oder zwei Arbeitstage nach der Bestellung des Käufers auf Ihrem Zahlungskonto eingehen und zur Auszahlung bereit sind; allerdings können die tatsächlichen Auszahlungszeiten für die einzelnen Transaktionen je nach der vom Käufer für die Transaktion gewählten Zahlungsmethode und dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns abweichen. Aus Gründen der Compliance oder zur Risikovermeidung kann es erforderlich sein, dass wir ein von diesem Auszahlungsprozess abweichendes Verfahren anwenden. Wenn wir daran gehindert sind Ihre Erlöse auszuzahlen, behalten wir uns vor, je nach der dem Hindernis zugrundeliegenden Ursache, den Betrag an den Käufer zurückzuzahlen (z.B., wenn wir Ihre Angaben aus technischen Gründen nicht verarbeiten können) oder mit diesen Beträgen in anderer Weise gemäß geltendem Recht zu verfahren. Das Guthaben auf Ihrem Zahlungskonto ist keine Einlage. Sie erhalten keine Zinsen oder andere Erträge für das Geld auf Ihrem Zahlungskonto.

Wir stellen Ihnen monatliche Übersichten Ihrer Transaktionen kostenlos zur Verfügung, die im Verkäufer-Cockpit Pro abgerufen werden können.

 

1. Warum verschickt Ihr sowas als getrackten Link?

 

https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html?mkevt=1&mkpid=2&emsid=e99011.m2.l1&mkcid=8&bu=445941415...

 

...obwohl das hier schon reicht:

https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html

 

Warum wird hier der User unnötig verfolgt? Reicht da nicht der einfache Link ohne Tracking? Ich sehe da weder einen Nutzen, geschweige denn eine Notwendigkeit.

 

2. Und was ist da jetzt der Unterschied, auf deutsch bitte?

 

3. Und warum könnt Ihr bei Euren AGB nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen und Eure Kunden seltener mit diesem Kauderwelsch nerven?


Hallo @de3traderWir verwenden getrackte Links, weil es eine gängige Methode ist, um den Erfolg unserer Kommunikation zu messen und sicherzustellen, dass unsere Inhalte effektiv ihr Ziel erreichen. Diese Anpassung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung ändert die Modalitäten der Auszahlung von Geldern in Teil III, Abschnitt 3 (Auszahlung von Geldern).

 

Deine Kritik nehme ich gerne mit auf und gebe sie an die Entscheidungsträger*innen weiter - Danke dafür!

Liebe Grüße

Miriam

Bin im verlängerten Wochenende und ab Montag wieder für euch da!

Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Es gibt aber auch die Schreibweise mit "h".

Trotzdem Danke für die Erklärung dann schreibe ich die Worte die ich einstellen will weiterhin mit Leerzeichen oder Punkten dan geht es auf jeden Fall. 

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 6 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


steffi@ebay  schrieb:

o da bin ich wieder @gebraucht-ist-gut! Gutscheine, die nicht digital sind, können einen Käuferschutz haben und dürfen nicht unter den digitalen Gutscheinen eingestellt werden. Nur die digitalen Gutscheine sind vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossen.

 


Hallo Steffi,

 

danke.

Dann solltet Ihr mal die Käuferschutz-Richtlinien anpassen.

Dort wird es nämlich getrennt genannt:

 

Ausgeschlossene Artikel

  • Immobilien
  • Zum Verkauf angebotene Websites und Unternehmen (einschließlich Gegenstände und Forderungen, die Teil einer Geschäfts- oder Firmenübernahme sind)
  • Digitale Inhalte, immaterielle Artikel, virtuelle, nicht ersetzbare kryptografische Token (auch Non-Fungible Token, NFTs genannt), einschließlich physischer Gegenstände, die mit NFTs kombiniert oder an ihnen angebracht sind
  • Inserate
  • Dienstleistungen
  • Zahlungsmitteläquivalente wie z.B. Prepaid-Karten, Reisetickets oder Gutscheine
  • Maschinen der verarbeitenden Industrie
  • Fahrzeuge einschließlich Wohnmobile, Motorräder, Flugzeuge und Boote
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Hej,

 

samantha@ebay danke dir trotzdem. Dann werden wir weiter abwarten.

 

Angenehme Woche euch allen.

 

Hej då, och vi ses.

MyEatNordic

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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@perfect-sally  schrieb:

Hallo,

ich habe heute eine Frage zu Bewertungen bei Kaufabbrüchen.

Es wurde mittlerweile schon mehrfach berichtet, dass Nutzer (Verkäufer) negative Bewertungen erhielten wenn sie einen Kauf abgebrochen haben.

Seither war das nicht möglich wenn als Grund angegeben wurde: der Käufer hat um Abbruch gebeten oder etwas stimmt mit der Adresse nicht.

Bewerten konnte man nur wenn der VK angab, dass der Artikel beschädigt ist oder nicht aufzufinden ist - also dass er nicht liefern kann.

Warum wurde das geändert?


Hallo @perfect-sally, hast du mir bitte eine Beispielartikelnummer, dann finde ich das gerne für dich heraus! Danke 💐

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 9 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@hasjana  schrieb:

patrick@ebay 

 

bei mir wird die Kategorie auf der Artikelseite auch nicht angezeigt 

 

im Samsung Browser ist die Darstellung wie bei gebraucht-ist-gut, im Chrome fehlt auch oben die graue Zeile - beides auf Android, alles aktuell, Desktopansicht

 

... wobei die Kategorie ja jüngst schonmal nicht vorhanden war


Hallo @hasjana ,

 

wird vermutlich eher Konto gebunden sein, die Darstellung und nicht vom Browser abhängig. 
Wir werden der Sache nachgehen und in dem bestehenden Thema updaten. 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 08.12 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & Community Support Team behilflich sein.

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eBay
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@molfish  schrieb:

Hallo in die Runde 😊

 

Ich habe gestern Abend folgenden englischen Satz im Forum eingestellt

"I'm s*bleep* that I really don'r know you"

und der wurde tatsächlich gebleept. Nun ist mir klar das ich bestimmte Worte in diesem Forum nicht nutzen darf aber wie bitte soll ich den das englische Wort "S h u r e"  ersetzen und warum erkennt dieser sinnlose Filter das Wort  "H ure" in einem ganz normalen umgangssprachlichen Wort?


Hallo @molfish ,

 

du weißt aber schon, dass sure <- so geschrieben wird und nicht "Shure".
Mit " I'm sure that I really don't know you " wäre ohne probleme durchgegangen. 
Der Filter ist ähnlich wie bei den eBay Bewertungen, wenn z.b. ein Wort mit *versehen ist, dann wird eben der Filter alles filtern, egal welche Buchstaben/Symoble vor dem Wort stehen. 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 08.12 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & Community Support Team behilflich sein.

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eBay
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@myeatnordic  schrieb:

Hej,

 

samantha@ebay danke dir erstmal, Fehler macht jeder mal.

 

Weißt du erfahrungsgemäß wie lange diese Einspruchsphase dauert? Diese Phase ist auch schon seit 6 Wochen aktiv. 

 

Hej då, och vi ses.

MyEatNordic

 


Hallo @myeatnordic 

 

Leider nein.

 

Liebe Grüße

Samantha

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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@gebraucht-ist-gut  schrieb:

Hallo zusammen,

heute nutze ich das mal und habe 3 Fragen.

 

1.Frage:

 

In der Kategorie "Tickets > Gutscheine" werden alle Angebote mit dem Käuferschutz beworben.

Egal ob physischer oder digitaler Versand.

Laut den Käuferschutzregeln gibt es aber bei Gutscheinen keinen Käuferschutz.

Ist diese Anzeige ein Fehler im System?

 

LG

Marko

 

 


so da bin ich wieder @gebraucht-ist-gut! Gutscheine, die nicht digital sind, können einen Käuferschutz haben und dürfen nicht unter den digitalen Gutscheinen eingestellt werden. Nur die digitalen Gutscheine sind vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossen.

 

 

Lieben Gruß,

Steffi



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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung

 

ALT

 

3. Auszahlung von Geldern

Sofern wir Ihre Auszahlungsgesellschaft sind, werden wir die Auszahlung der erhaltenen Erlöse auf Ihr Abrechnungskonto durchführen. Ihre Zahlungen werden in der Regel entweder automatisch nach dem von Ihnen vorgegebenen Zeitplan oder als “Auszahlung auf Abruf” auf der Grundlage einer individuellen Zahlungsanweisung von Ihnen veranlasst. Wenn für Ihr Zahlungskonto keine regelmäßigen Auszahlungen eingerichtet sind, können wir in gewissen Abständen verfügbare Mittel von Ihrem Zahlungskonto an Ihr verknüpftes Abrechnungskonto senden.

Die Erlöse aus Ihren Transaktionen - mit Ausnahme derjenigen, die in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen einbehalten werden - werden zu einer Auszahlung zusammengefasst, die gemäß dem mit Ihnen vereinbarten Auszahlungszeitplan an Sie ausgezahlt wird. Wenn Sie z. B. wöchentliche Auszahlungen wählen, erfolgt einmal pro Woche automatisch eine Auszahlung an Sie, die alle Beträge umfasst, die an diesem Tag zur Auszahlung verfügbar sind. Wenn Sie eine einmalige “Auszahlung auf Abruf” initiieren, veranlassen wir die Auszahlung sämtlicher an diesem Tag verfügbaren Beträge. Sie haben mitunter die Option, nur einen Teil Ihrer verfügbaren Transaktionserlöse auf Ihr Abrechnungskonto auszahlen zu lassen und den Rest auf Ihrem Zahlungskonto zu behalten. Wir gehen davon aus, dass die Erlöse aus Ihren Transaktionen, für die wir die Zahlungsabwicklung übernehmen, in der Regel ungefähr einen oder zwei Arbeitstage nach der Bestellung des Käufers auf Ihrem Zahlungskonto eingehen und zur Auszahlung bereit sind; allerdings können die tatsächlichen Auszahlungszeiten für die einzelnen Transaktionen je nach der vom Käufer gewählten Zahlungsmethode und dem Datum des Eingangs der Zahlung für die Transaktion bei uns abweichen. Aus Gründen der Compliance oder zur Risikovermeidung kann es erforderlich sein, dass wir ein von diesem Auszahlungsprozess abweichendes Verfahren anwenden. Das Guthaben auf Ihrem Zahlungskonto ist keine Einlage. Sie erhalten keine Zinsen oder andere Erträge für das Geld auf Ihrem Zahlungskonto.

Sofern wir nicht in der Lage sind, Ihre Erlöse auszuzahlen, behalten wir uns vor – je nach dem Grund, aus dem wir Ihre Erlöse nicht auszahlen können – unter Umständen den Betrag an den Käufer zurückzuzahlen (etwa in dem Fall, dass wir Ihre Angaben aus technischen Gründen nicht verarbeiten können, o.ä.) oder mit diesen Beträgen in anderer Weise gemäß geltendem Recht zu verfahren.

Wir stellen Ihnen monatliche Übersichten Ihrer Transaktionen kostenlos zur Verfügung, die im Verkäufer-Cockpit Pro abgerufen werden können.

 

NEU


3. Auszahlung von Geldern

Als Ihre Auszahlungsgesellschaft werden wir die Auszahlung der erhaltenen Erlöse auf Ihr Abrechnungskonto durchführen. Dies geschieht entweder automatisch nach einem von Ihnen ausgewählten Zeitplan (sofern eine automatische Auszahlung für Ihr Zahlungskonto verfügbar ist) oder als “Auszahlung auf Abruf” nach einer individuellen Zahlungsanweisung von Ihnen. Ihre Erlöse - mit Ausnahme derjenigen Zahlungsbeträge, die wir in Übereinstimmung mit diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen einbehalten haben - werden zu einer Auszahlung zusammengefasst, die sämtliche am jeweiligen Tag zur Auszahlung bereitstehenden Beträge umfasst. Wenn für Ihr Zahlungskonto keine automatische Auszahlung verfügbar oder ausgewählt ist, können wir verfügbare Beträge in gewissen Abständen von Ihrem Zahlungskonto an Ihr Abrechnungskonto senden.

Wir gehen davon aus, dass die Erlöse aus Ihren Transaktionen, für die wir die Zahlungsabwicklung übernehmen, in der Regel ungefähr einen oder zwei Arbeitstage nach der Bestellung des Käufers auf Ihrem Zahlungskonto eingehen und zur Auszahlung bereit sind; allerdings können die tatsächlichen Auszahlungszeiten für die einzelnen Transaktionen je nach der vom Käufer für die Transaktion gewählten Zahlungsmethode und dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns abweichen. Aus Gründen der Compliance oder zur Risikovermeidung kann es erforderlich sein, dass wir ein von diesem Auszahlungsprozess abweichendes Verfahren anwenden. Wenn wir daran gehindert sind Ihre Erlöse auszuzahlen, behalten wir uns vor, je nach der dem Hindernis zugrundeliegenden Ursache, den Betrag an den Käufer zurückzuzahlen (z.B., wenn wir Ihre Angaben aus technischen Gründen nicht verarbeiten können) oder mit diesen Beträgen in anderer Weise gemäß geltendem Recht zu verfahren. Das Guthaben auf Ihrem Zahlungskonto ist keine Einlage. Sie erhalten keine Zinsen oder andere Erträge für das Geld auf Ihrem Zahlungskonto.

Wir stellen Ihnen monatliche Übersichten Ihrer Transaktionen kostenlos zur Verfügung, die im Verkäufer-Cockpit Pro abgerufen werden können.

 

1. Warum verschickt Ihr sowas als getrackten Link?

 

https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html?mkevt=1&mkpid=2&emsid=e99011.m2.l1&mkcid=8&bu=445941415...

 

...obwohl das hier schon reicht:

https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html

 

Warum wird hier der User unnötig verfolgt? Reicht da nicht der einfache Link ohne Tracking? Ich sehe da weder einen Nutzen, geschweige denn eine Notwendigkeit.

 

2. Und was ist da jetzt der Unterschied, auf deutsch bitte?

 

3. Und warum könnt Ihr bei Euren AGB nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen und Eure Kunden seltener mit diesem Kauderwelsch nerven?

 

Danke ebay /s
Nachricht 14 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


miriam@ebay  schrieb:

 

Wir sagen, dass du durch den eBay-Verkäuferschutz abgesichert bist, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Wert der Bestellung beträgt höchstens 20 EUR
  • Du hast das Etikett auf der eBay-Plattform gekauft.
  • Du hast den Deutsche Post-Service "Brief" verwendet
  • Das Versandetikett wurde innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit gekauft
  • Der Versandnachweis ist gültig

Demnach sollten wir dich in diesen Situationen absichern, falls ein Fall gegen dich eröffnet werden würde. Deine Kritik sehen wir und ich möchte sie zum Anlass nehmen, um das nochmals intern vorzubringen, auch wenn wir, so wie du, nur bedingt Einfluss auf die erfolgten Scans haben.

 

Liebe Grüße

Miriam


Auch Dir danke fürs weitertragen.

LG

Nachricht 15 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Hej,

 

samantha@ebay danke dir erstmal, Fehler macht jeder mal.

 

Weißt du erfahrungsgemäß wie lange diese Einspruchsphase dauert? Diese Phase ist auch schon seit 6 Wochen aktiv. 

 

Hej då, och vi ses.

MyEatNordic

 

Nachricht 16 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

patrick@ebay 

 

bei mir wird die Kategorie auf der Artikelseite auch nicht angezeigt 

 

im Samsung Browser ist die Darstellung wie bei gebraucht-ist-gut, im Chrome fehlt auch oben die graue Zeile - beides auf Android, alles aktuell, Desktopansicht

 

... wobei die Kategorie ja jüngst schonmal nicht vorhanden war

Nachricht 17 von 34
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr


@gebraucht-ist-gut  schrieb:

[...]

Frage 3:

 

Ich habe nun auch mal die Frankierung über ebay genutzt (Maxibrief mit Matrixcode).

Dabei ist mir aufgefallen, dass mehrere Sendungen zwar einen Scan von der Einlieferung haben, aber nichts weiter - weder Transport, noch Zustellung.

Beispiele bei den Bestellungen:

20-12946-71584

07-12945-85551

04-12957-19146

26-12905-27046

 

Das das Tracking nicht sehr zuverlässig ist, wurde ja auch bereits öfters angesprochen.

Falls nun ein Käufer einen nicht erhaltenen Brief meldet, habe ich auch keinen Verkäuferschutz?

Laut den RL müsste ja dafür ein Zustellscan erforderlich sein.

Oder gilt dies nicht bei den Matrix-Codes?

Mehr als einliefern kann ich ja nicht und habe keinen Einfluss auf die Scans.

Wenn 4 von 6 Sendungen nicht weiter gescannt werden, nützt mir der angepriesene Verkäuferschutz ja gar nichts.

Alle 4 Sendungen gingen in unterschiedliche Regionen und wurden dort von den Ziel-Depots nichts erfasst. Das scheint nicht sehr zuverlässig zu laufen.

 

LG

Marko


Hallo @gebraucht-ist-gut - ich habe das Los gezogen, um dir deine dritte Frage beantworten zu dürfen 🙂.

 

Wir sagen, dass du durch den eBay-Verkäuferschutz abgesichert bist, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Wert der Bestellung beträgt höchstens 20 EUR
  • Du hast das Etikett auf der eBay-Plattform gekauft.
  • Du hast den Deutsche Post-Service "Brief" verwendet
  • Das Versandetikett wurde innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit gekauft
  • Der Versandnachweis ist gültig

Demnach sollten wir dich in diesen Situationen absichern, falls ein Fall gegen dich eröffnet werden würde. Deine Kritik sehen wir und ich möchte sie zum Anlass nehmen, um das nochmals intern vorzubringen, auch wenn wir, so wie du, nur bedingt Einfluss auf die erfolgten Scans haben.

 

Liebe Grüße

Miriam

Bin im verlängerten Wochenende und ab Montag wieder für euch da!

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@gebraucht-ist-gut  schrieb:

patrick@ebay  schrieb:

 

 


Hallo @gebraucht-ist-gut 

 

bei mir ist das Verzeichnis weiterhin vorhanden. Cache und Cookies wurden gelöscht?
Browser ist auch up-to-date? Verwendest du Chrome oder FF? 

 

patrickebay_0-1745411244206.png


Beste Grüße
Patrick


Hallo Patrick,

ich nutze Chrome, neuester Stand. Cache und Cookies sind bereinigt.

Hier mal ein Link zum Thema, wo es schon von anderen angesprochen wurde.

Ich bin also nicht allein:

 

https://community.ebay.de/t5/Vorschl%C3%A4ge-und-R%C3%BCckmeldungen-zur/Warum-werden-keine-Rubriken-...

 

LG

Marko


Hallo @gebraucht-ist-gut ,

 

müssen wir einmal mitnehmen und lässt sich hier nicht final lösen. 
Vielen Dank fürs melden.

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 08.12 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & Community Support Team behilflich sein.

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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 23.04.2025 um 14.00 Uhr

Hallo in die Runde 😊

 

Ich habe gestern Abend folgenden englischen Satz im Forum eingestellt

"I'm s*bleep* that I really don'r know you"

und der wurde tatsächlich gebleept. Nun ist mir klar das ich bestimmte Worte in diesem Forum nicht nutzen darf aber wie bitte soll ich den das englische Wort "S h u r e"  ersetzen und warum erkennt dieser sinnlose Filter das Wort  "H ure" in einem ganz normalen umgangssprachlichen Wort?

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 20 von 34
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Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.