06-04-2020 15:12 - bearbeitet 06-04-2020 15:13
Hallo,
Ich hatte einen relativ hochpreisigen Artikel zum Verkauf im Angebot (inkl. der Option einen Preisvorschlag zu machen). Heute wurde der Artikel zum Festpreis verkauft. Der Käufer ist erst seit dem heutigen Tag auf Ebay aktiv, hat somit 0 Bewertungen und hat via Paypal bezahlt.
Ich bin was das betrifft ein gebrandmarktes Kind… Daher dieser Beitrag.
Meine Befürchtung ist, dass sich jemand den Käuferschutz zu eigen macht und mir unterstellt ich hätte ein leeres Paket (oder keins) verschickt. Habt ihr mit solchen Umständen/ Käufern Erfahrungen?
Natürlich kann es sich auch einfach um einen Liebhaber handeln, der das gute Stück erwerben wollte.
Habe aber die Erfahrung gemacht, dass man als Verkäufer bei Streitigkeiten gerne mal den kürzeren zieht.
Und unter anbetracht der momentanen Umständen wäre der Verlust des Artikels, plus der Einnahmen, plus Ebaygebühren on top ein echtes Risiko für mich…
Gibt es Tipps wie ich mich dies bezüglich optimal absichere? Normalerweise versende ich deshalb nur noch mit Sendungsnummer und nicht mehr via Online Frankierung (lange Geschichte…).
(Schade, dass man in den Käuferoptionen keine Mindestzahl an Bewertungen festlegen kann.)
Hmh, @aerosol-junkie
wenn du doch um die Tücken des Käuferschutzes weisst.... warum bietest du dann immer noch Paypal als Zahlmethode an?
Du brauchst nicht nur einen Sendungsnachweis, sondern mittlerweile durch die PP-AGB Änderung auch einen Zustellnachweis.
Nein, nein.... der Zustellnachweis findet sich ja in der Sendungsverfolgung.
Aber lies doch bitte mal selbst nach.
Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.
Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel
Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen
Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)
Anforderung an geeigneten Nachweise
Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis
Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis
Zustellnachweis
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis
Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
enthalten.
Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:
Hey, jap das kenne ich. Das Problem ist allerdings, dass meines Wissens die Sendungsnummern/ Verfolgungen nur 90 Tage online sind.
4.1. "Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus"