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25-04-2017 00:02
Habe einen Fall geöffnet, der Verkäufer ist mittlerweile nicht mehr angemeldet.Trotzdem soll ich warten, sagt die Maschine. Wie kontaktiere ich ebay?
Hasse dieses Frage- und Antwortspiel. Warum kann man ebay nicht einfach mailen?
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Hilfreich
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25-04-2017
00:09
Wann wurde der Fall eröffnet ?
Nach einer Frist von etwa 10 Tagen sollte dann dort ein Button erscheinen, wo Du die Angelegenheit : "An den Kundendienst weiterleiten" kannst.
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Ich habe 946 Sterne, kenne mich also ein bisschen aus! Ich soll noch 3 Tage warten, trotz dieser Mitteilung:
"Status: Sie haben eine Anfrage gestartet
Eine Anfrage über einen nicht erhaltenen Artikel wurde gestellt Verkäufer hat noch nicht reagiert. Einzelheiten zur Anfrage anzeigen
Wir mussten dieses Angebot von der Website entfernen. Sie brauchen die Transaktion nicht abzuschließen. Wenn Sie bereits gezahlt haben, sollte die Transaktion ganz normal ablaufen und Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Bei Fragen zur Lieferung verfolgen Sie bitte die Sendung nach oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Sollte doch einmal ein Problem auftreten, ist eBay für Sie da. Unter Probleme klären erhalten Sie Hilfe und Unterstützung.
Dieser Nutzer ist nicht mehr bei eBay angemeldet."
Das soll eine Hilfe sein?
"Status: Sie haben eine Anfrage gestartet
Eine Anfrage über einen nicht erhaltenen Artikel wurde gestellt Verkäufer hat noch nicht reagiert. Einzelheiten zur Anfrage anzeigen
Wir mussten dieses Angebot von der Website entfernen. Sie brauchen die Transaktion nicht abzuschließen. Wenn Sie bereits gezahlt haben, sollte die Transaktion ganz normal ablaufen und Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Bei Fragen zur Lieferung verfolgen Sie bitte die Sendung nach oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Sollte doch einmal ein Problem auftreten, ist eBay für Sie da. Unter Probleme klären erhalten Sie Hilfe und Unterstützung.
Dieser Nutzer ist nicht mehr bei eBay angemeldet."
Das soll eine Hilfe sein?
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Diese Abläufe sind weitestgehend standardisiert. Auch wenn es im Einzelfall absurd sein mag, müssen die vorgesehenen Wartefristen ausgesessen werden.
Wenn die Zahlung über PayPal geflossen ist, beantrage sobald möglich Käuferschutz.
Wenn die Zahlung per Überweisung erfolgt ist, brauchst du keine Fristen auszusitzen, da du mangels Käuferschutzes eh selbst (zivilrechtlich/strafrechtlich) tätig werden musst.
Noch eine Anmerkung am Rande: viele der hier Schreibenden haben deine Anzahl an Fleißpünktchen bereits vor Jahren hinter sich gelassen. Und nehmen trotzdem gerne Tipps entgegen.
Wenn die Zahlung über PayPal geflossen ist, beantrage sobald möglich Käuferschutz.
Wenn die Zahlung per Überweisung erfolgt ist, brauchst du keine Fristen auszusitzen, da du mangels Käuferschutzes eh selbst (zivilrechtlich/strafrechtlich) tätig werden musst.
Noch eine Anmerkung am Rande: viele der hier Schreibenden haben deine Anzahl an Fleißpünktchen bereits vor Jahren hinter sich gelassen. Und nehmen trotzdem gerne Tipps entgegen.
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Warum wendest du dich dann nicht einfach an den eBay-Kundenservice ? Dort werden Callcenter-Agents dafür bezahlt, dir für dich passende Antworten zu geben.
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@davinci97
so, jetzt muss ich auch noch einen draufsetzen: geantwortet!