11-12-2018 07:20
@stoffi2308 schrieb:
Hallo,
...
Als ich nachgefragt habe, wo der artikel bleibt, bekam ich als Antwort, dass die Lieferung nicht nachvollzogen werden kann, sie mir den artikel nicht einfach so neu schicken dürfen (laut eBay vorschriften) ...
Auf welche "eBay-Vorschrift" will sich der Händler denn da berufen?
Eine Ersatzlieferung zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflixchten wird wohl kaum von eBay behindert?
Ob privat oder gewerblich erkennst Du, wenn Du einen Artikel aufrufst.
Steht rechts unter dem Mitgliedsnamen.
In der Regel sollten auch "Rechtliche Informationen des Verkäufers" unter dem Angebot zu finden sein, wenn es ein gewerblicher ist.