06-05-2020 16:56
Hallo,
in letzter Zeit bekomme ich immer wieder bei gewonnen Auktionen einige Zeit danach von Ebay den Hinweis: "
Da ist jeder potentielle Käufer selbst gefordert, weil die (falls überhaupt vorhandenen) Sicherheitsüberprüfungen von eBay scheinbar nicht oder sehr spät anschlagen.
Und ob sog. "gehackte Konten" wirklich "gehackt" wurden, oder doch vielleicht manchmal/meistens ein Zusammenspiel von "Kontoinhabern" und "Hackern" sein können, ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Wenn die Rechtssprechung endlich mal in der Hinsicht so "Recht" sprechen würde, dass die ursprünglichen Kontoinhaber für den finanziellen Schaden aufkommen müssen, den die (angeblichen) Hacker anrichten, wäre schon mal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.
Wer glaubt bei eBay Neuware zur Hälfte des eigentlichen Neupreises zu bekommen und dann nicht mal die anderen Aktivitäten des Verkäufers überprüft, trägt auch eine Mitschuld.
Inwieweit eBay finanziell zur Rechenschaft gezogen könnte, wenn trotz Vorliegen stichhaltiger Gründe nicht sofort eingeschritten wird, müsste natürlich von einem der betroffenen Käufer erstmal gerichtlich geklärt werden. Vor ein paar (?) Jahren gab es deswegen ja den
Rechtsstreit wegen "Goldverkäufe", wo eBay nach Auffassung des Gerichts zu lange untätig geblieben war und zur Zahlung an geprellte Käufer verurteilt wurde.