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Keinen Artikel erhalten, Kauf ist nicht durch den Käuferschutz abgesichert.

Ich habe einen ersteigerten Artikel per Überweisung bezahlt, allerdings habe ich mich darauf eingelassen, die Zahlung extern abzuwickeln. Das ist natürlich ein starkes Indiz für einen Betruf aber das hab ich nicht gemerkt, bis mir der Verkäufer eine Sendungsnummer für ein Paket gab, das nicht zugestellt werden konnte.

 

Auf meine Anfrage hin hat er mir quasi bestätigt, dass es sich um einen Betrug handelt. Durch Ebay habe ich nun die Kontaktdaten erhalten, damit ich eine Anzeige stellen kann. Der Name weicht allerdings vom Kontoinhaber ab, dem ich das Geld überwiesen habe.

 

Wie soll ich da jetzt vorgehen? Ich möchte nicht gegen eine Person Anzeige erheben, die eventuell selber Opfer eines Hackerangriffs geworden ist, habe aber praktisch keineweiteren  Informationen über die Person, die jetzt letzenendes mein Geld erhalten hat.

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Moin Danny,

 

anzeigen kannst Du nur Deinen Handelspartner, also den Verkäufer. Ob es sich um ein gehacktes Ebay-Mitgliedkonto handelt oder nicht, kannst Du nicht wissen.

Zusammen mit den Dir vorliegenden Daten (E-Mail-Ausdrucke, Kopie des Ebay-Angebotes usw.) berichtest Du der Polizei natürlich auch, daß die Bezahlung an eine dritte Person ging, Name XYZ, Konto-Nr. 123...

 

Die Polizei bzw. der Staatsanwalt ist nicht für die Erfüllung des Kaufvertrages zuständig; Deine Rechte hieraus müßtest Du zivilrechtlich einfordern.

 

In der Praxis sieht es leider oft so aus, daß sich der Gauner hinter Privatinsolvenz, Hartz-IV usw. verbarrikadiert und Du Du letztendlich in die Röhre guckst, außer Du wirfst dem schlechten Geld noch gutes Geld hinter, nämlich für den Anwalt oder die Mahngebühren.

 

MfG Hans.

 

 

 

Anzeige an den Kontoinhaber stellen, der hat dein Geld.

Ob der "andere" mit dem unter einer Decke steckt, kann möglich sein, aber für dich (und die Polizei)  ist der Kontoinhaber Numero uno.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder