12-08-2017 21:45
Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer, welches echt ärgerlich ist.
Ich habe vor drei Tagen auf einen Artikel geboten, mein Handy hat aber das "Komma" nicht übernommen und somit lag mein Maximalgebot bei 9867€ statt 98,67€. Da ich erst zehn Sekunden vor Schluß geboten habe, konnte ich diesen Fehler nicht mehr korrigieren und habe die Auktion gewonnen. Kurz gesagt: ich habe den Artikel für 401€ ersteigert, obwohl mein Maximalgebot bei knapp 100€ liegen sollte 😞
Ich habe dem Verkäufer sofort eine Nachricht geschrieben, ihm die Sache erklärt und um einen Kaufabbruch gebeten. Er reagiert allerdings auf keine meiner Nachrichten, hat meinen Kaufabbruch aber sofort abgelehnt. Also liest und bekommt er meine Nachrichten definitiv.
Ich hatte am selben Abend auch bei Ebay angerufen und dort wurde ich beruhigt und mir wurde geraten, erstmal abzuwarten. Theoretisch kann er mich ja verklagen, nur wie wahrscheinlich ist der Fall?
Mir lässt das Ganze keine Ruhe, nur werde ich den Artikel definitiv nicht bezahlen, da ich im Leben nicht so viel bieten wollte und ich es auch nicht fair finde, das der Verkäufer meine Nachrichten ignoriert und zu keiner Einigung bereit ist.
Er selber hat einen Verkauf mal abgebrochen, weil der Preis wohl nicht nach seinem Wunsch war (anhand der negativen Bewertung, die er vom Käufer bekommen hat). Das lässt ja darauf schließen, das er nur auf Profit aus ist... Allerdings ist er mit 20 Bewertungen noch sehr unerfahren (wodurch ich hoffe, dass er mich nicht verklagt).
Was, außer Abwarten, könnte ich noch machen? Wie würdet ihr euch verhalten?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Was ich Dir nicht so recht glauben kann ist, wenn man 10 Sekunden vor Schluß 100,-€ bieten will und der Endpreis bei 401€ lag
bedeutet das , das der Preis vor Deinem Gebot unter 100,-€ gelegen haben muss.
Das ist in dieser Preisklasse und der noch verbelibenden Zeit eigendlich recht ungewöhnlich.
Nenn doch mal die Artikelnummer....
es gab nur eine Möglichkeit, dein verdecktes Höchstgebot in Augenschein zu nehmen:
Sofort nachdem du geboten hast, erscheint dies auch auf deiner aktuellen Liste für Bieten. Dort sieht man dann das derzeitige Höchstgebot und darunter steht dein Maximalgebot, welches du abgegeben hattest.
Wie das allerdings nach Beendigung ausschaut, kann ich dir nicht sagen.

Hier läge ein ganz klassischer, fast schon lehrbuchmäßiger Fall eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB vor, der zur Anfechtung berechtigt. Durch die Anfechtung wird deine Willenserklärung zum Kauf der Ware nichtig.
Deine Vorgehensweise, dem Verkäufer unter genauer Darlegung der Gründe zu erklären, dass du den Kaufvertrag deshalb nicht aufrecht erhalten willst, war richtig und ist auch unabdinglich erforderlich, um eine Anfechtung durchsetzen zu können.
Von Bedeutung wäre hier noch, inwiefern du den Kommafehler beweisen kannst. Rein theoretisch solltest du eine Gebotsbestätigung erhalten haben und auch bei ebay müsste deine Gebotsabgabe incl. Gebotshöhe verzeichnet sein. Wenn du das vorlegen kannst, dann brauchst du dir keinen Kopf zu machen - dann hat dein Verkäufer auch auf dem Rechtsweg keinerlei Erfolgsaussichten, seine Forderung gegen dich durchzusetzen.
Hmh.... @girlfromnrw also was mir noch aufgefallen ist: Da ist ja dieser eine Bieter der auf alle Kerzen bietet.
Der hat auch eineGebotsrücknahme und zwar bei dieser Auktion.
http://www.ebay.de/bfl/viewbids/292199111097?item=292199111097&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Hat aber -wie es die ebay Grundsätze vorschreiben - auch brav ein berichtigtes, korrektes Gebot nach gelegt, nachdem er sein viel zu hohes Gebot zurückgezogen hat.
Indes bleibt der Verdacht, dass es sich hier um einen Pusher handelt. Deine Verkäuferin selbst hat auch schon 3 Gebotsrücknahmen im Profil.
Die Käuferin die rot bewertet, ist diese hier.
https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=7donnitella7&ftab=FeedbackLeftForOthe...
Mehr kann ich dir leider nicht rausfiltern, wird dir vermutlich auch nicht viel helfen.
Andererseits: Du hast ja 'ne Rechtsschutzversicherung, also würde ich mich jetzt zurücklehnen und einfach abwarten. Bevor du nichts von der Verkäuferin hörst, würde ich auch keinen Anwalt hinzuziehen. Was du machen kannst: Druck dir mal ein paar Sachen aus um sie schon zu sichern. Auch vielleicht die Bieterlisten, aus denen man den Schluß ziehen könnte, dass gepusht wurde.
Denn in deiner gewonnenen Auktion ist ja auch nur DIESER Bieter schuld daran, dass dein Gebot so immens in die Höhe getrieben wurde.
lies mal hier bitte - Kaufabbruch durch den Käufer ....
Es ist irrelevant was ebay dazu sagt, bei einem privaten VK gibt es keinen automatischen Abbruch wenn noch nicht gezahlt wurde, sondern nur wenn dieser ausdrücklich zustimmt.
Da er ja wohl bereits abgelehnt hat ist der Drops eh gelutscht und für die unsachgemäße Nutzung eine Wischphones kann der VK auch nichts.
Man hat ja die Möglichkeit das Gebot vor dem senden zu prüfen.
falscher Text.
was kann der Verkäufer dafür das du mit einem I-Net fähigen, nicht aber I-Net tauglichen Gerät hier auf eBay rumgeisterst?
Und dazu wahrscheinlich noch die unsichere und nicht ausgereifte App nutzt?
Richtig, er kann garnichts dafür, du wirst nicht um die Zahlung herumkommen, sofern es sich um einen privaten Anbieter handelt, egal was der Austauschstudent dir an der Hotline erzählt hat.
Nicht eBay regelt das, sondern das BGB.
@cuardos, deine Ausführungen in Ehren,aber mir fehlt hier vom TE jegliche Einsicht das ihm ein Fehler unterlaufen ist.
Zum einen die Nutzung des ebayunzuverlässigen Handys, zum anderen die Möglichkeit einfach einen Eingabefehler begangen zu haben, Punkt statt Komma.
Es wird nur ein Fehler im Ebaysystem angeprangert, statt mal vor der eigenen Tür zu schauen wo man selbst, innerhalb der letzten 10 Sekunden, einen Bock geschossen hat.
Hallo girlfromnrw
Machen kannst du da nichts.
Du hast die Auktion gewonnen und der Verkäufer möchte sein Geld haben.
Ist ja verständlich.
Ob der Verkäufer das Geld eintreiben lässt weis bis jetzt nur er.
Gruß