das ist nicht genau, was ich damit sagen wollte.In dem Fall macht sich
ebay strafbar. Es könnte also evtl. eine Verbeaucherschutzorganisation
gegen ebay vorgehen. Für einen Einzelnen, privat, wäre der Aufwand eher
zu hoch.
Was mich an der Sache zusätzlich erstaunt ist die Tatsache, dass ebay
sich eigentlich dabei in mehrerlei Hinsicht strafbar macht.138 StGB,
369ff. 370 Abbs. 3AO und wahrscheinlich weitere. Das kann nur daran
liegen, dass man darauf vertraut, dass wege...