12-08-2017 21:45
Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer, welches echt ärgerlich ist.
Ich habe vor drei Tagen auf einen Artikel geboten, mein Handy hat aber das "Komma" nicht übernommen und somit lag mein Maximalgebot bei 9867€ statt 98,67€. Da ich erst zehn Sekunden vor Schluß geboten habe, konnte ich diesen Fehler nicht mehr korrigieren und habe die Auktion gewonnen. Kurz gesagt: ich habe den Artikel für 401€ ersteigert, obwohl mein Maximalgebot bei knapp 100€ liegen sollte 😞
Ich habe dem Verkäufer sofort eine Nachricht geschrieben, ihm die Sache erklärt und um einen Kaufabbruch gebeten. Er reagiert allerdings auf keine meiner Nachrichten, hat meinen Kaufabbruch aber sofort abgelehnt. Also liest und bekommt er meine Nachrichten definitiv.
Ich hatte am selben Abend auch bei Ebay angerufen und dort wurde ich beruhigt und mir wurde geraten, erstmal abzuwarten. Theoretisch kann er mich ja verklagen, nur wie wahrscheinlich ist der Fall?
Mir lässt das Ganze keine Ruhe, nur werde ich den Artikel definitiv nicht bezahlen, da ich im Leben nicht so viel bieten wollte und ich es auch nicht fair finde, das der Verkäufer meine Nachrichten ignoriert und zu keiner Einigung bereit ist.
Er selber hat einen Verkauf mal abgebrochen, weil der Preis wohl nicht nach seinem Wunsch war (anhand der negativen Bewertung, die er vom Käufer bekommen hat). Das lässt ja darauf schließen, das er nur auf Profit aus ist... Allerdings ist er mit 20 Bewertungen noch sehr unerfahren (wodurch ich hoffe, dass er mich nicht verklagt).
Was, außer Abwarten, könnte ich noch machen? Wie würdet ihr euch verhalten?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
lies mal hier bitte - Kaufabbruch durch den Käufer ....
Es ist irrelevant was ebay dazu sagt, bei einem privaten VK gibt es keinen automatischen Abbruch wenn noch nicht gezahlt wurde, sondern nur wenn dieser ausdrücklich zustimmt.
Da er ja wohl bereits abgelehnt hat ist der Drops eh gelutscht und für die unsachgemäße Nutzung eine Wischphones kann der VK auch nichts.
Man hat ja die Möglichkeit das Gebot vor dem senden zu prüfen.
falscher Text.