01-05-2017 01:02
Habe einen Artikel für 19,50 + 6,50 Versandgekauft der normalerweise etwa 100 kostet.
Nachdem ich bezahlt habe und eine Sendungsnummer erhalten habe kam der Artikel aber nicht an.
Den Verkäufer zur Rede gestellt und er meinte angeblich hätte der DHL-Lieferant meinen Namen nicht finden können, was totaler Stuss ist.
Er hat angeboten, dass ich nochmal Versand zahlen kann, was ich natürlich nicht eingesehen habe.
Auch die Rückerstattung war unvollständig. Von meinen 26 Euro habe ich lediglich 16,50 bekommen.
Auf mehreres Anfagen beim Verkäufer habe ich keine Antwort bekommen.
Entsprechend habe ich ihn negativ bewertet und sobald ich konnte einen Fall eröffnet.
Aber siehe da, meine Bewertung wurde gelöscht. Mit der Begründung, dass es wohl reich, wenn der Artikel einfach verschickt wird.
Ob er letztlich ankommt oder nicht bei der Behandlung des Falles wohl egal.
Wie kommt es, dass ebay Betrüger so gut schützt?
Kann ich anhand der Sendungsnummer feststelle, ob der Schein gedruckt wurde oder von Hand geschrieben?
Wenn er nämlich einen falschen Namen eingetragen hat, damit der Artikel zwangsläufig zurück geht wäre es nämlich Betrug.
Kann man da mit einem Anwalt was machen und Schadensersatz für den entstandenen Stress fordern?
Wie verhält es sich mit den Anwaltskosten?
Grüße
@alexander187 schrieb:Habe einen Artikel für 19,50 + 6,50 Versandgekauft der normalerweise etwa 100 kostet.
Nachdem ich bezahlt habe und eine Sendungsnummer erhalten habe kam der Artikel aber nicht an.
Den Verkäufer zur Rede gestellt und er meinte angeblich hätte der DHL-Lieferant meinen Namen nicht finden können, was totaler Stuss ist.
Er hat angeboten, dass ich nochmal Versand zahlen kann, was ich natürlich nicht eingesehen habe.
Auch die Rückerstattung war unvollständig. Von meinen 26 Euro habe ich lediglich 16,50 bekommen.
Auf mehreres Anfagen beim Verkäufer habe ich keine Antwort bekommen.
Entsprechend habe ich ihn negativ bewertet und sobald ich konnte einen Fall eröffnet.
Aber siehe da, meine Bewertung wurde gelöscht. Mit der Begründung, dass es wohl reich, wenn der Artikel einfach verschickt wird.
Ob er letztlich ankommt oder nicht bei der Behandlung des Falles wohl egal.
Wie kommt es, dass ebay Betrüger so gut schützt?
Kann ich anhand der Sendungsnummer feststelle, ob der Schein gedruckt wurde oder von Hand geschrieben?
Wenn er nämlich einen falschen Namen eingetragen hat, damit der Artikel zwangsläufig zurück geht wäre es nämlich Betrug.
Kann man da mit einem Anwalt was machen und Schadensersatz für den entstandenen Stress fordern?
Wie verhält es sich mit den Anwaltskosten?
Grüße
die Bewertung wurde wahrscheinlich gelöscht, da der Verkäufer die Sendung mit der Nummer nachweisen konnte.
Ob es jetzt vom K angekommen ist oder nicht, interessiert eBay nicht.
Ob der Schein per Hand geschrieben wurde, oder Online gekauft oder von ebay gekauft, lässt sich nachvollziehen bei der Sendungsverfolgung.
Du hast eine Sendungsnummer bekommen und was sagt die aus?
Du hast doch deine Daten hinterlegt - sprich Lieferanschrift - die bekommt der Verkäufer für die Lieferung.
Kontrolliere mal deine hinterlegten Daten, Mein-Ebay-Konto - links Daten > http://my.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MyeBay&CurrentPage=MyeBayMyAccounts&_trksid=p2060353.m2034.l3911&...
Wenn es als zugestellt gekennzeichnet ist, dann sollte doch der Verkäufer einen Nachweis anfordern / Unterschrift - wer hat es angenommen.
Hast du schon bei den Nachbarn etc. nachgefragt?
Die Kosten für einen Anwalt trägst du - denke aber, dass es für Stress keinen Schadenersatz gibt.
Das Problem ist, dass der Artikel nicht angekommen ist. Da steht Empfänger unbekannt, obwohl meine Adresse stimmt. Im Briefkasten ist auch nichts gelandet und bei Nachbarn wurde auch nicht geklingelt. Die Adressdaten wurden elektronisch an DHL übermittelt.
Auch finde ich es mehr als merkwürdig, dass der Verkäufer selbst beim Fall geantwortet hat, dass er mir bei der Rückzahlung die Ebaygebühren und Versand in Rechnung gestellt hat. Von meinen 26 EUro habe ich nur 16,50 bekommen.
Laut telefonischem Ebaysupport ist es aber gegen die Grundsätze ebaygebühren an den Käufer abzugeben.
Wieso hat ebay dann meinen Fall trotzdem zu Gunsten des Verkäufers geschlossen obwohl er offen zugegeben hat, dass der gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen hat?