22-06-2013 09:20
Hallo zusammen, eine kurze Frage: habe gestern einen Artikel gekauft mit dem Namen Neuwertige Xbox 360 Slim + viele Spiele, 250 GB-Festplatte & mehr Extras
Auch in der weißen Beschreibungsbox ist noch von vielen Extras die Rede. Im Text wird dann zweimal in gelber Farbe darauf hingewiesen, dass es alle Extras erst ab einem Gebot von 279 € gibt.
Da es in gelb geschrieben ist und ich natürlich bei dem Titel nur nach den Namen der Spiele gesucht habe, habe ich den Artikel ersteigert ohne die 279 € Klausel wahrzunehmen.
Gibt es eine Handhabe oder habe ich gelitten?
Q mach Dich doch nicht lächerlich... Damit willste Du eine Nötigungsabsicht begründen? Der verhandelnde Richter lacht sich angesichts des offensichtlichen Täuschungsversuchs des VK schlapp. Wusste gar nicht daß rechtmässige Strafen bzw. Abmahnungen ein "erhebliches Übel" im Sinne einer Nötigung darstellen, diesen Sachverhalt anzuzeigen und der Verfolgung zuzuführen steht jedemBürger frei. Schliesslich werden dem VK keine rechtswidrigen Folgen angedroht (z.B die Drohung ihn zu verprügeln ect.)
Die Androhung ein Anzeige wegen eines offensichtlichen Rechtsbruchs ist keine Nötigung, da kannst Du Dir zusammenkonstruieren was Du willst.